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Bhutto Gefangene im eigenen Haus

13.11.2007 ·  Offen fordert die unter Hausarrest gestellte pakistanische Oppositionsführerin Benazir Bhutto den Rücktritt Musharrafs, mit dem sie vor kurzem noch verhandelt hat. Unterdessen protestieren Hunderte gegen den Ausnahmezustand.

Von Peter Sturm
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Benazir Bhutto hält die pakistanische Regierung in Atem. Spätestens seit der erstmaligen Verhängung eines Hausarrests gegen die 54 Jahre alte ehemalige Ministerpräsidentin in der vergangenen Woche hat diese es verstanden, sich als die eigentliche Gegenspielerin des Staatspräsidenten, General Musharraf, zu präsentieren.

Dieser hatte zuvor mit ihr über eine Teilung der Macht verhandelt. Die Verhängung des Ausnahmezustandes hatte Musharraf mit der Notwendigkeit des Kampfes gegen Extremisten begründet. Jetzt sieht es aber fast so aus, als kämpfe die Staatsmacht vor allem gegen die erfahrene Politikerin, die 1988 zum ersten Mal an die Spitze der Regierung trat.

„Marsch für die Demokratie“

Diese wurde am Montag abermals in ihrem Haus, diesmal in Lahore, festgehalten. Das Haus sei jetzt offiziell ein Gefängnis, sagte ein Vertreter der Sicherheitskräfte. Damit hoffte die Regierung den von Frau Bhutto lautstark angekündigten „Marsch für die Demokratie“ ihrer Anhänger von Lahore in die Hauptstadt Islamabad verhindern zu können. Der Hausarrest wurde auf sieben Tage begrenzt und unter anderem mit Gefahren für die persönliche Sicherheit Benazir Bhuttos begründet. Dass der Hinweis auf solche Gefahren nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, zeigte sich im vergangenen Monat nur wenige Stunden nach der Rückkehr Frau Bhuttos aus dem Exil. Während sie von ihren Anhängern gefeiert wurde, explodierten in dem Konvoi Bomben, die viele Menschen das Leben kosteten.

Nach außen tritt Benazir Bhutto seit Tagen als „Oppositionsführerin“ auf. Sie hat sich am Montag öffentlich von General Musharraf losgesagt und weitere Verhandlungen mit dem General abgelehnt. Am Dienstag legte sie nach und forderte dessen Rücktritt sowohl als Armeechef als auch als Staatspräsident. Ob es ihr durch diese Schritte gelingen kann, die zersplitterte Opposition gegen die vom Militär beherrschte Regierung zu einigen, ist nach Ansicht von Fachleuten im Lande fraglich. Allerdings verfügt Benazir Bhutto mit der „Pakistanischen Volkspartei“ (PPP) über eine einigermaßen gut organisierte politische Gruppierung, die sich auch für die Belange ihrer Vorsitzenden relativ problemlos mobilisieren lässt.

Das zeigte sich sowohl unmittelbar nach ihrer Rückkehr als auch in den vergangenen Tagen. Selbst am Dienstag, als die Sicherheitskräfte schon viele Menschen festgenommen hatten, versuchten Anhänger Frau Bhuttos noch, den angekündigten Protestmarsch nach Islamabad zu beginnen. Die Polizei schritt, wie vorherzusehen war, ein. Damit gab es die von der Parteivorsitzenden wahrscheinlich erwünschten Bilder.

Die Regierung Musharraf ist nicht sehr populär

Von der politischen Vergangenheit Benazir Bhuttos ist in diesen Tagen kaum noch die Rede. Sie wurde mehrfach der Korruption beschuldigt und im April 1999 gemeinsam mit ihrem Mann rechtskräftig verurteilt. Damals befand sie sich allerdings schon im Ausland, so dass ihr der Gang hinter Gitter erspart blieb. Die Vereinbarung mit General Musharraf aus diesem Jahr sah neben einer Machtteilung (Benazir Bhutto als Ministerpräsidentin unter einem Präsidenten Musharraf) auch die Niederschlagung der Korruptionsvorwürfe vor. Aufgehoben wurde damit auch das im Jahre 2000 gegen Frau Bhutto und ihren ewigen politischen Rivalen Nawaz Sharif ausgesprochene Verbot der politischen Betätigung.

Sharif, der zweite allgemein bekannte pakistanische Politiker, hat sich bislang nicht auf Gespräche mit dem Militär eingelassen. Auch er versuchte in diesem Jahr die Rückkehr nach Pakistan, wurde allerdings unmittelbar nach der Landung wieder in ein Flugzeug verfrachtet und ins Exil zurückgeschickt. Nawaz Sharif gebietet politisch weiter über einen Teil der Pakistanischen Muslimliga. Die Mehrheit der Liga allerdings hat sich schon vor einiger Zeit General Musharraf angeschlossen und stützt dessen Regierung. Deren Begeisterung für Neuwahlen zum Parlament, die Musharraf nun doch im Januar abhalten will, hat sich stets in Grenzen gehalten. Die Regierung Musharraf ist nicht sehr populär, weshalb die Muslimliga fürchtet, bei den Wählern durchzufallen.

