01.05.2009 · Eine Abschiebung des früheren KZ-Wächters John Demjanjuk nach Deutschland steht nun wieder unmittelbar bevor: Ein amerikanisches Berufungsgericht in Ohio gewährte dem 89 Jahre alten mutmaßlichen Nazi-Verbrecher keinen Aufschub.
Ein amerikanisches Bundesberufungsgericht hat am Freitag grünes Licht für die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk nach Deutschland gegeben. Damit ist das juristische Tauziehen um dessen Rückkehr in eine weitere Runde gegangen. Die Instanz in Cincinnati (Ohio) wies eine Eingabe der Rechtsvertretung Demjanjuks zurück, die geltend gemacht hatte, dass eine Abschiebung des 89-Jährigen wegen dessen schlechten Gesundheitszustands Folter gleichkäme.
Zugleich wurde eine am 14. April verfügte gerichtliche Blockade der Abschiebung aufgehoben. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte am Freitagabend unter Berufung auf die deutsche Botschaft in Washington, Demjanjuk werde auf jeden Fall nicht an diesem Wochenende abgeschoben. Es lägen außerdem noch keine Informationen darüber vor, ob seine Anwälte gegen die Entscheidung abermals rechtlich vorgehen wollen.
Am 14. April wurde die Auslieferung in letzer Sekunde gestoppt
Demjanjuks amerikanischer Anwalt, John Broadley, sagte auf Anfrage zunächst lediglich, er prüfe die Optionen. Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, von März bis Ende September 1943 als 23-jähriger Wachmann im Vernichtungslager Sobibor Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben.
Am 14. April war die Abschiebung Demjanjuks, der in Seven Hills bei Cleveland (Ohio) lebt, praktisch in letzter Minute gestoppt worden. Die Berufungsinstanz sagte am Freitag nun, der Antragsteller habe nicht nachweisen können, dass in Deutschland wirklich Folter oder eine schwere gesundheitliche Schädigung drohe.
„Dass sich seine Abschiebung verzögert, ist unbegreiflich“
„Auf der Basis der medizinischen Informationen, die dem Gericht vorliegen, und den Darstellungen der (amerikanischen) Regierung über die Transportbedingungen (...), die ein als medizinische Luftambulanz ausgerüstetes Flugzeug und medizinisches Personal einschließen, kann das Gericht nicht zu dem Schluss kommen, dass bei der Abschiebung nach Deutschland die Wahrscheinlichkeit (...) eines irreparablen Schadens besteht“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, forderte ein rasches Gerichtsverfahren gegen Demjanjuk. „Dass sich seine Abschiebung nach Deutschland derart verzögert, ist unbegreiflich“, sagte Knobloch im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Da Prozesse gegen NS-Handlanger ein Wettlauf gegen die Zeit seien, „muss alles juristisch Mögliche getan werden, um solche Verfahren zu beschleunigen. Ein unnötiges Hinauszögern ist nicht hinnehmbar“. Die Verzögerung im Fall Demjanjuk könne aber nicht den deutschen Behörden angelastet werden.