11.02.2010 · Am 1. Februar war es vorübergehend in Kraft getreten - nun hat das EU-Parlament das umstrittene Swift-Abkommen abgelehnt. Es sollte amerikanischen Terrorfahndern Zugang zu den Bankdaten von Millionen europäischen Bürgern geben.
Das Europaparlament hat das umstrittene Swift-Abkommen über die Weitergabe von EU-Bankdaten an die Vereinigten Staaten gestoppt. Mit 378 zu 196 Stimmen lehnten die Abgeordneten am Donnerstag die Vereinbarung ab. Der Vertrag, der bereits am 1. Februar vorübergehend in Kraft getreten war, ist damit außer Kraft gesetzt.
Die Vereinbarung sollte amerikanischen Terrorfahndern Zugriff auf die Bankdaten von Millionen europäischen Bürgern geben. Benannt ist sie nach dem belgischen Finanzdienstleister Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Das Unternehmen wickelt nahezu alle europäischen Bankgeschäfte ab und ist für rund 8000 Banken und Finanzdienstleister in 206 Staaten tätig. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel Standardüberweisungen, Devisengeschäfte oder Aktienkäufe. Täglich meldet Swift mehr als 15 Millionen Transaktionen.
Auch in der Bundesregierung hatte das Abkommen für Zwist gesorgt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnte den Vertrag ab. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) hatte dagegen den Weg zu der Vereinbarung mit einer Enthaltung im EU-Ministerrat frei gemacht. Das Abkommen sei besser als die bisherige Rechtsgrundlage, sagte er.
Zugriff jahrelang gängige Praxis
Vor der Abstimmung des EU-Parlaments hatten die Vereinigten Staaten die Europa-Abgeordneten zur Zustimmung bewegen wollen. Unter anderem schrieben Außenministerin Hillary Clinton und Finanzminister Timothy Geithner an Parlamentspräsident Jerzy Buzek.
Im Anti-Terror-Kampf griffen die Vereinigten Staaten jahrelang auf Swift-Daten europäischer Bankkunden zu. Angaben wie Name, Betrag und Empfänger wurden an die amerikanischen Ermittler weitergeleitet. Zu den Erfolgen zählt Washington Erkenntnisse über die Sauerland-Gruppe und Terrororganisationen in Großbritannien. Weil ein zentraler Swift-Server zum Jahreswechsel 2009/2010 von den Vereinigten Staaten in die Schweiz umzog, waren die Daten seitdem rechtlich dem amerikanischen Zugriff entzogen - und es wurde eine neue Vereinbarung nötig.
Im November 2009 schlossen die EU-Innenminister daher das Swift-Abkommen. Es bezog sich auf Überweisungen ins nicht-europäische Ausland wie die Vereinigten Staaten, Asien und Afrika, nicht aber auf Transaktionen innerhalb der EU. Es handelte sich um ein Interimsabkommen, das bis zum Abschluss einer langfristigen Vereinbarung im Herbst gelten sollte. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Zustimmung des Europaparlaments zum Swift-Abkommen erforderlich.