11.05.2009 · Im Prozess um den Schmuggel raketenfähigen Materials nach Iran ist ein deutscher Geschäftsmann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er das Material als geringwertig deklarierte, um Kontrollen zu umgehen.
Weil er raketenfähiges Material in den Iran schmuggelte, ist ein 63 Jahre alter Geschäftsmann zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Koblenzer Oberlandesgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2005 und 2007 rund 16 Tonnen hochwertigen Graphits über eine türkische Firma in den Iran lieferte. In zwei weiteren Fällen sei es bei Versuchen geblieben; die Lieferungen wurden vom türkischen Zoll gestoppt.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wird hochwertiges Graphit etwa für den Bau von Mittel- und Langstreckenraketen verwendet. Seit 2007 ist die Lieferung nach Iran wegen des Iran-Embargos verboten. Zuvor sei eine Genehmigung nötig gewesen. Der Angeklagte habe das Material jedoch als geringwertig deklariert, um die Kontrollen zu umgehen, urteilten die Richter. Die Lieferungen seien getarnt gewesen, indem in den Transportbehältern das hochwertige Graphit mit einer Schicht minderwertigen Materials überdeckt wurde.
Die Erlöse auf ein Konto in den Seychellen überwiesen
Das Material sei im Iran zum Bau von Raketen „nutzbar“ gewesen. Der Angeklagte habe gewusst, dass das Graphit für militärische Zwecke eingesetzt werden sollte. Die Erlöse aus dem Verkauf habe sich der Geschäftsmann auf ein Privatkonto auf den Seychellen überweisen
lassen und dort in einen Hotelbau investiert.
Die Richter entsprachen mit ihrem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft. Neben der Haftstrafe muss der Mann aus dem Raum Bonn seine Gewinne an den Staat zahlen - insgesamt 705.000 Euro. Als strafmildernd werteten die Richter unter anderem das frühe Geständnis des Mannes. Auch sein einsichtiges Verhalten, die lange Dauer der Untersuchungshaft, sein zuvor straffreies Leben und sein Alter hätten dazu geführt, dass sich die Strafe „an der Untergrenze“ des gesetzlich Möglichen bewege. Die Richter stellten dem Angeklagten eine vorzeitige Entlassung in Aussicht, wenn er weiter Reue zeige.
Der Angeklagte war geständig
Nach dem Geständnis des Angeklagten hatte das Oberlandesgericht die Beweisaufnahme früher als geplant schließen können. Die Verteidigung hatte eine „milde Strafe“ gefordert, ohne ein genaues Strafmaß zu benennen: Durch das vom Angeklagten abgelegte Geständnis sei die Beweisaufnahme vereinfacht worden.
Der Angeklagte, der bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, bereue zutiefst sein Verhalten. Er habe zwar gewusst, dass eine militärische Verwendung des Materials in Betracht komme, die Abnehmer im Iran aber nicht gekannt. Der Unternehmer saß seit Juni 2008 in Untersuchungshaft.