War Anders Behring Breivik zurechnungsfähig oder nicht, als er am 22. Juli vorigen Jahres zuerst eine Autobombe im Zentrum von Oslo zündete und dann ein Massaker unter Teilnehmern des Sommerlagers der norwegischen Jungsozialisten anrichtete? Da der Angeklagte geständig ist, dreht sich der Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht in Oslo seit dem ersten Verhandlungstag Mitte April im Grunde nur um diese Frage - und um die Entscheidung, ob der Dreiunddreißigjährige zu einer Gefängnishaft verurteilt oder in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingeliefert wird.
Die Rekonstruktion des Tathergangs und die ausführliche Stellungnahme des Angeklagten zum Auftakt der Verhandlung stellten vor allem die rechtsstaatliche Korrektheit des Verfahrens heraus; die Würdigung jedes einzelnen Todesopfers und die Zeugenaussagen von rund vierzig Überlebenden des Blutbads auf der Insel Utøya dienten eher der Bewältigung eines nationalen Schocks als der Wahrheitsfindung. Die letzten Prozesstage aber sind nun ausdrücklich Breiviks Geisteszustand gewidmet.
Das Finale der Verhandlung ist deshalb gleichsam ein Duell der beiden psychologischen Gutachterteams und ihrer einander widersprechenden Diagnosen. Eine besondere Brisanz liegt darin zum einen deshalb, weil der Angeklagte in einer merkwürdigen Allianz mit den Anwälten seiner Opfer eine Verurteilung als zurechnungsfähig fordert - er verspricht sich davon offenbar eine Anerkennung als politischer Terrorist. Zum anderen genießen die psychologischen Gutachten im norwegischen Rechtssystem eine herausgehobene Stellung. Dem Strafgesetzbuch zufolge muss eine Geisteskrankheit - anders als etwa in Deutschland - erstens nicht in einem kausalen Zusammenhang mit dem Verbrechen stehen, um den Täter vor einer Gefängnisstrafe zu bewahren. Zweitens ist es in den vergangenen Jahrzehnten nicht vorgekommen, dass sich ein norwegisches Gericht über eine einhellige Expertenmeinung hinweggesetzt hat.
Erwiderung auf heftige Kritik
In diesem Fall aber sind sich die vier Fachleute, die in den ersten Verhandlungswochen nebeneinander in einer Reihe vor der Richterbank saßen, uneinig. Nun müssen sie selbst als Zeugen Rede und Antwort stehen. Die Erstgutachter, Torgeir Husby und Synne Sørheim, haben ihre Aussage zu einer Erwiderung auf die heftige Kritik genutzt, der sie zuletzt in der norwegischen Öffentlichkeit und ihrer eigenen Disziplin ausgesetzt waren, weil sie Breivik für „paranoid schizophren“ und deshalb für unzurechnungsfähig halten. „Alle unsere Kritiker haben Ferndiagnosen erstellt“, schimpfte Husby. „Einige halten ihre eigene Kompetenz offenbar für so groß, dass sie ein Gespräch mit Breivik für überflüssig erachten.“ Das Benehmen vieler Kollegen, die als Kommentatoren für Rundfunk und Presse auftraten, sei „unwissenschaftlich und prinzipienlos“ gewesen.
Auch vor dem Gericht haben sich viele Zeugen gegen das Gutachten ausgesprochen. Politologen und Historiker etwa haben darauf verwiesen, dass Breiviks Argumentation, er habe Norwegen vor einer angeblich bevorstehenden Islamisierung retten wollen, im rechtsextremen Milieu - anders als in den Ohren der Psychologen - keineswegs „bizarr“ klingt. Auch dass er die regierenden Sozialdemokraten als Ziel ausgewählt habe, folge der in diesen Kreisen gängigen Verschwörungstheorie.
Die Ärzte und Pfleger wiederum, die den Attentäter in der Untersuchungshaft begleitet haben, schilderten ihn als kooperationsbereit und höflich. Ein ähnliches Bild hinterließ Breivik auch bei vielen Beobachtern des Prozesses. „Wie ruhig und bisweilen schlagfertig er die stundenlangen Befragungen durchgestanden hat, war bemerkenswert“, fasst Cato Schiøtz, einer der erfahrensten Strafverteidiger Norwegens, gegenüber dieser Zeitung seinen Eindruck zusammen.
Süßigkeiten als „militärische Strategie“
Dennoch halten Torgeir Husby und Synne Sørheim an ihrer Diagnose fest. Seit 2006 seien an Breivik schizophrene Züge festzustellen gewesen, seit 2010 hätten sie sein Handeln dominiert. Ob dies heute auch noch so sei, lasse sich ohne eine neuerliche Untersuchung nicht feststellen. Zum Tatzeitpunkt aber habe er unter Wahnvorstellungen, Halluzinationen und emotionaler Abstumpfung gelitten.
Als Beleg dafür werten die Gutachter unter anderem eine Stellungnahme von Breiviks Mutter, der zufolge sich ihr Sohn in den Monaten vor der Tat in einen aggressiven Einzelgänger verwandelt habe; seine Behauptung, einem internationalen Terrornetz anzugehören, sei eine Lüge. Auch Details aus ihren Gesprächen mit dem Angeklagten stützen nach Ansicht der beiden Psychologen ihre Diagnose; so sei es ein Zeichen von Breiviks Größenwahn, dass er den Konsum von Kaffee, Kautabak und Süßigkeiten als „militärische Strategie“ beschreibe.
Die Zweitgutachter, Terje Tørrissen und Agnar Aspaaas, sehen in solchen Äußerungen zwar Belege für eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“, aber keinen Grund, Breivik für unzurechnungsfähig zu erklären. Am Montag hob Tørrissen vielmehr hervor, dass der Angeklagte über mehrere Jahre mit Aktien gehandelt habe, Unternehmen gegründet und planmäßig Steuern hinterzogen habe. Sein Verhältnis zur Realität sei folglich durchaus belastbar gewesen. Nur wenige Stunden vor seiner Tat habe er mit seiner Mutter zudem noch einen nach ihrer eigenen Aussage „gemütlichen Abend“ verbracht. „Und seine politischen Überzeugungen sind extrem, aber im psychologischem Sinn keinesfalls bizarr.“
Welcher Einschätzung sich die Staatsanwaltschaft in ihrem für Donnerstag angesetzten Plädoyer anschließen wird, ist nach wie vor offen. Am Freitag geht der Prozess mit der Replik der Verteidigung und der Aussage von vier Überlebenden des Attentats zu Ende. Die Urteilsverkündung wird frühestens vier Wochen danach erwartet. Abgeschlossen ist der Fall aber auch damit noch nicht zwangsläufig: Falls er nicht wunschgemäß zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werde, so hat es Breivik angekündigt, sei mit einer Berufungsverhandlung zu rechnen.
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