Benazir Bhutto hingegen geriert sich als Retterin des Vaterlandes. Nur sie, so ihre Botschaft, könne gewährleisten, dass die Demokratie nach Pakistan zurückkehre. Dabei bleibt weiter ungeklärt, wie sie nach einer Parlamentswahl eine stabile politische Mehrheit organisieren und zusammenhalten will. Außerdem hätte eine Regierung Bhutto mit den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen wie General Musharraf. Und auch eine Regierung Bhutto müsste die Dienste des Militärs in Anspruch nehmen, um die zahlreich im Land agierenden Extremisten wirksam zu bekämpfen.

Wie geht es in Pakistan weiter?

Musharrafs Doppelrolle: Präsident Musharraf will als Armeechef zurücktreten und sich als ziviler Präsident vereidigen lassen, sobald seine Wiederwahl vor Gericht geklärt ist. Eigentlich müsste er seinen Eid für seine neue Amtszeit ablegen, denn am 15. November enden sein altes Mandat wie auch die Legislaturperiode. Zugleich steht seine Doppelrolle als Präsident und Armeechef juristisch auf noch unsicherem Boden. Vor drei Jahren hatte ihm das Parlament gestattet, bis zum 15. November 2007 beide Ämter gleichzeitig auszuüben, obwohl das rechtliche Schwierigkeiten aufwirft: Eine Vorschrift schreibt Militärangehörigen vor, dass sie nach ihrem Ausscheiden aus der Armee erst nach zwei Jahren ein politisches Amt übernehmen dürfen. Zudem hatte Musharraf bei seiner Vereidigung als Offizier geschworen, sich „jedweder politischen Aktivität“ zu enthalten. Dennoch bestätigten das nationale Parlament sowie vier regionale Versammlungen Musharraf am 6. Oktober für weitere fünf Jahre in seinem Amt.

Der Rechtsstreit: Gegen Musharrafs Wiederwahl liegen dem Obersten Gerichtshof zwei Klagen vor, über die er am 5. November verhandeln wollte. Ein führendes Mitglied der Pakistanischen Volkspartei (PPP) von Benazir Bhutto und ein ehemaliger Richter stellen darin die Rechtmäßigkeit der Wahl wegen Musharrafs Doppelrolle in Frage. Zwei Tage zuvor verhängte Musharraf jedoch den Ausnahmezustand.

Der Oberste Gerichtshof: Seitdem ist dieses Gericht nicht beschlussfähig. Denn Musharraf hatte dessen Präsidenten Chaudhry und sechs weitere Richter aus dem Amt entfernen und unter Hausarrest stellen lassen. Am Obersten Gericht fehlen jetzt - wie auch anderswo im Land - Richter, die bereit sind, einen Eid auf Musharrafs Notstandsverfassung abzulegen. Von den am Obersten Gericht nötigen elf Richter haben sich nach Presseberichten bisher nur neun bereitgefunden. In Islamabad spekulieren manche darüber, dass es Musharraf nicht ungelegen komme, die Entscheidung über die Wiederwahl zu verzögern, weil selbst eine Billigung den Druck auf ihn erhöhen könnte, die Armeeführung bald abzugeben.

Der Wahltermin: Nachdem zunächst von einer Verschiebung der Wahlen um bis zu einem Jahr die Rede war, kündigte Musharraf am Sonntag an, sie schon vor dem 9. Januar abhalten zu lassen. Das Parlament in Islamabad werde am 15. November aufgelöst (die vier Provinzparlamente am 20. November), kündigte er an. Vorgeschrieben ist, dass Wahlen frühestens nach 45 Tagen und spätestens nach 60 nach Ende der Legislaturperiode stattfinden müssen; der späteste Termin wäre der 14. Januar. Musharraf kündigte an, dass die unabhängige Wahlkommission den Termin festsetzen werde. Nach Ansicht der „International Crisis Group“ war dieses Gremium seit Musharrafs Putsch 1999 jedoch bisher nicht in der Lage, korrekte und transparente Wahlen zu organisieren.

Ausnahmezustand oder Kriegsrecht? Klar scheint schon heute zu sein, dass die Wahlen unter Ausnahmerecht stattfinden, das den politischen Freiraum der Pakistaner stark einengt. So kann mittlerweile Zivilisten vor Militärgerichten der Prozess gemacht werden. Oppositionsparteien berichteten, dass bisher mehr als 8000 ihrer Anhänger festgenommen worden oder unter Hausarrest gestellt worden seien. Das geschah auch mit vielen Juristen und Menschenrechtlern, darunter auch Asma Jahangir, die Vorsitzende der pakistanischen Menschenrechtkommission und ehemalige UN-Sonderberichterstatterin. Juristen streiten darüber, ob es sich in Pakistan wirklich um einen Ausnahmezustand handelt oder um Kriegsrecht. Laut Verfassung können bei der Ausrufung des Ausnahmezustands nur einige Rechte außer Kraft gesetzt werden. Musharraf hatte jedoch mitgeteilt, die „Verfassung ruhe“. „Die Verfassung sieht nicht ihre eigene Beseitigung vor. Das ist Kriegsrecht“, sagt der in Harvard ausgebildete pakistanische Verfassungsrechtler Salman Raja. Auch die „International Crisis Group“ teilt diese Ansicht.

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Jahrgang 1958, Redakteur in der Politik.

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