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Afghanistan Die Macht der Beschwerdeführer

14.09.2009 ·  Die Verkündung eines vorläufigen amtlichen Endergebnisses der afghanischen Präsidentschaftswahl ist abermals auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Herausforderer Abdullah Abdullah unterstellt Amtsinhaber Karzai Manipulationen.

Von Jochen Buchsteiner
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Vor dem Hintergrund massiver Betrugsvorwürfe ist die Verkündung eines vorläufigen amtlichen Endergebnisses der afghanischen Präsidentschaftswahl abermals auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Dreieinhalb Wochen nach der Abstimmung sagte die „Unabhängigen Wahlkommission“ (IEC) die für Montagabend (Ortszeit) geplante Pressekonferenz ab, bei der sie das Ergebnis nach Auszählung aller Stimmen verkünden wollte. Der in die Kritik geratene Amtsinhaber Hamid Karzai liegt nach den zuletzt verkündeten Ergebnissen aus 92,8 Prozent der Wahllokale mit 54,3 Prozent der Stimmen in Führung. Sein wichtigster Herausforderer Abdullah Abdullah folgt demnach mit 28,1 Prozent.

Die Verkündung eines vorläufigen Endergebnisses war nach dem ursprünglichen Zeitplan für Anfang des Monats geplant gewesen. Ein amtliches Endergebnis sollte Mitte September vorliegen. Dem Karzai-Lager wird schwerer Betrug bei der Wahl vom 20. August und der anschließenden Stimmenauszählung vorgeworfen. Die Wahlkommission und die von den Vereinten Nationen unterstützte „Beschwerdekommission“ (ECC) hatten am Sonntag über das weitere Vorgehen verhandelt. Die ECC hatte zuletzt auf Wahlmanipulationen hingewiesen und Wahlurnen aus mehreren Wahllokalen für ungültig erklärt.

Misstrauen und unangenehme Fragen

Schon vor Schließung der Wahllokale am Wahltag dürfte dem Chef der IEC bewusst gewesen sein, dass ihm schwere Wochen bevorstehen. Es war um die Mittagszeit des 20. August, der Saal im Hotel Intercontinental barst vor Andrang. Azizullah Ludin hatte sich gerade „sehr glücklich“ über den angeblich gut begonnenen Wahltag geäußert, als im Publikum mehrere Afghanen aufstanden und ihn mit Fragen bombardierten: Warum geben so viele Wähler mehr als eine Stimme ab? Warum wird Wahlbeobachtern aus dem Lager Abdullahs im Süden Zugang zu Wahllokalen verweigert?

Wie kann es sein, dass Sicherheitskräfte in Kandahar kistenweise Pro-Karzai-Wahlzettel in die Lokale bringen? Und wieso, empörte sich zum Ende der lebhaften Pressekonferenz eine Afghanin, werden diese Wahlfälscher nicht sofort verhaftet? Ludin war sichtlich überrascht von der Stimmung im Saal. Man solle die spezielle Sicherheitslage im Land berücksichtigen, verteidigte er sich matt: „Wir leben in keiner normalen Situation.“ Und dann versicherte er, dass alle Klagen von der „Beschwerdekommission“ überprüft würden. Damit stand schon am Wahltag fest, dass mindestens zwei Gremien über das Wohl und Wehe dieser Präsidentenwahl entscheiden werden.

Der rein afghanisch besetzten IEC war von Anbeginn Misstrauen entgegengeschlagen. Dem Wahlgesetz nach dürfen der Kommission keine Personen angehören, die in Verbindung zu einem Präsidentschaftskandidaten stehen. Artikel 10 regelt peinlich genau, wer nicht zugelassen ist: Parteimitglieder, Väter, Großväter, Nachkommen bis zur dritten Generation, Mütter, Großmütter, Ehegatten, Schwestern, Brüder, Schwager, Schwägerinnen, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Onkel und Tanten. Nur ein Kandidaten-Verhältnis wurde von dem Artikel nicht erfasst: Freundschaft.

Und dass Azizullah Ludin zumindest als guter Bekannter des Staatspräsidenten gilt, hat sich selbst bis zur vorsichtigen Wahlbeobachtermission der EU herumgesprochen, die wegen Karzais Nominierungspolitik „Unabhängigkeit“ und „Unparteilichkeit“ der IEC in Zweifel zog. Abdullah Abdullah, der schärfste Rivale Karzais, machte am Donnerstag gegenüber dem britischen Sender BBC noch einmal deutlich, dass nach seiner Auffassung die IEC „auf der Seite des Präsidenten“ steht.

Äußerlich macht die Wahlkommission einen respektablen und effizienten Eindruck. Zu den sechs Mitgliedern, die Ludin zur Seite stehen, gehören Wissenschaftler und Menschenrechtler; auch zwei Frauen sind dabei. Die zentrale Auszählstelle, von der viele Fotos geschossen wurden, wirkt modern. Die Internetseite der IEC ist so umsichtig gestaltet, dass arbeitsuchenden Behinderten ein eigener Link eingerichtet wurde. Aber der schöne Schein blendete die Afghanen nicht.

