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Entschädigung nach Luftangriff Schneidig

07.12.2009 ·  Mit den angekündigten Entschädigungen an zivile Opfer des Nato-Luftangriffs in Afghanistan trifft die Regierung keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer militärischen Aktion. Sie macht deutlich, dass man um der Menschen willen im Lande ist und kämpft.

Von Reinhard Müller
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Es ist gut, dass Deutschland den Opfern eines Kampfeinsatzes der Bundeswehr eine Entschädigung anbietet. Das wurde schon in der Vergangenheit so gehandhabt, das machen auch Amerikaner und Briten so. Damit trifft die Regierung keinerlei Aussage über die Rechtmäßigkeit einer militärischen Aktion, macht aber noch einmal deutlich, dass man letztlich um der Menschen willen im Lande ist und kämpft.

Das ist ebenso wenig neu wie angebliche Neuigkeiten aus dem geheimen Isaf-Bericht, die jetzt stückchenweise auf dem Berliner Basar feilgeboten und vom Verteidigungsministerium einzeln kommentiert werden (müssen). Nie richtig geheim war dagegen, dass jener angeblich so brisante Feldjägerbericht in den Isaf-Bericht schon eingeflossen war.

Wer ihn gelesen hat, und das darf man Verteidigungsminister Guttenberg unterstellen, und dann schneidig von einem angemessenen Angriff sprach, für den gab es eigentlich bisher keinen Grund, seine Haltung zu ändern – es sei denn, um sich selbst vorsorglich aus der politischen Schusslinie zu bringen. Das ist nicht ganz so schneidig.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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