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Foltervorwürfe Berlin fordert Afghanistan zur Aufklärung auf

13.11.2007 ·  Laut Amnesty International werden an afghanische Behörden überstellte Gefangene gefoltert. Die Menschenrechtsorganisation wirft der Isaf „Komplizenschaft“ vor. Die Bundesregierung fordert nun von Kabul eine Klärung der Vorwürfe.

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Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat in einem am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Bericht den Vorwurf erhoben, die internationale Schutztruppe Isaf mache sich in Afghanistan der „Komplizenschaft“ bei der Folterung von Verhafteten schuldig.

Amnesty lägen Aussagen vor, nach denen der afghanische Geheimdienst NDS Menschen foltere, auf andere Weise misshandle und willkürlich festhalte. Dass die Isaf Afghanen, die sie im Rahmen ihres Einsatzes in dem Land festnehme, an die afghanischen Behörden überführe, obwohl das „ernste Risiko“ einer Misshandlung bestehe, sei deshalb ein Verstoß gegen die „völkerrechtlichen Verpflichtungen“ der Truppe.

Nato: Keine Beweise für Folter

Ein Sprecher der Nato, die die Schutztruppe führt, reagierte mit der Feststellung, das Bündnis habe keine Beweise für Misshandlungen oder systematische Folterungen von Gefangenen durch afghanische Stellen. Ein Sprecher der afghanischen Regierung teilte mit, wenn wirklich gefoltert werde, „dann nehmen wir das sehr ernst“.

In dem Amnesty-Bericht heißt es, Festgehaltene hätten berichtet, man habe sie geschlagen, extremer Kälte ausgesetzt und ihnen Nahrung entzogen. Ein Mann wird damit zitiert, er sei in Kandahar vom NDS auf den Rücken geschlagen worden, besonders auf die Nieren, sodann für eine Stunde bis zur Bewusstlosigkeit an der Decke aufgehängt worden, nachdem ihm eine Metallstange zwischen die gefesselten Arme und Kniebeugen geschoben worden sei.

Amnesty weist darauf hin, dass fünf an der Isaf beteiligte Staaten Abkommen zur Überführung von Gefangenen an afghanische Stellen abgeschlossen hätten, Deutschland und drei weitere Staaten hätten das vor. Es habe Fälle gegeben, in denen diese Staaten die Spur der Überstellten verloren hätten; überhaupt sei es schwierig, die Lage von Gefangenen in Afghanistan unabhängig zu beobachten. Immer wieder komme es auch zu spontanen, undokumentierten Überstellungen.

Check durch die UN oder das IKRK

Das Verteidigungsministerium in Berlin will die Vorwürfe prüfen und fordert auch die afghanische Regierung auf, zur Klärung beizutragen. Dem Vernehmen nach haben deutsche Soldaten bisher etwa 40 Gefangene an die afghanischen Behörden überstellt. Der Parlamentarische Staatssekretär Schmidt (CSU) sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Dieser Bericht muss ausgewertet werden. Auch die afghanische Regierung muss selbst ein großes Interesse daran haben, dass diese Vorwürfe aufgeklärt und ausgeräumt werden.“

Schmidt regte auch eine unabhängige Prüfung durch Vereinte Nationen oder das Internationale Komitee vom Roten Kreuz an. „Wir haben bisher keinerlei Hinweise, dass von uns Übergebenen Ungutes widerfahren ist,“ versicherte Schmidt. Es gebe einen Kontakt mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), über den man sich über das weitere Schicksal eines übergebenen Gefangenen informieren könne. „Dennoch wären ein Check und weitere vertrauensbildende Maßnahmen durch die UN oder andere internationale Organisationen, etwa das IKRK, sicher sehr begrüßenswert“, sagte er.

Das von der Bundesregierung angestrebte bilaterale Abkommen, mit dem die Übergabe von Gefangenen geregelt werden soll, liege bei der afghanischen Regierung. „Wir sind daran interessiert, dass wir die schon jetzt geübte Praxis dann auch verbindlich haben. Das heißt, dass wir nicht festnehmen, sondern nur vorübergehend festhalten und dann bei Übergabe an afghanische Stellen unmittelbar das IKRK informieren in jedem Einzelfall. Das IKRK hat dann die Möglichkeit, den weiteren Gang des Verfahrens mit zu betreuen und zu beobachten.“

Dem deutschen Kontingentführer, ohne dessen Befehl keine Übergaben stattfinden dürfen, steht ein Rechtsberater zur Seite. Zudem unterliegt nach Angaben Schmidts jeder Einzelfall, in dem einem Gefangenen Vorwürfe drohten, auf die in Afghanistan die Todesstrafe steht, einem „ministeriellen Vorbehalt“; eine Übergabe muss also dann vom Minister persönlich genehmigt werden. Die afghanische Seite habe zugesichert, dass die Todesstrafe in solchen Fällen nicht verhängt werde. Anfang Oktober ist an 15 Delinquenten erstmals seit 2004 in Afghanistan die Todesstrafe vollstreckt worden; aber nach Bundeswehrangaben nicht an einem von ihr übergebenen Gefangenen.

Der Nato-Sprecher sagte, das Vorgehen der Isaf sei gemeinsam mit dem IKRK entwickelt worden und werde ständig überprüft. Es sei auch nicht Aufgabe des Bündnisses, parallele Gefängnisstrukturen in Afghanistan aufzubauen.

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