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Afghanistan Neues Bild aus alten Fakten

04.12.2009 ·  Neue Einzelinformationen hat Verteidigungsminister Guttenberg zwischen seiner ersten Bewertung des Luftschlags von Kundus und der Kehrtwende am Donnerstag nicht erhalten. Doch der Ton der Berichte unterschied sich.

Von Stephan Löwenstein
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Mit einem neuen „Gesamtbild“ hat Verteidigungsminister Guttenberg am Donnerstagabend im Bundestag seine Kehrtwende in Sachen Kundus begründet, nicht mit bestimmten einzelnen neuen Erkenntnissen über den Luftschlag vom 4. September. Dokumente, die er noch nicht gekannt habe, als er vor einem Monat kurz nach Amtsantritt seine erste Bewertung abgegeben hatte, wiesen „deutlicher auf die Erheblichkeit von Fehlern und Alternativen hin“. So komme er zu der Neubewertung, dass „aus heutiger, objektiver Sicht“ der Angriff „militärisch nicht angemessen“ gewesen sei. Nun wird reihum - von der Opposition bis zum Bundeswehrverband - die Frage gestellt, woher die neue Erkenntnis rühre.

Als Guttenberg am 6. November seine erste Bewertung abgegeben hatte, wonach der Luftschlag nicht nur „angemessen“ gewesen sei, sondern auch unter Berücksichtigung der „Verfahrensfehler“ hätte erfolgen „müssen“, kannte er nach eigenem Bekunden nur den Untersuchungsbericht einer Kommission, die der Kommandeur der Afghanistanschutztruppe Isaf (im Nato-Jargon „Com Isaf“) eingesetzt hatte.

Berichte über Berichte

Über einige weitere Berichte war bereits in der Presse berichtet worden; andere waren wirklich „neu“. Inzwischen wurden vorgelegt: der Bericht afghanischer Offizieller aus Kundus vom 4. September; der Bericht vom 5. September des deutschen Obersts Klein, der als Isaf-Kommandeur in Kundus den Angriff befohlen hatte; der Bericht einer „Fact Finding Mission“ vom 6. September, den ein deutscher Oberst im Isaf-Hauptquartier erstellt hat; der „Incident Action Team Report“ des Isaf-Hauptquartiers, ebenfalls vom 6. September; ein „Isaf Appointment“-Protokoll vom 8. September; der Feldjägerbericht vom 9. September; der Untersuchungsbericht für den afghanischen Präsidenten Karsai vom 10. September; ein „Bericht über die möglichen Folgen des Angriffs“ für das Auswärtige Amt vom 12. September; ein Bericht für die UN-Mission Unama vom 14. September; der Com-Isaf-Bericht vom 28. Oktober; ein Bericht des Internationalen Roten Kreuzes vom 5. November; ein Bericht des neuen (inzwischen wegen Krankheit schon wieder abgelösten) Regionalkommandeurs Nord, Brigadegeneral Setzer, vom 6. November.

Die früheren dieser Dokumente sind in den Com-Isaf-Bericht eingeflossen, der einschließlich des Anhangs knapp 600 Seiten umfasst. Das könnte den vorige Woche von Guttenberg entlassenen Generalinspekteur Schneiderhan veranlasst haben zu verneinen, als der neue Minister fragte, ob es etwas darüber hinaus gebe. Doch ist bei einzelnen Texten der Duktus klarer und unmittelbarer als in dem - weiterhin als geheim eingestuften - Kommissionsbericht, dessen Formulierungen als eher diplomatisch beschrieben werden. Von Gewicht dürften vor allem der Bericht von Oberst Klein selbst und der Feldjägerbericht gewesen sein. Vermutlich deshalb hat Guttenberg bei seiner Begründung für die Neubewertung auf das „Gesamtbild“ abgehoben - und auf „ein durch das Vorenthalten der Dokumente leider mangelndes Vertrauen gegenüber damaligen Bewertungen“. Die besagten „Fehler und Alternativen“, die er nun neu gewichtet hat, konnten hingegen in der Sache keine Neuigkeiten sein - worauf auch der Minister selbst hindeutete.

