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EU-Beitritt Türkei schafft Todesstrafe in Kriegszeiten ab

09.01.2004 ·  Die Türkei will die Todesstrafe nun auch in Kriegszeiten abschaffen. Die EU-Kommission, die Ende des Jahres über die mögliche Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Türkei entscheiden will, begrüßte den Schritt.

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Eineinhalb Jahre nach der teilweisen Abschaffung der Todesstrafe durch das türkische Parlament ist die Regierung in Ankara am Freitag noch einen Schritt weiter gegangen: Die Türkei verpflichtete sich mit der Unterzeichnung eines internationalen Abkommens, nicht nur in Friedens-, sondern auch in Kriegszeiten auf die Todesstrafe zu verzichten. Die EU-Kommission, die Ende des Jahres über die mögliche Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Türkei entscheiden will, begrüßte den Schritt.

Nach Angaben des Europarats in Straßburg unterzeichnete der türkische Botschafter bei dem Staatenbund, Numan Hazar, das Zusatzprotokoll 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Übereinkunft sieht den Verzicht auf die Todesstrafe „unter allen Umständen“ vor. „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand kann zu einer solchen Strafe verurteilt oder hingerichtet werden“, heißt es in Artikel eins des Protokolls. Damit der Text in der Türkei in Kraft tritt, muß er noch vom Parlament in Ankara ratifiziert werden.

EU begrüßt die Entscheidung

Ein Sprecher des EU-Erweiterungskommissars Günter Verheugen lobte die Entscheidung als „weiteren bedeutenden Schritt“ des Landes auf seinem Weg zu einer vollwertigen Demokratie und zur vollständigen Achtung der europäischen Standards für Menschenrechte. Im Sommer 2002 hatte das Parlament in Ankara die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten beschlossen. Die Türkei hält außerdem bereits seit 20 Jahren ein Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen ein.

Bis auf Rußland, Armenien und Aserbaidschan haben alle Europaratsländer das Zusatzprotokoll 13 zur völligen Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet. In Kraft ist der Text bisher in 20 der 45 Mitgliedsstaaten, die den Text bereits ratifiziert haben, darunter in der Schweiz. Deutschland und Österreich haben das Protokoll zwar unterzeichnet, den Ratifizierungsprozeß aber noch nicht abgeschlossen.

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