30.06.2009 · Verteidigungsminister Jung (CDU) lässt die Einsatzregeln für Afghanistan überarbeiten. Die Taschenkarte für die Soldaten erlaubt Gewalteinsatz zwar schon jetzt „zur Durchsetzung des Auftrages“. Dies könnte nun schon früher möglich werden.
Von Stephan Löwenstein, BerlinVerteidigungsminister Jung (CDU) lässt die Taschenkarte mit Regeln zur Gewaltanwendung für die deutschen Soldaten im Afghanistaneinsatz überprüfen. Die Karte werde „im Moment routinemäßig überarbeitet“, sagte ein Sprecher am Dienstag. Die Überarbeitung sei schon vor längerer Zeit angeordnet worden. Die Befugnisse der Soldaten richteten sich nach den Mandaten der Vereinten Nationen und des Bundestags. Sie erlaubten es unter anderem, militärische Gewalt auch zur Auftragserfüllung einzusetzen. Zum Inhalt des – als Verschlusssache eingestuften – Dokumentes machte der Sprecher keine Angaben. Die Taschenkarte muss jeder Soldat im Einsatz mit sich führen. Sie soll die Einsatzregeln, die sich die Nato auf der Grundlage des UN-Mandates gegeben hat, für den einzelnen Soldaten verständlich erläutern.
Kritik an der Taschenkarte wird schon seit einiger Zeit geübt, in Berlin vor allem durch die FDP. Sie bezieht sich einerseits auf Forderungen, den Schusswaffengebrauch auf Englisch oder in den Landessprachen Dari oder Paschtu („Melgäro Mellatuna – Dreesch, ka ne se dasee kawum!“) anzudrohen. Angesichts der Gefechtssituationen, in die die Bundeswehrsoldaten in den vergangenen Monaten zunehmend geraten sind, wirkt das wirklichkeitsfremd.
Soldaten als Köder?
Die Taschenkarte erlaubt den sofortigen Einsatz von Schusswaffen ohne Androhung allerdings dann, „wenn er das einzige Mittel ist, um unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abzuwehren“. Kritisiert wird auch die Passage, wonach „der Schusswaffengebrauch gegen flüchtende Personen, die erkennbar von ihrem Angriff abgelassen haben, verboten“ ist.
Mit diesen Regeln – so die Kritik – sei der Einsatz von weitreichenden Waffen wie Mörsern erst dann möglich, wenn zuvor Soldaten gleichsam als Köder in einen Hinterhalt geraten seien, so dass eine Situation der Selbstverteidigung entstanden sei. Auch könnten Angreifer, wenn sie ihr Gewehr wegwerfen und weglaufen, nicht mehr bekämpft werden, auch wenn sie anschließend wieder – zum Beispiel mit anderen Waffen – den Kampf aufnähmen. Die Gegenposition argumentiert, dass die Ausnahmeformulierungen (Abwehr unmittelbarer Gefahr, erkennbar vom Angriff abgelassen) genügend Raum auch für offensives Vorgehen der Soldaten böten.
Veränderte Lage im Einsatzgebiet
Die Taschenkarte in ihrer bisherigen Form stammt vom Oktober 2006. Seither hat die Bundeswehr zusätzliche Aufgaben übernommen, die Kampfsituationen wahrscheinlicher machen. Sie stellt für die Nordregion eine schnelle Eingreiftruppe, und der teilweise umkämpfte Distrikt Ghowrmach im Nordwesten ist zusätzlich in ihren Verantwortungsbereich gekommen. Vor allem aber werden deutsche Soldaten in und bei Kundus immer öfter angegriffen, neuerdings nicht nur mit einem einzelnen Schlag, nach dem der Angreifer wieder verschwindet, sondern auch in sorgfältig angelegten Hinterhalten, die längere Gefechte nach sich ziehen. Die Bundeswehr geht ihrerseits offensiver vor. Sie patrouilliert gezielt in dem Distrikt Chardara, der als Taliban-Hochburg gilt.
Auch wird nicht mehr nur versucht, einen Hinterhalt zu „durchstoßen“, sondern es werden längere Feuerkämpfe angenommen, der Gegner gebunden und gegebenenfalls mit Verstärkungskräften oder Luftschlägen (durch Flugzeuge der Verbündeten, in einem Fall vom Boden aus geführt durch deutsche Soldaten) angegriffen. Dieser taktische Wechsel galt in der Einsatzführung offensichtlich auch auf der Grundlage der bisherigen Taschenkarte als möglich.
Gewalt zur „Durchsetzung des Auftrags“
Die Taschenkarte sieht – entsprechend den Mandaten – ausdrücklich den Einsatz militärischer Gewalt nicht nur zur Selbstverteidigung und Nothilfe, sondern auch „zur Durchsetzung des Auftrages“ vor. Ausdrücklich ist dazu auch der Schusswaffengebrauch zulässig. Die Überarbeitung könnte darauf zielen, die „Durchsetzung des Auftrages“ weiter nach vorne zu ziehen. Zur Debatte steht auch, den Schusswaffengebrauch explizit zuzulassen, wenn „erkennbar“ ein Angriff vorbereitet wird.
Unterdessen wurde gemeldet, dass in der Provinz Baghlan in Nordafghanistan 15 Taliban-Kämpfer und zwei Polizisten getötet worden seien, als Sicherheitskräfte Stellungen der Aufständischen angriffen.
Sich mit der 'Taschenkarte' in die Tasche luegen
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 01.07.2009, 02:27 Uhr
Nutzung der Taschenkarte
A. Weingärtner (moriv)
- 01.07.2009, 10:16 Uhr
Hatten wir (Leser) uns nicht darauf geeinigt, dass das BMfV "Hobbystrategen"...
Bertram von Steuben (Elim_Garak)
- 01.07.2009, 12:34 Uhr
Neuformulierung zum Schusswaffengebrauch
guido marhenke (buckleup)
- 01.07.2009, 15:02 Uhr
Lageangemessene Befugnisse für unsere Soldaten
Hans-Heinrich Dieter (hhkfdieter)
- 01.07.2009, 17:14 Uhr