13.03.2008 · Im Prozess um ein Drohvideo gegen Deutschland und Österreich hat ein Wiener Gericht zwei Islamisten verurteilt: Der 22 Jahre alte Hauptangeklagte bekam eine Gefängnisstrafe von vier Jahren, seine jüngere Lebensgefährtin muss für fast zwei Jahre in Haft.
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wirklich interessant sind doch aber die ermittlungsmethoden und was alles keine online-durchsuchung ist,
wenn man damit durchkommt ist wohl alles erlaubt
"Angeberei" - die scheinheiligste Ausflucht
Falls die Behörden Attentatspläne auf die Euro hin aufgedeckt haben, zeugt es vom kindischen Gemüt des Angeklagten, wenn er dies nachträglich einfach als "Angeberei", also "nur" auf Aussenwirkung bedacht, glaubt abtun zu können.
Einerseits muss diese Behauptung - ernst genommen - dann tatsächlich als starkes Indiz für genau jenen Verteidigungsstandpunkt gelten, den er damit einnehmen will: Dass er infantil und unreif sei (ob dies allerdings genügt um einen Gott vom Format eines Allah zu erfreuen, darf ich mir als Ungläubiger wahrscheinlich nicht anmassen zu beurteilen... ).
Andererseits darf ihn dies keinesfalls vor Strafe schützen!
Denn als "Angeber" kann sich somit auch jeder angehende muslimische "Ehrenmörder" rausreden, der seiner Frau zuvor erst mal "bloss" droht. Also eine Drohung im Vorfeld einer möglichen Tat, bei der qua Definition schon und vor allem um die Aussenwahrnehmung im eigenen muslimischen Umfeld geht.
Die ganze Geschichte unterstreicht den hohen Wert des Statement der säkularen Muslime zur Islamkonferenz, welche von Necla Kelek im Feuilleton der FAZ vertreten werden (die FAZ unterbindet leider - wie immer bei diesem offenbar zu heiklen Thema - die Möglichkeit Leserbeiträge zu verfassen).