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Folterprozeß Charles Graner schuldig gesprochen

15.01.2005 ·  Wegen Mißhandlung irakischer Gefangener im Bagdader Gefängnis Abu Ghraib hat ein Militärgericht den amerikanischen Soldaten Charles Graner schuldig gesprochen. Damit drohen dem 36jährigen bis zu 15 Jahre Haft.

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Im sogenannten Folterprozeß um die Mißhandlungen von Gefangenen im Bagdader Gefängnis Abu Ghraib ist der mutmaßliche Rädelsführer schuldig gesprochen worden.

Eine Geschworenen-Jury in dem Militärprozeß auf dem Stützpunkt Ford Hood in Texas befand den Stabsgefreiten Charles Graner am Freitag (Ortszeit) in neun von zehn Anklagepunkten schuldig, darunter Mißhandlung, schwere Körperverletzung und unsittliche Handlungen. Noch am heutigen Samstag soll über das Strafmaß entschieden werden. Graner drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Beratungen über Strafmaß haben begonnen

Bereits kurz nach dem Schuldspruch hatte das Kurzverfahren zur Festsetzung des Strafmaßes begonnen. Dazu hatten Anklage und Verteidigung mehrere Zeugen einberufen. So baten die Eltern des Angeklagten im Gerichtssaal um Gnade für ihren Sohn. Nach Abschluß der Zeugenanhörungen an diesem Samstag sollten die Beratungen über das Strafmaß beginnen. Die Entscheidung liegt in den Händen derselben Jury, die den Schuldspruch fällte.

Graner ist der erste von sieben der Mißhandlung beschuldigten amerikanischen Soldaten, dem wegen der Vorgänge der Prozeß gemacht wurde. Vier von ihnen hatten sich zuvor schuldig bekannt und Strafen von einer Degradierung bis hin zu acht Jahren Gefängnis erhalten.

„Er ist der Anstifter“

Graner war am häufigsten auf den Fotos von Gefangenenmißhandlungen zu sehen, die im April vergangenen Jahres aufgetaucht waren und weltweit Abscheu erregt hatten. Sie zeigten Gefangene, die sich nackt zu einer menschlichen Pyramide aufhäufen mußten und einen Häftling, der von der Kameradin und damaligen Geliebten Graners, Lynndie England, wie ein Hund an einer Leine geführt wurde. England ist ebenfalls angeklagt.

Die Verteidigung hatte in dem Prozeß argumentiert, Graner sei lediglich Befehlen von Vorgesetzten gefolgt, Gefangene vor Verhören „weichzuklopfen“. Die Ankläger erklärten dagegen, es gebe für Graners Verhalten keinerlei Rechtfertigung. „Er ist der Anstifter dessen, was in Abu Ghraib unter den Militärpolizisten geschehen ist", sagte Ankläger Chris Graveline. Er beschrieb Graner als einen Mann, der Gefangene aus Spaß und Geltungssucht mißhandelte. Graveline legte dem Gericht E-Mails von Graner vor, in denen Graner mit seinen Taten geprahlt habe und an die Fotos von den Mißhandlungen beifügt waren.

Folgten die Geschworenen offensichtlich bei ihren Urteilsberatungen nicht der Argumentation der Verteidigung, könnte diese Frage bei der Festsetzung des Strafmaßes eine Rolle spielen. Hier können mildernde Umstände berücksichtigt werden, etwa auch das Klima im Gefängnis oder der Streß, dem das Wachpersonal ausgesetzt war.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa/Reuters
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