10.12.2008 · Den lauten Ruf des „Nie wieder“ vernimmt man schon im zweiten Halbsatz. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war vor allem eine Reaktion auf den 2. Weltkrieg mit seinen „Akten der Barberei“, wie es die Präambel formuliert.
Von Matthias RoßbachDen lauten Ruf des „Nie wieder“ vernimmt man schon im zweiten Halbsatz. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war vor allem eine Reaktion auf den 2. Weltkrieg mit seinen „Akten der Barberei“, wie es die Präambel formuliert.
Vor 60 Jahren - am 10. Dezember 1948 - wurde die Erklärung von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und verkündet.
Keine Ablehnung bei der Verabschiedung 1948
48 Mitgliedstaaten stimmten ihr zu, keiner stimmte dagegen, acht - darunter die Sowjetunion - enthielten sich bei der Abstimmung im Palais de Chaillot in Paris. Zwei Jahre später beschlossen die Vereinten Nationen, diesen Tag zum Internationalen Tag der Menschenrechte zu machen, der seitdem insbesondere mit Veranstaltungen in der UN-Zentrale in New York begangen wird.
Ein Bekenntnis zu den Menschenrechten hatten die Vereinten Nationen schon bei ihrer Gründung abgegeben. In der UN-Charta aus dem Jahr 1945 bekräftigten die Gründungsmitglieder „ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte“.
Welche genau diese sind und dass sie universal gelten - für jeden und an jedem Ort der Welt in gleicher Weise - ergibt sich in dieser Deutlichkeit allerdings erst aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Eleanor Roosevelt die treibende Kraft
Bei einer ihrer ersten Sitzungen im Jahr 1946 beauftragte die UN-Generalversammlung einen Ausschuss mit der Erstellung einer solchen Erklärung, dem Vertreter von beiden Seiten des damals entstehenden Ost-West-Konflikts angehörten. Ab dem Jahr 1947 beschäftigte sich eine daraus hervorgegangene achtköpfige Entwurfskommission mit der Entwicklung der Erklärung.
Als treibende Kraft in der Kommission gilt Eleanor Roosevelt, die Witwe des amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt. In der Entwurfsphase taten sich zudem der kanadische Jurist John Humphrey und der spätere französische Friedensnobelpreisträger René Cassin bei der Formulierung der Entwürfe hervor.
Das Ergebnis der Beratungen war, wie UN-Generalsekretär Ban Ki-moon es einmal sagte, nicht nur das heute am „meisten übersetzte Dokument der Welt“, sondern die „erste Darlegung von universellen Menschenrechten für alle Menschen in einem individuellen Kontext“.
Recht auf bezahlten Urlaub
Mit der Freiheit und Menschenwürde an der Spitze gehören dazu vor allem klassische Freiheitsrechte wie die körperliche Unversehrtheit, Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit. Auch das Recht auf Gleichbehandlung ist festgehalten. Darüber hinaus enthält die Erklärung auch Rechte, die über die reine Abwehr von staatlichen Eingriffen weit hinausgehen: So existieren ein Recht auf Erholung inklusive regelmäßig bezahltem Urlaub, ein Recht auf Bildung und auf Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft.
Als rechtlich bindender Akt war die Erklärung von vornherein nicht konzipiert. Sie bezeichnet sich selbst als ein „von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal“. Teile der Erklärung haben jedoch Eingang in spätere verbindliche völkerrechtliche Verträge gefunden. Nicht zu unterschätzen ist zudem ihr Einfluss auf später verfasste nationale Gesetze, Verfassungen, internationale Abkommen und ihre moralische Autorität im politischen Diskurs. Diese rührt nicht zuletzt von ihrer Entstehungsgeschichte her - dem vereinten Wunsch der Völker nach dem 2. Weltkrieg, dass das „Nie wieder“ bestand hat.
War mir gar nicht klar, was die 'Menschenrechte' so alles sonst noch ...
K. Peter Luecke (microplan2002)
- 10.12.2008, 19:51 Uhr
Wer eigendlich spricht davon?
Josef Bujtor (Mramorak)
- 11.12.2008, 12:49 Uhr