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Breivik-Prozess Keine Wahl

 ·  Die Richter, die über den Massenmörder Breivik urteilen müssen, haben keine Wahl: Allein die Einweisung in die Psychiatrie wird der Tat, dem Täter und dem Rechtsstaat gerecht. Wenn das, was er getan hat, nicht verrückt ist, dann gibt sich die zivilisierte Welt auf. Ein Kommentar.

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© dapd Der Mörder und sein Ankläger: Breivik (links), vor ihm Staatsanwalt Svein Holden

Der gleichzeitige Mord an 77 Menschen hat den norwegischen Rechtsstaat an die Grenzen seiner Straffähigkeit gebracht. Es gibt jedoch Mängel, die die beschränkte Rechtsordnung eher ehren, denn diskreditieren. Dass die norwegischen Verfassungs- und Gesetzgeber ein so riesiges, ein so irrsinniges Verbrechen eines Einzeltäters sich nicht vorstellen konnten und dafür keine Vorkehrungen getroffen haben, spricht für ihren gesunden Menschenverstand. Hätten sie Strafen von bis zu mehreren hundert Jahren vorgesehen, wie das in anderen Ländern möglich ist, oder hätte man für solche monströsen Taten die Todesstrafe vorgeschrieben, was vorausgesetzt hätte, dass man sich so etwas vorausschauend vorstellen kann, dann wäre Norwegen geistig kein europäisches Land.

So besteht nur die Alternative: eine Haftstrafe von maximal zwanzig Jahren oder die Einweisung in die Psychiatrie, was bei einem 33 Jahre alten Patienten viel langfristigere Folgen haben kann. Die Richter haben nach Abschluss der Untersuchungen und der Plädoyers zwar einen Monat Zeit, um ihr Urteil zu wägen, aber eigentlich keine Wahl. Allein die Einweisung in die Psychiatrie wird der Tat, dem Täter und dem Rechtsstaat gerecht. Die Verurteilung zu der höchsten gesetzlich möglichen Haftstrafe könnte hingegen in zwanzig Jahren, da ist der Täter erst 54 Jahre alt, zu der Absurdität führen, dass der Massenmörder - noch vor dem Königspaar - zum am besten geschützten freien Mann des Landes wird, um ihn vor Nachstellungen aus dem In- oder Ausland oder Anschlägen zu retten.

Für die Einweisung in die Psychiatrie sprechen hingegen viele Gründe, in erster Linie Breiviks ständiges Beharren darauf, dass er trotz seiner Taten nicht verrückt sei - was ist dann verrückt in dieser Welt? - und dass der Mord eine Notwehrhandlung gewesen sei: gegen wen musste sich der über eine Ferieninsel spazierende Schütze wehren, als er Unbewaffnete erschoss? Wenn das nicht verrückt ist, dann gibt sich die zivilisierte Welt auf, dann gibt es keine Argumente mehr gegen Terroristen jeglicher Ideologien und keine Schuldsprüche mehr gegen Mafiakiller oder enthemmte Polizisten und Soldaten, die im Machtwahn Unschuldige oder bereits Unschädliche erschießen. Wenn Mörder neue eigenartige Maßstäbe setzen wollen, dann muss der Rechtsstaat umso mehr auf seinen hergebrachten Maßstäben beharren.

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