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Attentäter von Oslo Neues Gutachten stuft Breivik als schuldfähig ein

 ·  Ein zweites psychologisches Gutachten über den Massenmörder von Oslo, der im vergangenen Juli 77 Menschen getötet hatte, hält Anders Behring Breivik doch für geistig gesund.

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Lesermeinungssuche (gesamt):
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Till Diesing
Till Diesing (Zabel24) - 12.04.2012 11:43 Uhr

Christliche Fundamentalisten

Ist das Christentum grundsätzlich böse?

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Helga Zießler

Wäre sehr schade, wenn dieser Massenmörder...

aufgrund des neuen Gutachtens nicht für den Rest seines kläglichen Daseins in einer psychiatrischen Anstalt landen würde. Er selbst hatte ja gesagt, das wäre für ihn schlimmer als der Tod. Also wäre es doch folgerichtig, ihn dort einzusperren, damit er wenigstens psychisch die 77 Tode sterben könnte, die er verursacht hat. Im Gefängnis bekommt er bestimmt eine nette Einzelzelle, um ihn vor der Wut der Mitgefangenen zu schützen. Das hat er nicht verdient.

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klaus keller
klaus keller (klkeller) - 10.04.2012 16:58 Uhr

Ein psychologische Gutachten über eine psychiatrische Störung?

Vermutlich war es ein psychiatrisches Gutachten und wir wissen jetzt das der Mann nicht verrückt ist sondern sein Verhalten ganz normalen Beweggründen zu grunde liegt. Schade ich bin bisher davon ausgegangen das so ein verhalten nicht normal ist. So kann man sich irren. Normal aber Strafbar oder doch Notwehr ?

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Hermann Summa
Hermann Summa (Summa) - 10.04.2012 16:40 Uhr

Schuldfähig

Das "westliche" Rechtssystem baut auf einer Fiktion auf, nämlich auf der - nicht beweisbaren, aber auch nicht widerlegbaren - Annahme, dass grundsätzlich jeder Mensch einen freien Willen hat und allein für das verantwortlich ist, was er tut. Zu dieser gesellschaftlichen Konvention gehört aber auch die Ausnahme, dass es nämlich Faktoren gegen gibt, die den freien Willen beeinträchtigen oder gar ausschließen. Das hat nichts mit gut oder böse zu tun, auch der Böse kann einen freien Willen haben, der Gute sich nicht dessen bewusst sein, was er so tut. Mit Verhöhnung der Opfer oder Perversion des Rechtsstaats hat das nichts zu tun. Und die Behauptung, wer planvoll handele, könne nicht "geisteskrank" sein, ist zwar populär, entspricht aber nicht dem heutigen Stand der Psychiatrie.

Übrgens: Der Spruch von Gerichten und Gottes Hand ist eine Erfindung von Anwälten, die ihren Mandanten erklären müssen, warum man natürlich völlig überraschend verloren hat.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.04.2012 17:19 Uhr
Gerhard Bandorf

Sehr geehrter Herr Summa,

ich will nichts dagegen vorbringen, daß Sie für sich reklamieren, keinen freien Willen haben zu wollen. Denn es zeigt dies ja nur auf, daß Sie genau eben das nämlich wollen können.

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Sebastian Schneider

Vielen Dank Herr Summa,

nach den zahlreichen Komplettrevisionen von Psychologie Psychiatrie und Strafrecht tut dieser Kommentar unendlich gut.

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Lorenz Granrath

Ersparen Sie uns dieses Gesicht bitte!

Ich empfinde es als sehr unangenehm, diesen Massenmörders auf Ihrer Titelseite sehen zu müssen, nehmen Sie doch eine Zeichnung oder eine Leere.

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Siegfried Müller

Gutachten Breivik

Der Mann hat eine hohe Strafe verdient, kein Zweifel.
Doch die Tatsache, dass: Ein zweites psychologisches Gutachten .....Breivik doch für geistig gesund (hält)", bestätigt nur, was statistisch längst bewiesen ist: Jedes zweite Gutachten dieser Pseudowissenschaftler erweist sich in der Praxis als falsch.
Die Konsequenzen sind so oder so fatal.

