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EU-Beitritt der Türkei Die Ehebruchdebatte

17.09.2004 ·  Ein absurder Streit in der Türkei / Von Rainer Hermann

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Keiner weiß so recht, wie die Debatte eigentlich begonnen hat. Noch am 15. Juli hatten sich die Parlamentarier in die Sommerferien verabschiedet, ohne daß auch nur einer an eine Diskussion über den Ehebruch gedacht hätte. Vertagt hatten sie sich auf den 14. September, um der Novellierung des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1926 ihre letzte Form zu geben. Ein modernes Strafgesetzbuch sollte es mit den 348 neuen Paragraphen werden, das sich wohltuend von dem bisherigen abhebt. Das war zu Beginn der Republik aus dem faschistischen Italien übernommen worden. Was zunächst wie ein erheiterndes Thema für das Sommerloch wirkte, wurde binnen weniger Tage zu einer Hürde, die die Türkei selbst auf den letzten Metern des Wegs errichtete, der bald mit der Entscheidung der EU über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen endet: Der Ehebruch sollte als Strafrechtsdelikt in das neue Gesetzbuch aufgenommen werden.

„Es wird ein Bild von der Türkei entworfen, das sie nicht verdient hat“

Bevor das Plenum am Dienstag zusammentrat, platzte aber Außenminister Gül vor der AKP-Fraktion der Kragen. Es dürfe nicht sein, daß ein Paragraph, der bisher nicht einmal schriftlich formuliert sei, einen Schatten auf das große Reformwerk der gesamten Novelle werfe und zudem die Reformanstrengungen der vergangenen zwei Jahre diskreditiere, schimpfte er. Es werde ein Bild von der Türkei entworfen, das diese gar nicht verdient habe. Auch Oppositionsführer Baykal von der linken CHP ließ seine Abgeordneten wissen, es sei eine Täuschung, anzunehmen, die Definition des Ehebruchs als Delikt würde die Familie schützen, wie Teile der AKP behaupteten.

Regierung wie Opposition waren für Strafbarkeit des Ehebruchs

Kurz vor der Plenarsitzung kamen Gül und Baykal dann zusammen und baten auch Justizminister Cicek dazu. Rasch einigten sie sich darauf, zur Strafgesetzbuchnovelle nichts vorzulegen, was nicht beide Fraktionen unterzeichnet haben. Der Schatten, den der Streit über den Ehebruch geworfen hatte, war damit beseitigt - geholfen hatten dabei entscheidend die Reaktionen, die aus Europa kamen. Nicht wenige in Regierung und Opposition hatten eben noch mit der Idee des strafbaren Ehebruchs sympathisiert, die EU lehnte das aber als unzeitgemäßes Relikt ab.

In Europa schafft man sich damit keine Freunde

Wer die Sache in die Welt gesetzt hatte, läßt sich heute nicht mehr klären. Denn er (oder sie) hätte wissen müssen, daß sich die Türkei damit in Europa keine Freunde schafft. Zumal die EU-Kommission am 6. Oktober ihren Fortschrittsbericht zur Türkei vorlegt und das EU-Gipfeltreffen am 17. Dezember in Den Haag über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen entscheiden wird. Immer wieder hatte sich dagegen Justizminister Cicek zu Wort gemeldet. Noch am Dienstag morgen hatte er die Gedankenspiele zum Ehebruch mit dem Argument begründet, nur auf die Klage einer Person hin könne ein Ehebruch strafrechtlich verfolgt werden, und das auch nur sechs Monate nach dessen Vollzug.

Angeblich sollte das geplante Gesetz Frauen vor einer „Zweitfrau“ schützen

Diese "konditionalisierte" Fassung des Ehebruchs habe, so Cicek, eine Zielrichtung: Einer Frau die Möglichkeit zu geben, den Ehemann wegen Ehebruchs anzuklagen. Die Bestimmung sollte einer Frau also das Recht geben, ihren Mann zu verklagen, sollte dieser eine zweite Frau heiraten. Das ist nach geltendem Recht zwar verboten. In ländlichen Gebieten kommt es aber immer wieder vor, daß sich ein Mann ein "Kuma" zulegt, eine Zweitfrau. Zu ihr gibt nicht der Standesbeamte seinen Segen, sondern nur der Imam in der Moschee. Die Kinder der "Kuma" gibt es offiziell dann nicht, und häufig müssen sie mit vielen Tricks als Kinder der ersten Frau in die Register der Standesämter eingetragen werden.

Müßte der Staatsanwalt alle Zweitfrauen auf dem Land aufspüren?

Die Idee von Cicek war auch, den Erstfrauen die Chance zu geben, gegen eine Zweitfrau zu klagen. Hätte sie das aber nach sechs Monaten nicht getan, wäre die Einspruchsfrist abgelaufen. Die oppositionelle CHP griff den Ball auf und wollte zunächst sogar einen "unkonditionalisierten" Ehebruchsparagraphen, bei dem der Staatsanwalt alle Zweitfrauen unter dem Deckmantel des Ehebruchs hätte aufspüren sollen. Dann verselbständigte sich die Diskussion, erhielt eine Eigendynamik, und immer mehr Leute schüttelten verzweifelt den Kopf. Ob mit guten oder schlechten Absichten: Ein Ehebruchsparagraph hätte keine Chancen gehabt. Jeder ist sich im klaren, daß Staatspräsident Sezer ein solches Gesetz niemals unterzeichnen würde, und es hätte auch vor dem türkischen Verfassungsgericht keinen Bestand.

Die EU wird in der Türkei zum innenpolitischen Akteur

So weit mußte es diesmal gar nicht kommen. Zunächst rief die Anregung aus der AKP einen Sturm der Entrüstung hervor. Selten ist in der Türkei in den vergangenen Jahren eine Diskussion so emotional geführt worden. Zum ersten Mal hat die bisher mit Erfolg regierende AKP eine große Angriffsfläche geschaffen und ist verwundbar geworden. Vor allem aber hat sich gezeigt, daß die EU, die sich rasch in die Diskussion eingeschaltet hat, zu einem innenpolitischen Akteur in der Türkei geworden ist.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.09.2004, Nr. 215 / Seite 3
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