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Aung San Suu Kyi Der Vorwand reichte für ein Urteil

11.08.2009 ·  Burmas Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi ist zu weiteren 18 Monaten Arrest verurteilt worden. Das Urteil wird als Versuch gewertet, sie aus der Öffentlichkeit fernzuhalten. Der Amerikaner, der sie in ihrem Haus aufgesucht hatte, erhielt sieben Jahre Haft.

Von Jochen Buchsteiner, Jakarta
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Man müsse „auf das Schlimmste vorbereitet sein“, hatte Frau Aung San Suu Kyi kurz vor der Urteilsverkündung gesagt. Ihr Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz war aus guten Gründen gering. Würde alles mit rechten Dingen zugehen, gab ihr Anwalt Nyan Win zu Protokoll, dürfe man mit einem Freispruch rechnen. Aber das Recht auf seiner Seite zu wissen, heiße eben noch lange nicht, dass auch die Richter auf Seiten der Angeklagten seien.

Mehr als zwei Monate hatte sich der Prozess hingeschleppt, der außerhalb der Junta von vornherein als durchsichtiger Versuch betrachtet wurde, Burmas Oppositionsführerin weiterhin von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Allzu fadenscheinig wirkte der Anlass, den die burmesische Staatsanwaltschaft in eine Klage gegossen hatte.

Ein ungebetener Gast

Vorgeworfen worden war der Friedensnobelpreisträgerin, die Auflagen ihres Hausarrests verletzt zu haben. Frau Aung San Suu Kyi, die mehr als 14 der vergangenen 19 Jahre in ihrem Haus am Inyan-See eingesperrt gewesen war, hatte Anfang Mai Besuch von einem exzentrischen Amerikaner erhalten, der zu ihrem Anwesen geschwommen war. Nach eigenem Bekunden musste der Mann sein Idol vor einem bevorstehenden Anschlag warnen, von dem er in einem Traum erfahren haben wollte. Nur weil der ungebetene Gast erschöpft gewirkt und um einen Schlafplatz gebeten hatte, sei er über Nacht aufgenommen worden, erklärte die Oppositionsführerin.

Für seinen Besuch wurde er nun zu sieben Jahren Haft verurteilt. Ein Sondergericht befand den Mormonenprediger John Yettaw für schuldig, weil er am 3. Mai - wenige Wochen vor Ablauf des Hausarrests - durch den See zu Suu Kyis Anwesen geschwommen war. Zwei Hausangestellte der Oppositionspolitikerin erhielten Haftstrafen von jeweils drei Jahren.

Die Anwälte von Aung San Suu Kyi bauten ihre Verteidigung auf zwei Säulen auf. Zum einen, argumentierten sie, sei das Gesetz, auf dessen Grundlage die Anklage erhoben wurde, seit 25 Jahren nicht mehr in Kraft. Zum anderen könne ihrer abgeschirmt lebenden und schwer bewachten Mandantin nicht vorgeworfen werden, wenn sich ein Eindringling dem Haus nähert. Dies zu verhindern sei vielmehr Pflicht des Sicherheitspersonals gewesen.

Ein zweiter Riegel gegen eine Wahlbeteiligung

Mit dem Urteil scheint nun besiegelt, dass die für das kommende Jahr angekündigten Wahlen - es sind die ersten seit zwanzig Jahren - ohne Frau Aung San Suu Kyi stattfinden werden. Ob der peinliche Prozess dafür nötig gewesen wäre, steht dahin. Denn die Generäle hatten schon längst dafür Sorge getragen, dass „die Lady“ keine institutionelle Rolle im dereinst „demokratischen Burma“ spielen würde. Selbst wenn Frau Aung San Suu Kyi und ihre „Nationale Liga für Demokratie“ teilnehmen und - wie 1990 - gewinnen würden, wäre ihr das höchste Regierungsamt versperrt.

Die neue Verfassung, die die Junta vor zwei Jahren hat verabschieden lassen, verwehrt das Präsidentenamt allen Personen, die mit einem Ausländer verheiratet sind oder waren. Dieser Passus war zweifellos im Wissen darum eingefügt worden, dass der verstorbene Ehemann der Oppositionsführerin britischer Staatsbürger war. Mit ihrer Verurteilung erfüllt Frau Aung San Suu Kyi nun womöglich auch eine zweite Negativ-Klausel, denn Beobachter gehen davon aus, dass das in Arbeit befindliche Wahlgesetz Kandidaturen von verurteilten Straftätern verbieten wird.

Hillary Clintons Angebot ohne Wirkung

Weder Forderungen der Vereinten Nationen, noch Verlockungen aus den Vereinigten Staaten haben die Junta umstimmen können. Nachdem UN-Generalsekretär Ban Ki-moon Anfang Juli mit leeren Händen aus Naypidaw zurückgekehrt war, verhallte auch das Angebot der amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton ungehört. Die hatte in der vergangenen Woche in Thailand in Aussicht gestellt, dass ein Freispruch in Rangun die Sanktionspolitik Washingtons aufweichen und Investitionen in das Land möglich machen könnte. Als „Einmischung“ hatte das Staatsblatt „The New Light of Myanmar“ - so der andere Name für Burma - die Äußerung von Frau Clinton zurückgewiesen.

Nichts scheint sich zu verändern in der ältesten Militärdiktatur der Welt. Diplomaten, die den Prozess beobachtet haben, vermuten, dass Frau Aung San Suu Kyi nicht lange im Insein-Gefängnis bleiben wird, wo sie nicht in einer Zelle, sondern in einem Bungalow untergebracht ist. Nach einigen Monaten, so die Annahme, würde die Oppositionsführerin an einen anderen Ort gebracht werden, möglicherweise zurück in ihr Haus am See.

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Jahrgang 1965, politischer Korrespondent für Süd- und Südostasien sowie Australien mit Sitz in Jakarta.

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