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Burka-Verbot „Frage der Würde und Gleichheit“

15.09.2010 ·  Nachdem der französische Senat dem Verbot der Burka zugestimmt hat, muss nun der Verfassungsrat darüber beraten. Angesichts der Tragweite des Gesetzes sei eine verfassungsrechtliche Prüfung unverzichtbar, erklärten die Parlamentspräsidenten.

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Die Präsidenten von Nationalversammlung und Senat (beide UMP), haben sich darauf verständigt, die Rechtmäßigkeit des Verbots vom höchsten Verfassungsorgan überprüfen zu lassen.

Bernard Accoyer und Gérard Larcher veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, dass angesichts der Tragweite des Gesetzes eine verfassungsrechtliche Prüfung unverzichtbar sei. Entgegen der republikanischen Tradition ist es nicht die Linksopposition, die den Verfassungsrat angerufen hat.

Die Mehrheit der Sozialisten hält Verbot für verfassungswidrig

Das Gesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll, verbietet generell die Vermummung in der Öffentlichkeit und nicht nur von muslimischen Frauen getragene Schleier wie die Burka oder den Nikab. Der Senat hatte am Dienstagabend mit einer Mehrheit von 246 Stimmen bei einer Gegenstimme dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Die Mehrheit der oppositionellen Sozialisten enthielt sich bei der Abstimmung. Sie halten ein generelles Verbot der Vollverschleierung für möglicherweise verfassungwidrig. Auch bei der Abstimmung im Parlament hatte es eine deutliche Mehrheit für das Gesetz gegeben. In Kraft treten soll das Burka-Verbot nach einer sechsmonatigen Aufklärungskampagne im kommenden Frühjahr.

Justizministerin Michèle Alliot-Marie hatte in der Senatsdebatte noch einmal für das Gesetz geworben und eine Zustimmung dazu als eine „Frage der Würde und Gleichheit“ bezeichnet. Es gehe dabei nicht um Sicherheit und Religion, sondern um den Respekt vor den Grundsätzen der Republik. „Zusammen zu leben setzt auch voraus, den Blick des anderen anzunehmen“, sagte Alliot-Marie im Senat.

Bei Vermummung drohen Freiheits- und Geldstrafen

Wer gegen das Verbot verstößt, soll künftig 150 Euro Strafe zahlen müssen. Alternativ oder zusätzlich kann die Teilnahme an staatsbürgerlichem Unterricht angeordnet werden. Männern, die ihre Frauen zum Tragen von Schleiern zwingen, droht ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Euro. Dem Innenministerium zufolge tragen in Frankreich höchstens zweitausend Frauen einen Schleier wie Burka oder Nikab. Das Land hat mit mehr als fünf Millionen Menschen die größte muslimische Gemeinde in Europa.

Im April hatte das belgische Parlament erstmalig in Europa ein Verbot des Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit verabschiedet. In anderen europäischen Ländern wie Spanien und den Niederlanden wird darüber debattiert. Auch in der Schweiz wurde die Diskussion jetzt neu aufgenommen.

Das Gesetz heizt die Debatte in der Schweiz an

Der Kanton Aargau fordert nun ein landesweites Verbot der Burka. Das Kantonsparlament, der sogenannte Große Rat, beschloss nach Medienberichten vom Mittwoch eine entsprechende Initiative an die Bundesversammlung mit 76 gegen 42 Stimmen. Konservative, christdemokratische und liberale Parteien unterstützten den Vorstoß, die Fraktionen der Sozialdemokraten und der Grünen stimmten dagegen. Der Regierungsrat hatte das Begehren zuvor abgelehnt.

In der Initiative heißt es, die rechtlichen Grundlagen müssten ausgearbeitet werden, „damit im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, unter entsprechender Strafandrohung bei Missachtung untersagt wird“. Dabei seien die „notwendigen Ausnahmen“ zu berücksichtigen. Genannt werden etwa „gesundheitliche und sicherheitsrelevante Gründe, Winterbekleidung sowie das einheimische Brauchtum“.

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