22.02.2012 · Im Rechtsstreit um das französische Wahlgesetz hat die Vorsitzende der Front National, Marine Le Pen, eine Niederlage erlitten. Der Verfassungsrat verpflichtete sie, die Namen ihrer Unterstützer öffentlich zu machen.
Der französische Verfassungsrat hat am Dienstag eine Klage Marine Le Pens zu ihrer Zulassung zu den Präsidentenwahlen abgewiesen. Die Vorsitzende des rechtsextremen Front National (FN) hatte den Verfassungsrat angerufen, weil sie eine Vorschrift aus dem Jahr 1976 für rechtswidrig hält, die alle Präsidentschaftskandidaten verpflichtet, Unterschriften von 500 gewählten Mandatsträgern vorzuweisen.
Marine Le Pen forderte ein Recht auf Anonymität für die Unterzeichner, wie dies zwischen 1962 und 1976 galt, damit diese nicht öffentlichem „Druck“ ausgesetzt würden. Der Verfassungsrat wies dies im Namen der Transparenz zurück.
Dem Ansinnen Marine Le Pens hatten sich zwei weitere Präsidentschaftskandidatinnen, Corinne Lepage und Christine Boutin, angeschlossen; Frau Boutin hat ihre Kandidatur inzwischen zurückgezogen. Marine Le Pen hat Schwierigkeiten, bis zum 16. März die erforderlichen 500 Unterschriften zu sammeln.
Viele Lokalpolitiker wollen ihren Namen nicht mit dem der FN-Kandidatin in Verbindung gebracht sehen.
freie und geheime Wahl
Rainer Thesen (RainerThesen)
- 22.02.2012, 15:49 Uhr
Gelenkte Demokratie
Axel Klein (axkl)
- 22.02.2012, 13:57 Uhr