09.05.2009 · Ermittlungsrichter Garzón machte mit dem Pinochet-Verfahren den Anfang. Jetzt beschäftigt sich die spanische Justiz auch noch mit Luftangriffen Israels, Folter in Guantánamo und sogar Tibet. Der Übereifer des „Audiencia Nacional“ ist heikel.
Von Leo Wieland, MadridSogar Carlos Dívar werden die internationalen Aktivitäten des Nationalen Gerichtshofs in Madrid unheimlich. Der Präsident von Spaniens Oberstem Gericht, der bis vor wenigen Monaten noch selbst der „Audiencia Nacional“ vorstand, warnte jetzt den weltbekannten Ermittlungsrichter Baltasar Garzón und dessen jüngere Kollegen davor, das Land zum „Weltpolizisten der Justiz“ zu machen. Denn obwohl sie zu Hause eigentlich alle Hände voll zu tun hätten, greifen sie immer weiter aus: nach Guantánamo, Gaza und sogar Tibet.
Nach letzter Zählung sind bei dem Gerichtshof, den Spötter schon „Audiencia Universal“ nennen, inzwischen fünfzehn Fälle aus neun Ländern anhängig. Die älteren betreffen zum Beispiel den Völkermord in Ruanda, Morde im Konzentrationslager Mauthausen, den Tod jesuitischer Missionare in El Salvador und die mutmaßlich versehentliche Erschießung des Kameramanns José Couso durch amerikanische Soldaten in Bagdad. Bei alledem gab es auch spanische Opfer.
Bei den jüngeren zugelassenen Klagen ist das nicht unbedingt so. Hier geht es um Verletzung der Menschenrechte durch China in Tibet, einen israelischen Bombenangriff im Gazastreifen, das amerikanische Gefängnis auf Kuba, wo doch auch ein paar „spanische Taliban“ einsaßen, und die Piraterie vor Somalia.
Madrid in Konkurrenz mit Menschenrechtsgerichtshof
Der Reigen der auswärtigen Aktivitäten der spanischen Richter begann 1998, als Baltasar Garzón gegen den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet einen internationalen Haftbefehl ausstellte. Der führte zur Festsetzung des Generals in London und seiner Freilassung „aus Gesundheitsgründen“ nach zweijährigem Rechtsstreit.
Garzón scheute auch nicht davor zurück, den ehemaligen amerikanischen Außenminister Henry Kissinger in Zusammenhang mit dem Vietnamkrieg auf eine Verdächtigenliste zu setzen und ihn auf diese Weise zumindest an Besuchen in Spanien zu hindern.
Die Schleusen öffneten sich indes auch für Garzóns ambitionierte Kollegen, als Spanien im Jahr 2005 seine Regeln änderte. Bis dahin hatten die Gerichte in Sachen Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nur eine Zuständigkeit, wenn Spanier direkt betroffen waren.
Nach einer Intervention der guatemaltekischen Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú entschied jedoch das Verfassungsgericht - wider die vorherrschende Meinung im Obersten Gericht -, dass fortan auch Fälle untersucht werden könnten, bei denen es nur ausländische Opfer gab. Dass für derlei eigentlich der Internationale Menschenrechtsgerichtshof im Haag geschaffen worden war, störte die Verfassungsrichter nicht.
Obama ist nicht begeistert
Den ersten Erfolg hatte Garzón mit einer Anklage des argentinischen Offiziers Adolfo Scilingo, der zu einem Interview nach Spanien gekommen war und sich unversehens mit einem Verfahren wegen der „Verschwundenen“ in der Militärdiktatur in seiner Heimat konfrontiert sah. Er wurde verurteilt und sitzt noch in einem spanischen Gefängnis.
Weniger aussichtsreich erscheinen die jüngsten Unternehmungen. Wieder war Garzón der Erste, der auf Anzeigen ehemaliger Guantánamo-Insassen reagierte. Trotz Warnungen des spanischen Generalstaatsanwalts Cándido Conde-Pumpido formulierte er eine Klage gegen jene amerikanische Juristen - den ehemaligen Justizminister von Präsident Bush, Alberto Gonzalez, eingeschlossen -, die den rechtlichen Rahmen für Guantánamo ersonnen hatten.