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Günter Jäger

Auf hoher See und vor Gericht

sind wir alle in Gottes Hand. Unterschiedliche Gutachten und Plädoyers gibt es nicht nur bei psychologisch wichtigen Fällen. Wieso unterscheiden sich der Staatsanwalt und der Verteidiger oft so stark? Wieso benötigen die Richter keine Schöffen oder ehrenamtliche Richter zur Urteilsfindung?Hat B in seiner Stellungnahme zum ersten Gutachten die verständliche Auffassung, dass Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt schlimmer ist als Gefängnis? Vielleicht würde er aus dem Gefängnis früher frei als aus der psychiatrischen Anstalt; abhängig vom norwegischen Recht.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.04.2012 16:23 Uhr
Roland Magiera

"Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand."

Sie sind schuld, dass ich freiwillig nie wieder zur See fahren werde.

Zu meiner erheblichen Erleichterung gilt diese Aussage nicht fürs Fliegen oder das Bewegen eines Kraftrades.

"Wieso unterscheiden sich der Staatsanwalt und der Verteidiger oft so stark?" Vielleicht weil die entgegengerichtete Interessen vertreten oder ist das ein Insiderjoke?

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Carola Schommer

Wie wohltuend, wenn man den Menschen

als das anerkennt, was er ist, nämlich gut und böse und trotzdem für seine Taten verantwortlich.

Die andere Idee wäre ja, dass ein Mensch der Böses tut, per se krank sein muss. Schlechtartigkeit ist damit immer pathologisch, ein gesunder Mensch kann demnach nichts Böses tun, denn täte er es, wäre er ja krank und damit nicht zurechnungsfähig. Wie überaus praktisch. Nur leider hat diese, heutezutage recht verbreitete Idee den Nachteil, dass sie an der Lebenswirklichkeit vorbei geht und dem Menschen in seiner Gesamtheit nicht gerecht wird.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.04.2012 17:08 Uhr
Gerhard Bandorf

Eigentlich eine ...

... Binsenweisheit: Es sind nunmal nicht alle Menschen gleich! - Sie sind von ihrem Wesen her sehr unterschiedlich, und nicht, wie es heutzutage eine weit verbreitete Nützlichkeitsmoral behauptet, nur unterschiedlich geprägt durch günstigere oder ungünstigere Umgebungsverhältnisse und -einflüsse.

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Lars Köhler
Lars Köhler (LK670) - 10.04.2012 15:31 Uhr

Ich verstehe es einfach nicht...

Warum soll eine psychische Störung ein "mindernder Umstand" sein. Ich sehe es so: um einen Menschen zu töten (von aufgezwungenden Umständen wie Krieg oder Notwehr abgesehen) MUSS ein Mensch doch psychisch gestört sein. Geistig gesunde Menschen morden nicht, zumal Mord eben Mord und kein Totschlag ist (dazu gehören Vorsatz, niedere Beweggründe, etc.). Das alles hat doch der Gesetztgeber (hoffentlich) berücksichtigt, als er die Strafe dafür festgelegt hat. Insofern kann es für Mord keine strafmindernden Umstände geben - das Opfer hatte auch keine mindernden Umstände gehabt. Das gilt für jeden Mord, nicht nur im Falle Breivig.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.04.2012 16:28 Uhr
Sebastian Schneider

Da geht es nicht nur um "mildernd",

ein psychisch schwer gestörter Täter sollte auch angemessen therapiert und diagnostisch überwacht werden. Z.B. ist es wichtig, schwer alkoholabhängigen Straftätern in der Haft einen Entzug und eine Therapie angedeien zu lassen; andernfalls steigt das Risiko für neue Straftaten nach Haftentlassung. Es geht dabei nicht ausschließlich um das "Wohl" des Täters sondern um eine täterangemessene Haft, die den Auftrag zum Schutz der Gesellschaft auch langfristig bestmöglich erfüllt.

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Faruk Yalcin Dinc

Verhöhnung der Opfer und ihrer Angehörigen..

