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60 Jahre Grundgesetz Ein Fest des Jammertürkentums

26.03.2009 ·  Bei einer Feierstunde zum sechzigjährigen Bestehen des deutschen Grundgesetzes blamierte sich Kenan Kolat, der Vorsitzende der „Türkischen Gemeinde“. Mit jammernden Forderungen produzierte er, offenbar unfreiwillig, eine Karikatur seines Verbandstürkentums.

Von Mechthild Küpper, Berlin
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Wenn es in Berlin Karneval gäbe, hätte man den Mittwochabend im Roten Rathaus als multikulturelle „Stunksitzung“ genießen können. Dafür hätte man den Festakt der „Türkischen Gemeinde in Deutschland“ zwar noch scharf straffen müssen, als Satire wäre er dann aber vielfältig einsetzbar: Man könnte über Honoratioren lachen, die mit gusseisernem Ernst die schrägsten Dinge über sich ergehen lassen.

Man könnte über die Veranstalter spotten, die einerseits groteske Sicherheitsvorkehrungen praktizieren, andererseits aber mit Schrammel-Musik aus den Kinderjahren des Grundgesetzes ihr Publikum befremden. Man könnte sich über die leichtbekleidete Dame amüsieren, die mit alten Ami-Schnulzen die Zeit versang oder über das Mädchen, das mit Piepsstimme durchs Programm führte und ankündigte: „Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, wird uns eine Ansprache halten!“ Man könnte über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung staunen, die solche irregeleiteten Veranstaltungen finanziert.

Bemerkenswerter Akt des Verfassungspatriotismus

In Berlin aber gibt es keinen Karneval. Es handelte sich um den Festakt der 1995 in Hamburg gegründeten „Türkischen Gemeinde“ zum sechzigjährigen Bestehen des deutschen Grundgesetzes - zwei Monate zu früh, wie Wowereit feststellte, um süffisant zu „diesem bemerkenswerten Akt des Verfassungspatriotismus“ zu gratulieren. Wowereit (SPD) nutzte die günstige Gelegenheit, sich im eigenen Haus - wenn auch nicht in der Rolle des Gastgebers im Beisein von Bundesinnenminister Schäuble (CDU) beim Publikum anzubiedern. Tüchtigen Applaus sahnte Wowereit für seine Forderung nach dem kommunale Wahlrecht für Türken ab. Gern gehört wurde auch der Satz, die hiesigen Türken sollten sich besser nicht mit 18 Jahren verbindlich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.

Schäuble redete verbindlich, selbstkritisch und an einer günstigen weiteren Entwicklung interessiert. Er zitierte den Schriftsteller Feridun Zaimoglu: „Ich bin auch Deutscher, nur später dazugekommen“, erinnerte an Solingen und an ein „ganz bitteres Kapitel in unserer Migrationsgeschichte“, nämlich an die ausländischen Kinder, die allein ihrer Sprachschwierigkeiten wegen auf Sonderschulen geschickt wurden. Das Grundgesetzjubiläum würdigte Schäuble mit Variationen des berühmten Satzes des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde, der säkularisierte Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren könne.

Gegenüber Linkskemalisten ist der Böckenförde-Satz ein erstes Gesprächsangebot, und in Berlin, wo leidenschaftlich um das Verhältnis von Ethik- und Religionsunterricht gestritten wird, auch ein durchaus aktuelles. Der Gastgeber Kenan Kolat aber, Vorsitzender der „Türkischen Gemeinde in Deutschland“ und Geschäftsführer des „Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg“, hielt, zwischen Schäuble und Hans-Jürgen Papier, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, seinen eigenen Festvortrag zum Grundgesetz.

Einer Atatürk-Feier würdig

Damit produzierte er, offenbar unfreiwillig, die Karikatur eines jammernd-fordernden Verbandstürkentums, das im Integrationsprozess mehr Problem als Lösung ist und dies auch sein will. Artikel für Artikel entwickelte Kolat eine Wunschliste für Grundgesetzänderungen: In Artikel 3 (“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) muss seiner Ansicht nach ein Diskriminierungsverbot für Gruppen eingefügt werden, um Migranten vor „Assimilierungsdruck zu schützen“. Dem Artikel 6 (“Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“) widerspreche die Regel, nach der Ehepartner vor ihrer Einreise gewisse Deutschkenntnisse haben sollten.

Auch das kommunale Wahlrecht für Türken gehört zu Kolats Konzept „Partizipation statt Integration“ - das ihm kürzlich schon die Präsidentschaftskandidatin der SPD, Gesine Schwan, auszureden versuchte. Zu Artikel 4 (“Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“) und Artikel 7, Absatz 3 (“Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach“) gab Kolat eine Auslegung zum Besten, die einer Atatürk-Feier würdig gewesen wäre: Die Berliner Regelung, Ethik zum Pflichtfach zu machen, Religionsunterricht aber freiwillig außerhalb des Lehrplans in Verantwortung der Religionsgemeinschaften unterrichten zu lassen, sei „ein Vorbild“. Kolats Frau ist SPD-Abgeordnete in Berlin.

Jammern als Vereinszweck

Versuche in Bayern, Niedersachsen und Hessen, an Schulen Versuche eines islamischen Religionsunterrichts mit allen nur denkbaren muslimischen Richtungen zu erproben, tat Kolat als „verfassungsrechtlich fragwürdig“ ab. Der Islam sei nun einmal keine rechtlich verfasste Religion. Er wünscht „Islamkunde“, keinen Religionsunterricht, und hofft, dass der Berliner Volksentscheid gegen „Pro Reli“ ausgeht.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland kommentierte die ungewöhnliche Feierstunde für das Grundgesetz am Donnerstag mit der Beobachtung: „Das Jammern ist der Vereinszweck der Türkischen Gemeinde und des Türkischen Bunds“.

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