15.12.2004 · Kemal Atatürk hat seinem Land mit rigorosen Methoden vorgeschrieben, Teil der modernen Welt und westlichen Zivilisation zu werden. Aus diesem Erbe nährt sich der Wunsch und Wille der türkischen Eliten, in Europa dazuzugehören.
Von Horst Bacia, BrüsselGehört die Türkei zu Europa und als Mitglied in die Europäische Union? Die Frage würde so wohl gar nicht gestellt werden, wenn es in Berlin die Mauer noch gäbe, der europäische Kontinent nach wie vor entlang der in Jalta gezogenen Grenzen durchschnitten wäre und kommunistische Machthaber vom Kreml aus über den Teil herrschten, der nicht zum „Westen“ gehörte. Hätte die Geschichte 1989 einen anderen Verlauf genommen, wäre die Türkei der EU vielleicht längst beigetreten. So aber ist sie als Bewerber gleichsam nach hinten durchgereicht worden.
Kemal Atatürk, der Gründervater des türkischen Nationalstaats, hat seinem Land mit rigorosen Methoden vorgeschrieben, Teil der modernen Welt und westlichen Zivilisation zu werden. Schon im neunzehnten Jahrhundert hatte sich das hinter den europäischen Großmächten zurückgebliebene Osmanische Reich auf den langen Weg nach Westen gemacht. Aus diesem Erbe nährt sich der Wunsch und Wille der türkischen Eliten, in Europa dazuzugehören. Dieser Anspruch ist fast so alt wie das Projekt der europäischen Integration.
Wiederkehrende Ambivalenz
Am 31. Juli 1959, zwei Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge, stellte die Türkei einen Antrag auf Assoziierung mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Weil die Militärs 1960 zum ersten Mal putschten und den Ministerpräsidenten Adnan Menderes nicht nur entmachteten, sondern ihn und zwei andere Kabinettsmitglieder am Galgen hinrichteten, kam es erst im Herbst 1963 - unter Ministerpräsident Ismet Inönü - zur Unterzeichnung des Assoziierungsvertrages, der bis heute die Grundlage der Beziehungen bildet. Dort heißt es: „Sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, daß die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen.“
Anders als die türkische Seite es gern darstellt, läßt sich daraus kein Anspruch auf Mitgliedschaft ableiten. Typisch ist schon damals die in vielen EU-Versprechen wiederkehrende Ambivalenz. Rückschläge für die „europäische Perspektive“ der Türkei, wie es später bewußt vage formuliert heißen sollte, gab es durch den Putsch von 1971, die Intervention auf Zypern 1974 und die dritte, diesmal besonders gründliche und durchgreifende Machtübernahme durch den türkischen Generalstab im Herbst 1980. Unter den wohlwollenden Augen der Führung der Streitkräfte konnte Turgut Özal, der Regierungschef und spätere Staatspräsident, die wirtschaftliche Liberalisierung durchsetzen, dem das Land eine einzigartige, bis heute andauernde, durch Krisen nur vorübergehend zurückgeworfene Entwicklung verdankt.
„Diskriminierende“ Behandlung
Am 14. April 1987 beantragte die Regierung Özal die Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft. Die EU-Kommission brauchte 32 Monate, bis sie im Dezember 1989 zu dem Urteil kam, daß die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen „nicht zweckmäßig“ sei, weil zunächst die Einheitliche Akte und der Binnenmarkt verwirklicht werden müßten. Außerdem sprächen die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Türkei, die „negativen Folgen“ ihres Streits mit Griechenland und die Lage auf Zypern gegen eine Mitgliedschaft. Zugleich bekundete die Kommission aber ein „fundamentales Interesse“ an der Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Modernisierung der Türkei, „ohne deren Mitgliedsfähigkeit in der Gemeinschaft in Zweifel zu ziehen“. Eine ebenfalls 1987 eingegangene Bewerbung Marokkos war umgehend mit der Begründung abgewiesen worden, daß nur europäische Staaten für eine Mitgliedschaft in Frage kämen.
Die im Sommer 1990 von Brüssel vorgeschlagene Vollendung der Zollunion trat am 31. Dezember 1995 in Kraft. Griechenland stimmte nur zu, weil es im Gegenzug eine Zusage zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Zypern erhielt. Man hätte damals argumentieren können - wie unlängst Valéry Giscard d'Estaing in dieser Zeitung -, mit der Zollunion seien alle Versprechungen des Assoziierungsabkommens abgegolten. Doch niemand tat es. Statt dessen bestätigten die europäischen Staats- und Regierungschefs der Türkei immer wieder, daß nichts gegen einen Beitritt spreche, wenn sie die 1993 beim Kopenhagener Gipfeltreffen aufgestellten politischen und wirtschaftlichen Kriterien erfülle. Der Europäische Rat von Luxemburg 1997 setzte sie zwar gegenüber den zwölf mittel- und osteuropäischen Staaten zurück, denen die EU damals Beitrittsverhandlungen anbot; dennoch wurde ihr abermals zugesagt, daß sie grundsätzlich für eine Mitgliedschaft in Frage komme. Ankara bewertete diese Behandlung dennoch als „diskriminierend“ und setzte trotzig alle Kontakte mit Brüssel aus.
Beschluß über den Beginn von Beitrittsverhandlungen scheint unausweichlich
Zwei Jahre später wurde das ständige Drängeln und Quengeln über den „christlichen Klub“ belohnt. In Helsinki erkannten die Staats- und Regierungschefs der Türkei offiziell den Status als Beitrittskandidat zu und beschlossen, daß sie „ein beitrittswilliges Land ist, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll“.
Wieder war nur von den 1993 formulierten Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft die Rede. Andere, grundsätzliche Argumente, die gegen einen Beitritt sprechen und auch dann Gewicht hätten, wenn die Kopenhagener Kriterien geradezu vorbildlich erfüllt würden - wie die Größe und geographische Lage der Türkei, ihre Bevölkerungszahl, der Stand ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung -, treten erst jetzt in den Vordergrund, da ein Beschluß über den Beginn von Beitrittsverhandlungen unausweichlich scheint. Sich selbst in eine Zwangsjacke begebend, hatten die Staats- und Regierungschefs sich im Dezember 2002 in Kopenhagen mit dieser Formulierung festgelegt: „Entscheidet der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichtes und einer Empfehlung der Kommission, daß die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, so wird die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei unverzüglich eröffnen.“