Ein gesunder Menschenverstand kann es überhaupt nicht nachvollziehen, über so einen Unmensch Gutachten anfertigen zu lassen, ob er normal zurechnungsfähig ist oder nicht. Allein die Tat zählt! Wenn der Rechtsstaat derart pervertiert, dass man sich so intensiv und fürsorglich mit den (brutalen) Tätern befasst und die Opfer und ihre Angehörige in die 2. Reihe stellt, dann muss ein Gutachten über dieses Rechtssystem her, dessen Resultate dann zum Gegenstand einer Volksabstimmung gemacht werden sollten.
Naturlich taucht auch die Frage auf, hätte ein Ausländer eine solche Tat begangen, hätte man sich auch so "verständnisvoll" damit befasst?
So ein Ungeheuer in Gestalt eines "Menschen" muss - ohne wenn und aber - für immer hinter die Gitter. Wenn man unbedingt Beschäftigung fur Gutachter und Psycholgen sucht, dann soll man den Täter jeden Tag die Bilder (Fotos und Filme) seiner Tat über sich ergehen lassen. Darüber können sie dann ihre "Werke" - bitte ohne Steuergelder zu kassieren - fassen

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 11.04.2012 00:07 Uhr
Faruk Yalcin Dinc

Mr. Ultima: Ist Töten auch eine Wissenschaft?

Sehr geehrter Mitkommentator Alexander W., Ihre Thesen uber Kriminoligie, Juristerei (Hört sich an wie Metzgerei) und Forensik (was das auch sein mag), dass es sich hierbei um Wissenschaften handelt, ist eine Sache; Töten und dessen Bestrafung eine andere und ganz klare Sache. Nicht sich selbst befriedeigende "Wissenschaftler" haben über die Bestrafung solcher Verbrecher zu befinden, sondern einzig und allein der menschliche Verstand, dem das Rechtsempfinden zugrunde liegt. Dass die Justiz sich der Realität und dem Volk meilenweit entfernt hat und kaum noch Vertrauen geniesst, beweist, dass solche Denker wie Sie nicht in dieser, sondern in einer anderen Welt leben, die sie dem Volk aufzwingen wollen. Ach, übrigens wenn Sie einem solchen Verbrecher begegnen würden, würden Sie den Fall auch rein wissenschaftlich betrachten? Gewiss nicht, oder? Denken Sie nicht nur an Täter sondern auch an die Opfer und ihre Angehörige und zwar nicht wissenschaftlich sondern MENSCHLICH!

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Adrian Mangalia
Adrian Mangalia (Adi_I) - 10.04.2012 14:46 Uhr

Problematik der Anmaßung und psychologischer Gutachten

Anders Breivik soll also voll schuldfähig sein?
Wer sich da so sicher ist, der wird wohl mindestens mit dem Fall vertraut sein, die psychologischen Gutachten gelesen und sich in Gegenwart des vermeintlichen Täter einen Eindruck verschafft haben.

Immer wieder interessant, wie viele es besser wissen möchten. :)

Ich habe keine Ahnung, ob Herr B. schuldfähig ist, oder nicht. Alles was wir mitbekommen, ist die Berichterstattung durch die Medien. Es mag zwar irritierend erscheinen, wenn die Gutachten sich widersprechen. Doch was bleibt der Justiz übrig? Letztendlich kann der Richter noch intuitiv entscheiden. Meines Wissens sind pyschologische Gutachten für Extremtäter geradzu geeignet.
Eine Problematik, deren wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht uninteressant ist: "Möglichkeiten einer sicheren Erfassung des Persönlichkeitsbildes - insbesondere Problematik der psychologischen Gutachten".

MfG

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Günter Schulz
Günter Schulz (rfza) - 10.04.2012 14:29 Uhr

jemand der planvoll mordet ist nicht geisteskrank

Kenneichen der Geisteskrankheit ist, dass der Betroffene nicht in der Lage ist die Entscheidung unabhängig von inneren Zwängen zu treffen, die ihn daran hindern vernünftig in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse zu entscheiden. Das wäre bei jemandem der Fall, der Stimmen hört, die ihm befehlen zu töten. Breivik hat keine Stimmen mit Tötungsbefehl gehört, sondern ist seiner eigenen abwegigen Auffassung gefolgt, er müsse töten, nicht weil er sich als den lieben Gott ansah, sondern weil er einer kommunismus- und ausländerfeindlichen Ideologie meint anzugehören. Sein Manifest erinnert nicht zufällig an Hitlers Manifest "mein Kampf". Gewiss ist soetwas nicht gesund, unzurechnungsfähig ist jedoch was anderes.

