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Afghanistan-Einsatz Wie robust darf es denn sein?

05.07.2009 ·  Allmählich erkennt die Politik, was ein Auslandseinsatz für deutsche Soldaten bedeutet. Und dass er neue Regeln braucht. Die Soldaten haben längst ihre eigene Wirklichkeit.

Von Eckart Lohse
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Bei der Terminplanung des Verteidigungsministers hat es in jüngster Zeit ein paar Eigentümlichkeiten gegeben. So hat Franz Josef Jung Abgeordnete des Parlaments eingeladen, dabei zu sein, wenn die Bundeskanzlerin und er erstmals Soldaten mit dem „Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit“ auszeichnen. Die Einladungen kamen allerdings erst eine Woche vor der Zeremonie. Und die findet ausgerechnet am kommenden Montag statt, dem ersten Tag der parlamentarischen Sommerpause. Den haben die meisten Abgeordneten längst mit Terminen in ihren Wahlkreisen belegt oder anderswo, jedenfalls nicht in Berlin. „Das könnte man als parlamentsunfreundlich bezeichnen“, sagt der SPD-Verteidigungspolitiker Hans-Peter Bartels.

Der FDP-Abgeordnete Rainer Stinner erinnert an einen anderen Fall. Im vergangenen Oktober hatte Jung die Grundsteinlegung für das Ehrenmal, das den ums Leben gekommenen Soldaten auf dem Gelände des Verteidigungsministeriums errichtet wird, kurzfristig zwischen zwei namentliche Abstimmungen des Bundestages plaziert. Abgeordnete konnten also kaum hin. Die Eröffnung einer Ausstellung über Bundeswehreinsätze am vorigen Dienstag just in dem Moment, da die Fraktionssitzungen beginnen, rundet das Bild ab.

Streit über die „Taschenkarte“

Nichts als Nickeligkeiten zwischen Regierung und Parlament? Vielleicht steckt doch mehr dahinter. Ehrenmal, Tapferkeitsmedaille oder auch die neuerdings von ihm zu hörende Bezeichnung „Gefallene“ für die Toten der Auslandseinsätze seien die Begriffe, die man mit dem Namen des Verteidigungsministers verbinden werde, sagen Kritiker. Damit ziele er auf nationalkonservative Kreise der Gesellschaft. Tatsächlich sind es vor allem diese Punkte, die dem ein oder anderen in der Union einfallen, wenn gefragt wird, was die Koalition für die Konservativen getan habe. Dass Jung diese Themen bewusst an sich zieht, ist kaum bestreitbar. Als Fußnote sei nur erwähnt, dass er in den Grundstein des Ehrenmals eine Kartusche einließ, in der sich das Grundgesetz, ein „Ehrenkreuz in Gold“ - und ein Zeitungsbeitrag unter seinem Namen befindet.

Doch auch das sind - um im Bild zu bleiben - nur Nebenkriegsschauplätze. Jungs eigentliches Ziel ist ein anderes. Als Verteidigungsminister ist er das wichtigste für die Auslandseinsätze der Bundeswehr zuständige Kabinettsmitglied. Er, sein Ministerium, aber auch viele Sicherheitspolitiker im Parlament wollen den Soldaten, die sie in einen immer öfter tödlichen Einsatz schicken, deutlich machen, dass ihre Leistungen anerkannt werden. Am Donnerstag nahm Franz Josef Jung im thüringischen Bad Salzungen an der Trauerfeier für die drei Bundeswehrsoldaten teil, die in der Woche zuvor in Afghanistan ums Leben gekommen waren. Auch dies ein Ehrerweis.

Für den Alltag der Soldaten im Einsatz zählen jedoch die operativen Vorgänge: zum Beispiel die Anpassung der sogenannten Taschenkarte für den Einsatz am Hindukusch an die dortige Wirklichkeit. Was banal klingt, ist für die Soldaten aus zweierlei Gründen bedeutsam: Die Karte ist eine Art Übersetzung der Mandate, die die Vereinten Nationen und der Bundestag für den Einsatz in Afghanistan beschlossen haben. Jeder Soldat führt sie bei sich und kann ihr entnehmen, wie er sich im Einsatzland allgemein und besonders in Konfliktsituationen zu verhalten hat. Allerdings sind die in der Taschenkarte niedergeschriebenen Vorschriften enger gefasst als die in den beiden Mandaten.

Der Streit über die Taschenkarte für Afghanistan ist alt. Im Kern rührt er daher, dass den Soldaten nicht nur vorgegeben wird, verdächtige Personen in den Landessprachen Dari und Paschto anzurufen, bevor sie die Waffe einsetzen, sondern, vor allem nur dann zu schießen, wenn sie angegriffen werden. Schließlich weisen Kritiker immer wieder auf einen dritten Punkt hin: Wirft ein Angreifer seine Waffe weg, darf nicht mehr auf ihn geschossen werden. Verteidigungspolitiker Stinner beschreibt es so: Man stelle sich vor, eine Patrouille mit sechs Mann rückt aus, zwei von ihnen werden erschossen, aber der Gegner schleudert sein Gewehr weg. Dann dürften die vier überlebenden Bundeswehrsoldaten ihm nicht einmal ins Knie schießen, wenn er wegläuft.

