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Bundeswehr Deutsche Marine soll Piraten vor Afrika jagen dürfen

25.07.2008 ·  Debatte über EU-Mission vor Küste Somalias / "Einsatz für eine bestimmte Zeit möglich"

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Die Deutsche Marine soll möglicherweise im Rahmen einer EU-Mission auf Piratenjagd vor dem Horn von Afrika gehen. Überlegungen in der Europäischen Union über eine europäische Marinemission stehen keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken in der Bundesregierung mehr entgegen. Das geht aus Aussagen aus dem Verteidigungsministerium sowie einer Antwort der Regierung auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stinner (FDP) hervor.

Vergangenen Dienstag hatten die europäischen Außenminister bekräftigt, Optionen zu prüfen, wie die EU Hilfslieferungen für Somalia vor Piraten schützen kann. Eine Möglichkeit wäre eine EU-Mission, eine andere wäre es, dass die EU nur eine Koordinierungsaufgabe hat, die Einsätze aber weitgehend in nationaler Regie laufen.

Einsatz „für eine bestimmte Zeit möglich“

Frankreich, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, dringt auf eine EU-Mission, wie es in Berlin heißt. Ein Beschluss solle möglichst noch im September fallen. Andere Nationen wie Großbritannien bevorzugen eine Koordinierungsmission. Berlin will sich offiziell nicht festlegen. Die deutsche Verfassungsdebatte legt es aber nahe, dass hier eine EU-Mission bevorzugt würde.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Kossendey (CDU) sagte der F.A.Z. auf die Frage, ob die Deutsche Marine an der Piratenbekämpfung beteiligt werden könne: „Für eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Ort ist das möglich, setzt aber einen Beschluss des Bundestags voraus. Das könnte man auf der Grundlage von Artikel 24 des Grundgesetzes als ESVP-Mission machen.“ Die Abkürzung ESVP steht für Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische Zusammenarbeit im Rahmen der EU.

Diese Haltung ist offenkundig inzwischen in der Bundesregierung abgestimmt. Denn in deren Antwort auf die Frage, ob die Verfassungslage es der Bundeswehr verbiete, Polizeiaufgaben im Ausland zu übernehmen, heißt es nun ebenfalls, „unstreitig“ sei das auf der Grundlage von Artikel 24 und eines Bundestagsmandats möglich.

„Immer wirrer und verzweifelter“

Auffällig ist, dass die Regierung für diese Auskunft fast zwei Monate gebraucht hat. Sie wurde federführend vom Innenministerium Wolfgang Schäubles (CDU) erteilt, musste aber wie üblich mit allen betroffenen Ressorts abgestimmt werden. Noch Anfang Juli hatte Verteidigungsminister Jung (CDU) im ARD-Fernsehen gesagt, die Bekämpfung der Piraterie sei Polizeiaufgabe und keine Aufgabe der Bundeswehr, „und deshalb ist dies verfassungsrechtlich nicht möglich“.

Stinner folgerte jetzt: „Die Union argumentiert immer wirrer und verzweifelter. Jung und Schäuble widersprechen sich komplett.“ Der FDP-Politiker unterstellt, dass es den beiden CDU-Ministern bei dem Thema darum ging, einen Hebel für eine Grundgesetzänderung zu bekommen. „Beide sollten das unwürdige Spiel beenden und endlich das sachliche Problem lösen. Dazu bedarf es keiner Grundgesetzänderung, sondern nur einer Entscheidung von Minister Jung“, sagte Stinner der F.A.Z.

„Noch Diskussionsbedarf“

Die Union will die Artikel 35, in dem es um Amtshilfe geht, und 87a, der den Einsatz der Bundeswehr zur Verteidigung regelt, ändern. Artikel 24 sieht dagegen die Möglichkeit vor, dass der Bund sich in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnet. Auf dieser Grundlage beruhen die bisherigen Bundeswehreinsätze im Rahmen der Nato, der EU und der Vereinten Nationen. Durch die jetzt gefundene gemeinsame Sprachregelung zwischen den unionsgeführten Ressorts Inneres und Verteidigung und den SPD-geführten Ressorts Justiz und Auswärtiges Amt wäre sichergestellt, dass eine deutsche Beteiligung an einer EU-Mission nicht an der Verfassungsdebatte scheitert.

Dass die Union ungeachtet dessen an einer Grundgesetzänderung festhält, geht aus den weiteren Bemerkungen in der Regierungsantwort hervor: „Darüber hinaus besteht in der Bundesregierung noch Diskussionsbedarf.“ Und auch für Kossendey ist der Zustand unbefriedigend, dass deutsche Marineschiffe Piraten auf hoher See nur dann bekämpfen können, wenn sie dazu ein ausdrückliches Mandat für ein bestimmtes Gebiet haben. Er sagte der F.A.Z.: „Das Seerechtsübereinkommen, nach dem die Pirateriebekämpfung auch durch Militär jederzeit möglich sein soll, geht von einer anderen Philosophie aus.“

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