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Dienstag, 18. Juni 2013
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Italienischer Abhör-Prozess Berlusconi zu einem Jahr Haft verurteilt

 ·  Italiens früherer Regierungschef Silvio Berlusconi ist in einem Prozess um abgehörte Telefongespräche in erster Instanz zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das hat ein Mailänder Gericht entschieden. Berlusconi kann aber Berufung einlegen.

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Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist am Donnerstag im sogenannten Unipol-Prozess zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Mailand verurteilte Berlusconi in erster Instanz wegen der Veröffentlichung vertraulicher Informationen zu einem Finanzskandal im Jahr 2005 im Zusammenhang mit der Unipol-Gruppe. Berlusconi, der bei den Parlamentswahlen im Februar mit seinem Mitte-Rechts-Bündnis 29 Prozent der Stimmen erhielt, kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Dieser Schritt hätte aufschiebende Wirkung beim Vollzug der Strafe.

Mit der Strafe folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft vom Dezember. Berlusconi wurde in dem Verfahren vorgeworfen, ein im Zuge von Justizermittlungen abgehörtes  Telefongespräch über seine Zeitung „Il Giornale“ veröffentlicht zu  haben.

Hintergrund war der Fall der Bank BNL, bei deren Übernahme  Unregelmäßigkeiten aufgetaucht waren. Während der Ermittlungen dazu  war ein Telefongespräch zwischen dem Chef des Versicherungskonzerns Unipol, Giovanni Consorte, und dem Mitte-links-Politiker Piero  Fassino abgehört worden.

Berlusconi steht noch in weiteren Verfahren vor Gericht. In  einem Prozess wird er der Prostitution Minderjähriger und des  Amtsmissbrauchs beschuldigt. Zudem läuft ein Berufungsverfahren  wegen Steuerbetrugs, in dem er in erster Instanz ebenfalls zu einer  Haftstrafe verurteilt worden war.

Die Verfahren des Silvio Berlusconi

Der frühere italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hat schon mehrfach mit der Justiz zu tun gehabt. Wegen Beihilfe zur Veröffentlichung von vertraulichen Telefongesprächen ist er jetzt zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Vorwürfe in den anderen Prozessen reichen von Amtsmissbrauch und Sex mit Minderjährigen über Meineid und Steuerbetrug bis zur Bestechung.

Aktuell läuft in Mailand der „Bunga-Bunga“-Prozess um möglichen Sex Berlusconis mit dem damals minderjährigen Partygirl Ruby. Laut Berlusconi ging bei seinen Partys alles mit rechten Dingen zu. Im Ruby-Prozess soll ein Urteil in erster Instanz noch im März fallen. Sollte Berlusconi verurteilt werden, blieben ihm nach italienischem Recht noch zwei Instanzen.

Im Herbst 2012 wurde Berlusconi im Mediaset-Verfahren um Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft verurteilt. Doch ob das Urteil im Berufungsverfahren je rechtskräftig wird, ist fraglich. Die Mediaset-Straftaten verjähren Mitte 2014. In zweiter Instanz soll noch im März ein Urteil gesprochen werden.

Im Februar 2012 endete ein Korruptionsprozess gegen Berlusconi mit Freispruch. Die ihm zur Last gelegten Vorwürfe in dem Verfahren um den britischen Anwalt David Mills seien verjährt, entschied das Gericht. Berlusconi soll dem britischen Anwalt in den 90er Jahren für Falschaussagen 600 000 Dollar Bestechungsgeld gezahlt haben.

Auch ein Verfahren im Herbst 2011 ging für Berlusconi gut aus. In der Vorverhandlung um mutmaßliche Steuervergehen beim Verkauf von Film- und TV-Rechten seines Subunternehmens Mediatrade sprach eine Untersuchungsrichterin Berlusconi frei. Das Verfahren war ein Nebenstrang des Mediaset-Prozesses. (dpa)

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