Das französische Gesetz, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Das entschied am Dienstag der Verfassungsrat in Paris. Damit kann das umstrittene Gesetz, gegen das die Türkei scharf protestiert hatte, nicht in Kraft treten.
Durch das Gesetz werde die Meinungsfreiheit eingeschränkt, urteilte das höchste politische Kontrollgremium des Landes am Dienstag. Der umstrittene Text stellt die Leugnung von Völkermorden unter Strafe, die in Frankreich offiziell als solche eingestuft worden sind. Darunter fällt neben der Judenvernichtung im Zweiten Weltkrieg auch das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs.
Die Türkei bestreitet einen Genozid und hat wegen des Gesetzes mit dem Abbruch der Beziehungen und einem Verbot französischer Firmenbeteiligungen in der Türkei gedroht. Beim Verfassungsrat waren Ende Januar zwei Anträge von jeweils mehr als 60 Parlamentariern verschiedenster Parteien eingegangen. Sie halten das am 23. Januar verabschiedete Genozid-Gesetz für verfassungswidrig und sind damit der gleichen Auffassung wie die türkische Regierung. Auch die französischen Kritiker sehen in dem Gesetz einen Angriff auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz dagegen verabschiedet.
Aus gegebenem Anlaß : "Verschwörungstheorie"
vertan eidinger (V.Eidinger)
- 29.02.2012, 18:47 Uhr
Völlig richtige Entscheidung
Lukas Branach (Lubitsch)
- 29.02.2012, 16:27 Uhr
passt auf...
Mehmet Mantikli (logisch74)
- 28.02.2012, 23:48 Uhr
“Ein schlimmer Tag für einen Rechtsstaat “
Roman Gerhard Urbanek (romangerhard)
- 28.02.2012, 22:21 Uhr
Richter und Henker
Can caner (Canazzo)
- 28.02.2012, 20:07 Uhr