Garzón übergab dann den Fall zur weiteren Behandlung an seine Kollegen Ismael Moreno und Eloy Velasco mit dem Auftrag, „materielle Urheber, Anstifter und Komplizen von Folterungen“ zu überprüfen. Hier waren auch vier Araber mit spanischen Pässen betroffen, die sogar in Spanien einmal der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigt, aber schließlich nicht verurteilt worden waren.
Präsident Barack Obama ließ rasch wissen, dass ihm dieser Madrider Vorstoß nicht gefalle und auch die Spanier lieber „nach vorne schauen“ als sich mit Bushs „Architekten von Guantánamo“ befassen sollten. Der Regierung von Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero, die dem Gerichtshof während der Bush-Jahre zumindest partiell applaudierte, war das Ganze seit dem diplomatischen Tauwetter höchst unangenehm.
Die Madrider Staatsanwaltschaft beantragte derweil schon zweimal - bislang ohne Erfolg - die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass sich doch die amerikanische Justiz schon mit Guantánamo beschäftige.
Der Außenminister peinlich berührt
Ähnlich ging es im Falle Israels zu, als Ermittlungsrichter Fernando Andreu eine Klage gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Benjamin Ben Eliezer und sechs hohe Offiziere der Armee wegen eines Bombardements im Jahr 2002 in Gaza zuließ, bei dem vierzehn Zivilisten umgekommen waren.
Die spanische Staatsanwaltschaft riet ab. Die israelische Regierung reagierte empört. Und Außenminister Miguel Ángel Moratinos versprach, peinlich berührt, noch der damaligen israelischen Außenministerin Zipi Livni, dass das Prinzip der „universellen Gerichtsbarkeit“ in Spanien möglichst bald auf dem Gesetzeswege eingeschränkt werden solle.
Doch Untersuchungsrichter Santiago Pedraz hat in dieser Woche erst einmal eine Klage gegen acht hohe Funktionäre der chinesischen Regierung, darunter drei Minister, zugelassen, bei der es um einen „systematischen Angriff gegen die tibetische Zivilbevölkerung“ im vorigen Jahr mit angeblich mehr als 200 Toten geht. Pedraz, der auf Antrag eines „Unterstützungskomitees für Tibet“ handelte, hat in Peking schon eine Einreiseerlaubnis beantragt, um an Ort und Stelle Opfer befragen und ermitteln zu können.
Doch ein Vertreter der chinesischen Botschaft in Madrid teilte kurz angebunden mit, dass der Richter sogleich „wegen Verleumdung verhaftet“ würde und dann - dies ohne nähere Angaben - bekäme, „was er verdient“.
Auch auf internationalen Gewässern zuständig
An einem Strang ziehen derweil die Staatsanwaltschaft und die Audiencia Nacional bei der Verfolgung somalischer Piraten. Richter Andreu lud soeben sieben Angreifer eines Schiffes aus Panama, welches am Mittwoch von der spanischen Armada im Indischen Ozean gerettet worden war, wegen „versuchten Raubüberfalls“ zur Vernehmung nach Spanien vor.
Andreu erklärte sich für zuständig, weil der Zwischenfall in internationalen Gewässern stattgefunden habe. Hätte er sich in somalischem Hoheitsgebiet ereignet, wären nach einer Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und Kenia die Behörden in Nairobi zuständig gewesen.
Weitere sieben bewaffnete Piraten, die am Donnerstag im Golf von Aden von den Spaniern festgesetzt wurden, erwartet ebenfalls eine Reise nach Madrid. Sollten sie verurteilt werden, werden sie hier auch ihre Strafe verbüßen.
Wunderbar
heinz peter (pitiplatsch)
- 09.05.2009, 04:50 Uhr
Eine Frage der Zuständigkeit
G. Gervasi (g.gervasi)
- 09.05.2009, 08:48 Uhr
Weltenrichter
Wer Mes (wermes)
- 09.05.2009, 13:58 Uhr
Die Weltenrichter von Madrid: eine politische Schau !!!
thomas winkels (otto288)
- 10.05.2009, 10:52 Uhr
Leo Wieland Jahrgang 1950, politischer Korrespondent für die Iberische Halbinsel, Marokko und Tunesien mit Sitz in Madrid.
Jüngste Beiträge