Schon in den ersten Tagen nach dem Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklastwagen, die auf einer Sandbank im Kundus-Fluss steckengeblieben waren, ist über Verletzungen der Isaf-Einsatzregeln berichtet worden. So hatte der Kommandeur in Kundus gemeldet, eigene Truppen stünden im Gefecht („Troops in Contact“), als er Luftunterstützung anforderte. Dass er zu dem Schluss kam, es befänden sich keine unbeteiligten Zivilisten am Schauplatz, stützte er auf einen einzigen Informanten am Boden - offenbar ein Informant des afghanischen Geheimdienstes, der selbst gar nicht Sichtkontakt zum Ziel hatte. Überhaupt hätte der Oberst in Kundus einen Luftschlag nur in einer äußerste Eile gebietenden Lage („time-sensitive/hasty situation“) anordnen dürfen - was bei zwei im Flussbett seit Stunden festsitzenden Lastwagen zumindest zweifelhaft sein musste. Sonst hätte er seine Vorgesetzten einschalten müssen: den (deutschen) Regionalkommandeur Nord, Brigadegeneral Vollmer, und den (amerikanischen) Isaf-Kommandeur, General McChrystal.

Ein Fehler nach den Isaf-Regeln war es auch, vor dem Luftschlag die Menschen, die um die Tanklastwagen herumstanden, nicht durch drohende Überflüge zu vertreiben. Fünfmal haben die Piloten der beiden amerikanischen Kampfflugzeuge laut Com-Isaf-Bericht zweifelnd nachgefragt, ehe sie zwei satellitengesteuerte 500Pfund-Bomben ins Ziel brachten. Das war es wohl, was Guttenberg mit den Alternativen meinte.

Schwieriges Gelände und eine verminte Straße

Keine „Alternative“ gab es hingegen nach allen bisher zu hörenden militärischen Bewertungen zu dem Angriff aus der Luft auf die Tanklastwagen. Ein Angriff mit Soldaten am Boden war demnach in jener mondhellen Nacht nicht nur wegen des schwierigen Geländes und einer verminten Straße kaum möglich. Von vier damals zur Verfügung stehenden Infanteriekompanien waren zwei (samt Schützenpanzern) in einer Operation zwei Wegstunden entfernt eingesetzt, die in den Tagen zuvor heftige Feuergefechte mit sich gebracht hatte. Dort waren auch Spezialkräfte, die vom Feldlager (PRT) Kundus aus geführt wurden.

Zugleich stand Oberst Klein in Kundus unter starkem Druck, die beiden Tanklastwagen zu zerstören - und auch die dabei stehenden Taliban-Anführer zu bekämpfen, die afghanische Geheimdienstleute durch abgehörte Mobiltelefongespräche identifiziert hatten. Zum einen hatte es konkrete Warnungen gegeben, es seien Anschläge mit Tanklastern geplant. Zum anderen galten diese Männer als verantwortlich für ständige Hinterhalte, Bomben- und Raketenangriffe, bei denen in den Monaten zuvor vier Soldaten gefallen und zahlreiche verwundet worden waren. Womöglich wurde dieser Druck, der aus der Situation selbst heraus groß genug gewesen sein dürfte, von anderen noch verstärkt. Im sogenannten Feldjägerbericht werden hierzu heikle Fragen gestellt. Sie könnten der Grund für die Zurückhaltung General Schneiderhans, was diesen Bericht betrifft, gewesen sein; umso mehr könnten sie Minister Guttenberg noch beschäftigen, mehr noch als die oberflächliche Frage, wer auf dem Dienstweg wann von möglichen „zivilen Opfern“ gewusst habe.

„Es liegen hier keinerlei Erkenntnisse vor, inwieweit nachrichtendienstliche Quellen in die Entwicklung des Lagebilds und in die Entscheidung eingebunden waren,“ heißt es da. „Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, ob die Entscheidungen durch den Kommandeur des PRT Kundus und weitere Personen im PRT Kundus oder an anderer Stelle vorbereitet beziehungsweise getroffen wurden.“ Auch sei unbekannt, wo sich der Feuerleitoffizier (JTAC) mit dem Codenamen „Red Baron 20“ damals befunden habe. Hingewiesen wird nur auf den JTAC-Bediener, einen Oberfeldwebel.

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent in Berlin.

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