Ein Schwurgericht in Wien hat den aus Ägypten stammenden 22 Jahre alten Mohammed M. und seine 21 Jahre alte Ehefrau Mona S. in allen Punkten der Anklage schuldiggesprochen. Mohammed M. wurde am Mittwochabend unter anderem wegen seiner Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Al Qaida und Nötigung der österreichischen Regierung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Höchststrafe für diese Vergehen liegt in Österreich bei zehn Jahren Gefängnis. Mona S. erhielt eine Haftstrafe von 22 Monaten.
Nach Ansicht des Gerichts hatte M. unter anderem im März 2007 ein Video ins Internet gestellt, in dem der deutschen und österreichischen Regierung mit Gewalt gedroht wurde, falls sie ihre Truppen nicht aus Afghanistan zurückzögen. Unter anderem habe er Anschläge während der Fußball-Europameisterschaft geplant. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mohammed M., der dem Gericht immer wieder Vorurteile gegen Muslime vorwarf, enge Kontakte zu Al Qaida gesucht habe. M. hatte im Verlauf des Prozesses versucht, seine Aktivitäten als „Angebereien“ herunterzuspielen.
Das Paar beteuert seine Unschuld
Seine Ehefrau hatte ihm nach dem Urteil des Gerichts bei seinen Aktivitäten assistiert und Beiträge übersetzt. Mona S. war an allen vier Verhandlungstagen von der Verhandlung im großen Saal des Wiener Landgerichts ausgeschlossen worden, weil sie sich geweigert hatte, ihren Gesichtsschleier, die Burka, abzulegen. Sie erfuhr deshalb von dem Urteil in ihrer Zelle.
Die beiden streng gläubigen Muslime hatten vor Gericht behauptet, während ihrer sechsmonatigen Untersuchungshaft unter anderem durch Schlafentzug gefoltert worden zu sein. Befangenheitsanträge des Verteidigers wurden aber abgelehnt. Das Paar war im vergangenen September nach monatelanger Überwachung durch den deutschen und den österreichischen Geheimdienst verhaftet worden.
In Handschellen abgeführt
Beide Angeklagte, die die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen und sehr gut Deutsch sprechen, beteuerten auch am vierten Verhandlungstag ihre Unschuld. Die junge Frau sagte vor Gericht: „Gott weiß es am besten, ich habe nichts Unrechtes getan! Übersetzen ist keine Straftat.“
Zu tumultartigen Szenen war es am Nachmittag gekommen, als der Angeklagte zu toben begann, weil der Richter ihm nicht gestatten wollte, sich mit seiner Frau außerhalb des Gerichtssaales zu beraten. Als Mohammed M. begann, um sich zu schlagen, wurde er in Handschellen abgeführt.
"Angeberei" - die scheinheiligste Ausflucht
Gabor von Zoltan (Putinras)
- 14.03.2008, 14:36 Uhr
ermittlungsmethoden
torsten gebauer (toge)
- 14.03.2008, 23:16 Uhr