Zahl der Wahlberechtigten als relative Größe

Kaum hatte die IEC die Arbeit aufgenommen und die Wähler registriert, schwoll die Kritik an. 17 Millionen Wahlberechtigte erfasste die Kommission vor Beginn der Wahlen - das waren laut unabhängigen Beobachtern mehr, als das Land Volljährige zählt. Am Wahltag bestätigte die IEC dann nur noch 15 Millionen Wahlberechtigte, was zwar der Bevölkerungsstatistik näher kam, aber zugleich den Verdacht schürte, dass Zahlen von der IEC als relative Größe behandelt werden.

Diese Wahrnehmung verstärkte sich, als Ludin kurz nach Schließung der Wahllokale mitteilte, die Stimmen seien zwar (vor Ort) ausgezählt, mit einem Ergebnis sei aber frühestens Mitte September zu rechnen. Bei der ersten Präsidentenwahl von 2004 war die Bekanntgabe noch eine Frage weniger Tage gewesen. Stückchenweise veröffentlichte die IEC ihre - angeblich auf Mehrfachwahl hin überprüften - Resultate. Immer weiter dehnte sich der zunächst knappe Vorsprung des Amtsinhabers vor Abdullah Abdullah aus.

Ob „politisch gezählt“ wird, wie manche meinen, lässt sich nicht belegen. Unbestritten ist aber, dass die IEC mehrere Augen zugedrückt haben muss, als ihre Mitarbeiter aus den Wahllokalen zurückgekehrt sind. Denn nahezu unvorstellbar erscheint, dass ihnen der breitangelegte Betrug entgangen sein soll, für den die Beschwerdekommission inzwischen „klare und überzeugende Beweise“ gefunden hat. Noch hält sich die von den Vereinten Nationen unterstützte ECC mit Zahlen zurück. Wie groß der Anteil gefälschter Stimmen insgesamt ist, trauen sich nur Beobachter zu schätzen, die anonym bleiben wollen. Bis zu einer Million Stimmen - 20 Prozent - könnten manipuliert worden sein, heißt es. Die Beschwerdekommission untersuchte erst drei Provinzen. Nach Feststellung massiver Wahlfälschungen hatte sie die IEC schon aufgefordert, veröffentlichte Teilergebnisse abermals auszuzählen. Zu überprüfen seien Wahllokale, in denen 600 und mehr Stimmen abgegeben wurden (was im Durchschnitt einer hundertprozentigen Wahlbeteiligung entsprechen würde) oder in denen ein Kandidat 95 Prozent und mehr erhalten hat. Dieser Überprüfungsvorgang, verlangte die Beschwerdekommission, müsse unter anderem von ihren eigenen Mitarbeitern beaufsichtigt werden.

Am vergangenen Donnerstag hatte die Kommission erste Stimmen für ungültig erklärt. Das betrifft Wahlurnen aus 51 Wahlstationen in der südafghanischen Provinz Kandahar, aus 27 Wahlstationen in der südlichen Provinz Ghazni und aus 5 Wahlstationen in der südostafghanischen Provinz Paktika. Die Region neigt eher Präsident Karzai zu.

Die ECC, die immer weiter auf eine Konfrontation mit der IEC zusteuert, leitet ihre Rechte aus dem Wahlgesetz ab. Sie besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Afghanen wurden vom Obersten Gerichtshof und der Unabhängigen Menschenrechtskommission in Kabul benannt, drei Ausländer vom UN-Sonderbeauftragten für Afghanistan. Aus ihrer Mitte wählten sie den Kanadier Grant Kippen zum Kommissionsvorsitzenden.

Das Wahlgesetz sichert der ECC eine starke Stellung zu. Artikel 52 erklärt die Entscheidungen der Beschwerdekommission für „endgültig“. Artikel 54 gewährt ihr zudem wirkungsvolle Instrumente. Sie darf nicht nur Nachzählungen anordnen und Geldstrafen verhängen, sie kann sogar Wahlen wiederholen lassen und Kandidaten nachträglich disqualifizieren, wenn dies gerechtfertigt erscheint. Auch wenn die internationale Gemeinschaft mit der ECC eine wichtige Hand im Spiel hat, bleibt fraglich, wie weit diese im Konfliktfall reichen würde. Rechtsstreitigkeiten enden auch in Afghanistan vor dem Verfassungsgericht, und das gilt als ähnlich unabhängig wie die IEC. Präsident Karzai hatte zuletzt einen Sprecher ausrichten lassen, jede Einmischung in den Auszählungsprozess sei nicht hilfreich.

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Jahrgang 1965, politischer Korrespondent für Süd- und Südostasien sowie Australien mit Sitz in Jakarta.

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