Die Soldaten haben längst ihre eigene Wirklichkeit

Schon vor mehr als einem Jahr, als es für die Bundeswehr in Afghanistan noch weit weniger kämpferisch zuging, wurde von mehreren Parlamentariern gefordert, die Bestimmungen der Taschenkarte zu ändern, auch wenn diese kein eigenes Recht setzt. Immerhin, so der Vorwurf, entstehe Unsicherheit. Der Verteidigungsminister sperrte sich damals noch gegen eine Neuformulierung. Lediglich einige redaktionelle Änderungen der „Führungshilfe zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes“ wurden in Aussicht gestellt. Sie soll allerdings bloß den militärischen Führern Handlungssicherheit geben. Dem einfachen Soldaten hilft das nicht unmittelbar. Erkennbare Änderungen sind seither nicht überliefert.

Die Soldaten haben längst ihre eigene Wirklichkeit. Von folgender Szene aus dem Einsatz wird berichtet: Die Besatzung eines Isaf-Hubschraubers beobachtete mutmaßliche gegnerische Kräfte, die schwer bewaffnet auf Motorrädern fuhren. Sie griffen allerdings nicht an. Es folgte eine sogenannte Anrufung aus dem Hubschrauber, der natürlich auch hätte weiterfliegen können. Der mutmaßliche Gegner eröffnete das Feuer. Das durfte erwidert werden. Dabei sollen nicht wenige der bewaffneten Motorradfahrer getötet worden sein. War das der saubere Umgang mit den in der Taschenkarte festgehaltenen Einsatzrichtlinien oder ein provoziertes Gefecht?

Im Verteidigungsausschuss stellten die Abgesandten des Verteidigungsministers am Mittwoch zwar die Überarbeitung der Taschenkarte in Aussicht; wie neue Formulierungen lauten könnten, wurde aber noch nicht mitgeteilt. Skeptiker rechnen nicht mit einer raschen Lösung. Der Ausschuss wird sich Ende August noch einmal mit dem Thema befassen. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, dringt zwar seit langem auf eine Änderung der Taschenkarte. Die Bundeswehr müsse in die Lage versetzt werden, nicht nur zu reagieren, sondern auch „aktiv eine Bedrohung im Vorfeld zu minimieren“. Zu einer veränderten Einsatzwirklichkeit werde das Ganze aber nicht führen. Vielmehr wäre die Neuformulierung nur ein Zeichen dafür, dass die Politik die Wirklichkeit anerkenne.

Eine spezielle Staatsanwaltschaft für Soldaten?

Ein weiterer Versuch, solche Zeichen zu setzen und den Soldaten im Einsatz mehr Rechtssicherheit zu geben, droht derweil zu scheitern. Jung will, dass künftig eine Staatsanwaltschaft in Deutschland schwerpunktmäßig zuständig ist für Vorkommnisse, in denen durch Bundeswehrsoldaten im Ausland Zivilisten zu Tode gekommen sind. Bisher übernimmt solche Fälle zunächst die Staatsanwaltschaft Potsdam, weil dort das Einsatzführungskommando sitzt. Dann werden sie an die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Soldaten weitergeleitet, wo selten jemand genau weiß, was ein militärischer Auslandseinsatz bedeutet, wie seine Wirklichkeit aussieht. Dadurch können die Verfahren sehr lange dauern.

Die Befürworter einer zentralen Zuständigkeit sagen, Soldaten, die in Ausübung ihres Auftrages schuldlos einen Zivilisten töten, weil sie ihn für einen Angreifer hielten, dürften nicht unnötig langen Verfahren ausgesetzt werden. Die Gegner befürchten eine besonders milde und verständnisvolle Behandlung des Militärs.

Durchgesetzt haben sich bei der jüngsten Justizministerkonferenz der Länder die Gegner. Ein Antrag Hessens und Baden-Württembergs, eine Staatsanwaltschaft mit zentraler Zuständigkeit einzurichten, fand keine Mehrheit. Einer, der sich darüber besonders ärgert, gehört zu den wichtigen Wegbereitern der heutigen Bundeswehr: der Innenminister von Brandenburg und Parteifreund Jungs, Jörg Schönbohm. Als General war er Anfang der neunziger Jahre dafür zuständig gewesen, die nicht aufgelösten Teile der Nationalen Volksarmee in die Bundeswehr einzugliedern. Dass es zumindest vorerst nicht zur Einrichtung einer Staatsanwaltschaft kommt, die sich speziell mit Vorfällen bei Auslandseinsätzen befasst, findet Schönbohm schlicht ungerecht. „Wir sind immer noch nicht bereit anzuerkennen, unter welchen Umständen unsere Soldaten in den Einsatz gehen.“

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Jahrgang 1963, Leiter des Büros der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

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