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Martin Krancher

Gerechte Strafe...

"Breiviks Anwalt hatte nach dem ersten Gutachten erklärt, sein Mandant halte sich für zurechnungsfähig. Für Breivik sei Psychiatrie „schlimmer als der Tod“."- Wenn diese Aussage stimmt, dann sollten die Richter sich an das erste Gutachten halten... Welches Gutachten sie nun für "korrekter" halten ist eigentlich egal, solange der Mann für den Rest seines Lebens so oder so nicht mehr auf freien Fuß kommt.

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Closed via SSO

Na, dann können wir das Thema ja noch mal für zehn Wochen auf die Titelblätter bringen

... und müssen uns nicht mit anderen Dingen auseinandersetzen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.04.2012 11:41 Uhr
Till Diesing
Till Diesing (Zabel24) - 12.04.2012 11:41 Uhr

Richtig Herr Lebras

Wir sollten uns lieber mit dem Rechtsextremismus in unserem Land beschäftigen.

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Gerhard Bandorf

Geist ist niemals krank!



Und Un-Geist ist ebenfalls Geist, jedoch nicht ein simpel zusammenpsychologelter kranker Geist - sondern ein intakter diabolischer!

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Chris Frank
Chris Frank (Chris_55) - 10.04.2012 13:51 Uhr

Heute so, morgen so...

Das stärkt mein Vertrauen in die Zuverlässigkeit diese Art von Gutachten doch gleich ungemein.

Das sind nicht zufällig die selben Gutachtertypen, die Kinderschänder wieder auf freien Fuß setzen mit einem zutiefst von sich überzeugten "schau mer mal" und "es wird schon gut gehen"?

Könnte es einfach sein, dass das was sich da als Wissenschaft gebärdet vielmehr eine Art Scharlatanerie ist? Die eher auf die Kirmes neben die Kartenleger und Kaffeesatzleser gehört? Aber nicht in einen ernsthaften Wissenschaftsbetrieb? Der mit Beweisen, Versuchen, Reproduzierbarkeit, Falsifizierbarkeit an Hand absoluter Meßdaten arbeitet? Und nicht mit "ankucken" ("beobachten")? Denn man sieht dabei nur das was man sehen will und beweist damit das, was man herausfinden will.

Und "Unzurechnungsfähig" auf Grund seltsamer und willkürlicher Gutachen (q.e.d.) darf es vor Gericht nicht mehr geben. Wenn jemand so gestört ist, dann gehört er schlicht den Rest seines Lebens weg gesperrt. Zum Schutz aller.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.04.2012 17:32 Uhr
Bernhard Schumacher

undifferenziert

Anscheinend haben sie Angst davor, dass man die Opfer dieses tragischen Ereignisses verhöhnen könnte.Anhand ihres Beitrages verhöhnen sie jedoch Millionen Menschen weltweit,die unter einer psychischen Erkrankung leiden.Für die paranoide Schizophrenie,die bei Breivik vermutet wird,gibt es eindeutige morphologische Korrelate,die man im funktionellen MRT darstellen kann.Die Existenz dieser Krankheit in Frage zu stellen ist so,als würde man die Existenz der Schwerkraft anzweifeln.Es ist mir ein Rätsel,warum die Existenz von psychischen Erkankungen innerhalb der Bevölkerung nur so schwer zu vermitteln ist.Dass es bei einer Dopamin Stoffwechselstörung im nigrostriatalen System (M.Parkinson) zu Koordinationsstörungen kommt wird allgemein verstanden.Dass es bei einer Dopamin Stoffwechselstörung im limbischen System (Schizophrenie) zu psychischen Symptomen kommt wird hingegen nicht verstanden.Warum?Zur Info:Neben der Koordination werden vom Gehirn auch die Psyche u.viele andere Dinge gesteuert.

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Sebastian Schneider

Welch ein Anspruch!

