24.11.2005 · Die Bundeswehr plant ihren Stützpunkt in Usbekistan weiterhin zu unterhalten - trotz der Sanktionen, die die EU-Außenminister wegen Menschenrechtsverstößen gegen das Land verhängt haben.
Die Bundesregierung sucht nach einem Weg, den Lufttransportstützpunkt Termes in Usbekistan für die Versorgung der Bundeswehr in Afghanistan zumindest vorerst weiter nutzen zu können, ohne aus der Gemeinschaft der EU-Staaten auszuscheren. Die EU hatte wegen der Menschenrechtssituation Sanktionen gegen Usbekistan verhängt.
Die Regierung in Taschkent kündigte an, mehreren Staaten wie Spanien, Schweden, Belgien oder den Niederlanden vom nächsten Jahr an die Überflugrechte zu verweigern. Deutschland könne hingegen den Stützpunkt in Termes weiter nutzen, so zitierten am Donnerstag mehrere Nachrichtenagenturen usbekische Diplomaten in Taschkent.
Gespräche in der kommenden Woche
In der kommenden Woche sollen - auf Arbeitsebene ohnehin routinemäßig vorgesehene - Gespräche des Auswärtigen Amtes mit der usbekischen Seite in Taschkent stattfinden. Dabei werde über die Frage der Nutzung von Termes und der Überflugrechte gesprochen werden, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes am Donnerstag. „Wir gehen davon aus, daß die Anrainer wie Usbekistan selbst ein besonderes Interesse haben an Stabilität in Afghanistan“, sagte der Sprecher.
Regierungssprecher Wilhelm fügte hinzu, das Thema habe in den Gesprächen von Bundeskanzlerin Merkel mit Nato-Generalsekretär de Hoop Scheffer am Mittwoch in Brüssel „eine Rolle gespielt“. Es gebe ein „intensives Nachdenken über Alternativen“. Wilhelm sagte: „Man ist an diesem Thema dran, und ich gehe davon aus, daß man mit diesem Thema klarkommen wird.“ Der Sprecher des Verteidigungsministeriums beteuerte, die Versorgung der deutschen Soldaten in Afghanistan über den Luftwaffenstützpunkt sei gewährleistet.
Brutale Niederschlagung von Unruhen
Die EU-Außenminister hatten Anfang Oktober wegen der brutalen Niederschlagung der Unruhen in der usbekischen Stadt Andischan im Mai sowie der Weigerung der Regierung, eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle zuzulassen, die Sanktionen verhängt. Personen, „die unmittelbar für die willkürliche und unverhältnismäßige Gewaltanwendung in Andischan verantwortlich sind“, sollen nicht in die EU einreisen dürfen. Außerdem sollen Waffen und Ausrüstung, die zur Unterdrückung der Bevölkerung eingesetzt werden können, nicht mehr geliefert werden dürfen.
Gut einen Monat nach dem Grundsatzbeschluß hat der Rat die Sanktionen für zunächst ein Jahr in Kraft gesetzt. Auf einer nicht veröffentlichten Liste von angeblich zwölf Personen, für die das Einreiseverbot gilt, stehen dem Vernehmen nach unter anderen der Innen- und der Verteidigungsminister, nicht aber Präsident Karimow.
Die Ankündigungen Taschkents gegen einzelne EU-Staaten werden in Berlin als Reaktion auf diesen Beschluß aufgefaßt. Nun gelte es, in der EU einen klaren Standpunkt zu beziehen Es sei wichtig, in Sachen Menschenrechte „knallhart“ zu bleiben.
Amerikaner ziehen ab
Usbekistan hatte zuvor schon den Vereinigten Staaten, die das Massaker von Andischan hart kritisiert hatten, die weitere Nutzung ihrer Basen untersagt. Vor kurzem haben die letzten amerikanischen Soldaten das Land verlassen. Während die Amerikaner bestehende Basen als Ausweichmöglichkeit haben, etwa in Kirgistan, müßte die Bundeswehr zunächst Basen von Verbündeten nutzen. Die französische Basis in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe etwa wurde schon gelegentlich im Zusammenhang mit Kontingentwechseln mitgenutzt, wofür im einzelnen technische Gründe angeführt wurden, was aber nebenher ein Signal an die usbekische Regierung dargestellt haben könnte, daß man auch „anders“ könne.
Ansonsten werden über Termes weitgehend vollständig Versorgung und Kontingentwechsel für den Stabilisierungseinsatz der Bundeswehr im Rahmen der Afghanistan-Schutztruppe Isaf abgewickelt. Etwa 300 Soldaten sind auf dem Lufttransportstützpunkt eingesetzt. Für die Nutzung werden etwa zwei Millionen Euro im Jahr an die usbekische Seite gezahlt, etwa neun Millionen Euro wurden in die Infrastruktur investiert. Usbekischen Wünschen nach höheren Zahlungen hatte sich der damalige Verteidigungsminister Struck im vergangenen Sommer entgegengestellt. Doch gilt diese Frage angesichts der Höhe der Beträge im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Einsatzes in der Bundeswehr als nachrangig.
Termes ist als Basis deswegen wichtig, weil es eine ausgebaute Infrastruktur bietet, unter anderem auch für die sogenannte medizinische Evakuierung (MedEvac). Dort können die Airbus der Flugbereitschaft der Bundeswehr landen. Personen und Güter werden dann mit „Transall“-Flugzeugen und CH-53-Transporthubschraubern an die afghanischen Einsatzorte in Kabul, Kundus, Faisabad und neuerdings Mazar-i-Sharif verbracht. Anders als die Airbus verfügen diese Luftfahrzeuge über Passivschutz gegen Raketenbeschuß.
Ausbau der Basis Mazar-i-Sharif
Der Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte am Donnerstag: „Der Grundsatz, daß nicht ungeschützt Personen nach Afghanistan geflogen werden, gilt auch weiterhin.“ Das schließt die Möglichkeit aus, den Flughafen der Provinzhauptstadt Mazar-i-Sharif, die künftig einen Schwerpunkt des Bundeswehr-Einsatzes darstellen soll, als alleinige Basis zu benutzen. Doch soll die Bundeswehr dort eine sogenannte vorgeschobene Unterstützungsbasis betreiben. Bis Ende März soll der Betrieb von den britischen Streitkräften, die in Richtung Süden des Landes abziehen, übernommen werden.
Es ist vorgesehen, daß im ersten Halbjahr 2006 die Transporthubschrauber dorthin verlegt werden, im zweiten Halbjahr auch die Transall. Eine Basis außerhalb des Einsatzlandes - auch als „sicherer Hafen“ für den Notfall - gilt als militärisch weiterhin erforderlich, doch könnte ihr Personalumfang gegenüber dem in Termes dann mehr als halbiert werden. Fachleute der Bundeswehr prüfen seit vergangenem Sommer, in welchen Ländern rund um Afghanistan Ausweichmöglichkeiten bestünden. Das hängt zunächst von der Zustimmung des betreffenden Landes, dann aber auch von den Kapazitäten auf eventuell schon vorhandenen Basen und von Entfernung und Topographie ab: Die C-130 Transall kann nicht in der Luft betankt und beim Überqueren von hohen Gebirgsketten als zweimotoriges Flugzeug nur eingeschränkt eingesetzt werden.