13.07.2010 · Die französische Nationalversammlung hat ein landesweites Verbot der Burka verabschiedet, der Senat muss aber noch zustimmen. Mit dem Gesetz will die Regierung das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit komplett untersagen.
Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag ein landesweites Verbot der Burka verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten mit 336 zu einer Stimme für das Gesetz, das die Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit verbietet.
Das Gesetz sieht ein Verbot jeglicher Art von Vermummung vor, etwa auch Gesichtsmasken bei Demonstrationen und nicht nur von muslimischen Frauen getragene Schleier wie die Burka oder den Nikab. Im September stimmt der Senat über das Gesetz ab, das kommendes Jahr in Kraft treten soll; auch der Verfassungsrat soll noch Stellung dazu beziehen.
Wer gegen das Vermummungsverbot verstößt, soll künftig 150 Euro Strafe zahlen müssen. Alternativ oder zusätzlich kann die Teilnahme an staatsbürgerlichem Unterricht angeordnet werden.
Ausgenommen von dem Verbot sind unter anderem Motorradhelme, Gesichtsmasken von Polizeibeamten und Verkleidungen im Karneval. Männern, die ihre Frauen zum Tragen von Schleiern zwingen, droht ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Euro.
Dem französischen Innenministerium zufolge tragen in Frankreich höchstens zweitausend Frauen einen Schleier wie die Burka oder den Nikab. Erstmalig in Europa hatte das belgische Parlament im April ein Verbot des Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit verabschiedet.
Burka-Verbot: Andere europäische Länder denken über ähnliche Initiativen nach
Wie Frankreich wollen auch andere europäische Länder den muslimischen Ganzkörperschleier ganz oder zumindest teilweise aus dem öffentlichen Leben verbannen.
In Belgien hat die Abgeordnetenkammer Ende April einem Verbot von Burka oder Nikab zugestimmt. Der Text muss nun noch den Senat, das Oberhaus, passieren.
Dänemark hat im Januar beschlossen, das Tragen von Ganzkörperschleiern im öffentlichen Raum zu begrenzen, ein Verbot wurde allerdings nicht beschlossen. Die Regierung überlässt es vielmehr Schulen, Universitäten, Unternehmen und Behörden, entsprechende interne Regeln zu erlassen.
In Großbritannien gibt es kein generelles Schleierverbot. Das Unterrichtsministerium hat aber im Jahre 2007 per Rundschreiben die Direktoren von Schulen ermächtigt, für ihre Einrichtungen ein solches Verbot zu erlassen.
In Italien verbietet bereits ein Gesetz aus dem Jahr 1975, sich an öffentlichen Orten das Gesicht zu vermummen - sei es mit Schleier oder Motorradhelm. Einige Bürgermeister der rechtspopulistischen Partei Lega Nord haben zudem lokale Verbote für Burka, Nikab und den muslimischen Badeanzug (Burkini) erlassen.
In den Niederlanden werden derzeit Gesetze für ein Buka-Verbot vor allem an Schulen und Universitäten, aber auch in anderen öffentlichen Einrichtungen vorbereitet.
In der Schweiz will das Justizministerium ein Schleierverbot für den öffentlichen Raum auf Ebene der Kantone. Es soll aber Ausnahmeregeln für muslimische Touristinnen geben.
In Spanien gab es bereits - vor allem in Katalonien - lokale Verbote für das Tragen von Ganzkörperschleiern in öffentlichen Gebäuden. Die Regierung in Madrid prüft derzeit, ob sie ein solches Verbot in ein geplantes Gesetz zur „Religionsfreiheit“ aufnehmen soll.