Erstens: Sie haben ganz offensichtlich nicht die leiseste Ahnung vom Inhalt oder der Erstellung psychologischer Gutachten.
Zweitens: Tatsächlich werden für die Verfahren, die im Rahmen der Gutachtenerstellung angewandt werden, Messdaten herangezogen. Allerdings stammen die eher selten aus "reinen" Experimenten, da ein randomisiertes Vorgehen sich im entsprechenden Gebiet aus ethischen Gründen verbietet. Das ist aber nichts allzu Ungewöhnliches. Genausowenig wie Irrtümer und Fehler. Gibt es beides in naturwissenschaftlich begründeten Disziplinen wie der Medizin zuhauf.
Drittens: wegen der "Kinderschänder". Bei aller Gründlichkeit und aller prognostischen Validität gibt es keine Möglichkeit, das Verhalten eines einzigen Menschen sicher über mehrere Jahrzehnte hinweg fehlerfrei vorherzusagen. Das ist auch gar nicht der Anspruch von Resozialisierungsgutachten. Diese schätzen lediglich die Gefährlichkeit des Beurteilten für die Gesellschaft und geben eine bewusst vage Prognose.

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Marlies Schweiger

Die Wahrheit

ist zerpflückbar wie eine Margriete...

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Gerhard Bandorf

Das Märchen von der Psychologie

Wie kann Psychologie überhaupt noch ernst genommen werden, wenn zu ein und derselben Angelegenheit zwei solch unterschiedliche, sich widersprechende Expertisen erfolgen, die ja immerhin beide für sich in Anspruch nehmen, auf dem gesamten psychologischen Wissen und auf der kompletten bis heute hervorgebrachten psychologischen „Wissenschaft“ zu fußen!

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.04.2012 17:00 Uhr
Gerhard Bandorf

Schon klar,

Herr Schneider!
Und gerade deshalb gehört es thematisiert.

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Sebastian Schneider

Wie

kann man angesichts von Deepwater Horizon und Fukushima Ingenieurswissenschaften noch ernstnehmen? Dass gegensätzliche Gutachten vorliegen, können Sie in allen, wirklich allen Wissenschaftszweigen beobachten, das prominenteste Beispiel finden Sie, wenn Sie "globale Erwärmung" recherchieren. Banalere Beispiele sind Statik, Krebsraten neben AKW oder der Benzinverbrauch des neuesten VW-Modells ;)

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Helmut Smith
Helmut Smith (fmsus) - 10.04.2012 13:22 Uhr

Ihn für verrückt zu erklären ist verrückter

Dieser Kerl hat im vollen Bewußtsein diese 77 Leben ausgelöscht. Ihn für geisteskrank zu befinden, war wohl der einzige Weg diese grauenhaften Morde "verstehen" zu können.

Das wird den Opfern nicht gerecht, unabhängig davon wie er letztendlich nach norwegischem Recht verurteilt wird.

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Mathias Behrends

Aufhören mit den psychologischen Gutachten

Herrlich! Besser kann sich die Gutachteritis und die dahinterstehende Psychologie gar nicht desavouieren. Nur wer die im akademischen Biotop gedeihenden Menschenbilder als real wahrnimmt, kann auf die Idee kommen, jemanden mit dieser Form der Tötungshemmung auf Zurechnungsfähigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit hin zu untersuchen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.
Im Lichte der Erkenntnis von Hirnforschung, dass auch vermeintlich rationale Entscheidungen, immer von den stammesgeschichtlich viel älteren, der Ratio nicht zugänglichen Arealen, dominant getroffen werden, ist jeder, egal in welchem Zustand, für sein Tun verantwortlich.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.04.2012 16:47 Uhr
Sebastian Schneider

Tatsächlich

waren es wohl Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die auf die Idee kamen und die Gutachten veranlassten. Und die Hirnforschung haben Sie gründlich missverstanden. Die radikalsten Neurowissenschaftler leiten aus ihren Ergebnissen die genaue Gegenthese ab, nämlich dass es so etwas wie individuelle Verantwortung eigentlich nicht geben kann, da der von der Rechtswissenschaft postulierte "freie Wille" nicht existiert. Das aufs Strafrecht zu übertragen hielte ich allerdings für einen recht radikalen Paradigmenwechsel.

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