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Dienstag, 18. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Urteil im Breivik-Prozess Ein Schrecken mit Ende

 ·  21 Jahre Gefängnishaft mit anschließender Sicherheitsverwahrung: Mit der Höchststrafe endet der spektakulärste Prozess in der norwegischen Rechtsgeschichte. Die Hinterbliebenen sind erleichtert über das Urteil.

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© AFP Der Prozess: Das Ende des Schreckens

Noch einmal ist Saal 250 im Amtsgericht von Oslo voll besetzt. Noch einmal sitzt Anders Behring Breivik mit unbeweglicher Miene auf der Anklagebank. Noch einmal erinnern die Namen seiner 77 Opfer an das grauenhafte Verbrechen, das er am 22. Juli 2011 in der norwegischen Hauptstadt und auf der Insel Utøya begangen hat. Arne Lyng, einer der beiden Berufsrichter, die seit Mitte April den Prozess gegen ihn geführt haben, liest sie mit ruhiger Stimme vor.

Als erster starb an jenem Freitagnachmittag der Mitarbeiter des Justizministeriums, der während seines Sommerurlaubs ein Manuskript in das Büro bringen wollte und in den Feuerball der Autobombe lief. Seine drei letzten Schüsse feuerte Breivik auf ein Mädchen ab, das er eine Woche vor ihrem 17. Geburtstag in Kopf und Brust traf, ehe er sich widerstandslos von den Spezialkräften der Polizei verhaften ließ. Und noch einmal zeigt das Gericht dann seine Unabhängigkeit: Es folgt nicht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die aus Zweifel an Breiviks Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt gefordert hatte, sondern verurteilt ihn zu 21 Jahren Gefängnishaft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Diese kann bis zum Lebensende verlängert werden. Es ist die Höchststrafe im norwegischen Rechtssystem.

Gründliche Vorbereitung des Attentats

Schon am Freitagmorgen verkündet Lyngs Kollegin Wenche Elizabeth Arntzen das Urteil. Breivik lächelt dazu. Mehrfach hatte er in den Wochen der Gerichtsverhandlung scharf das psychiatrische Gutachten kritisiert, das ihm eine Psychose attestiert. Er sei nicht verrückt, sondern ein politisch motivierter Aktivist, lautete seine Argumentation. Auch das Gericht hatte früh Zweifel an der Diagnose und gab vor Prozessbeginn ein zweites Gutachten in Auftrag. Narzisstisch sei Breivik, heißt es darin, aber weder schizophren noch psychotisch - und damit zurechnungsfähig. Die Anwälte der Hinterbliebenen, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, schlossen sich rasch dieser Diagnose an, in Umfragen sprach sich auch die große Mehrheit der Norweger entsprechend aus. So kam es zu einer ungewöhnlichen Allianz mit dem Angeklagten. Er ließ seine Verteidiger formal auf Freispruch plädieren, da das Verbrechen eine Notwehrhandlung gegen die vermeintlich bevorstehende Überfremdung Norwegens gewesen sei. In Berufung werde er jedoch nur gehen, wenn er für unzurechnungsfähig erklärt werde, kündigte er an.

Warum das Gericht Breivik einstimmig für zurechnungsfähig hält, deutet sich in dem nüchternen Abriss seines Lebenslaufs an, der am Vormittag verlesen wird. Darin spielen die Schwierigkeiten in seiner Kindheit, als die Jugendbehörde mehrfach auf Erziehungsprobleme seiner getrennt lebenden Eltern aufmerksam werden, keine entscheidende Rolle. Auch der von Breivik vorgebrachten Behauptung, er sei Mitglied eines internationalen Terrornetzwerks gewesen, schenken die Richter keinen Glauben. Vielmehr liegt das Gewicht ihrer Darstellung auf dem Handel mit gefälschten Zeugnissen, den Breivik als junger Erwachsener aufzieht, auf seinem Engagement in rechtsextremen, islamfeindlichen Internetforen, auf der rund ein Jahr dauernden Phase seines Lebens, die er fast ausschließlich dem Online-Rollenspiel „World of Warcraft“ widmet, und auf der gründlichen Vorbereitung des Attentats.

„Jetzt sehen wir ihn nicht mehr“

Mehrere Stunden lässt sich das Gericht für die Begründung des Urteils Zeit. Im Detail schildern Frau Arntzen und Lyng den Tatverlauf, wie er an den 43 Verhandlungstagen rekonstruiert worden ist. Sie erläutern, dass Breivik noch größeres Unheil habe anrichten wollen: Er habe das Regierungshochhaus in Oslo zum Einsturz bringen und alle 564 Menschen töten wollen, die sich am 22. Juli auf Utøya befanden. Erst das letzte Kapitel der Urteilsbegründung geht auf die Frage der Zurechnungsfähigkeit ein. Prinzipiell sei es eine unglückliche Entwicklung, argumentiert Frau Arntzen, wenn Straftätern ohne zweifelsfreie Diagnose die Schuldfähigkeit abgesprochen werde. Sie kritisiert darüberhinaus auch Einzelheiten des Gutachtens, das Breivik für unzurechnungsfähig erklärt. So würden die darin als Wahnvorstellungen interpretierten Äußerungen Breiviks nicht hinreichend in ihren politischen Zusammenhang eingebettet. „Sich als Teilnehmer eines Bürgerkriegs zu fühlen, kann in einem rechtsextremen Kontext durchaus als sinnvoll verstanden werden“, sagt Frau Arntzen.

Massenmörder Breivik soll nie wieder freikommen

Schon im Gerichtsgebäude äußern sich Hinterbliebene und Prozessbeobachter erleichtert über das Urteil. „Heute geht es mir gut“, sagt der Sprecher einer Selbsthilfegruppe in einer Pause. „Jetzt sehen wir ihn nicht mehr. Jetzt können wir uns ausruhen.“ Rechtskräftig wird das Urteil gegen Anders Behring Breivik in zwei Wochen, sofern weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung dagegen Berufung einlegen. Entscheidet sich eine der beiden Seiten dafür, beginnt die Verhandlung von vorn. Vorsichtshalber hat die dafür zuständige Instanz den größten Gerichtssaal des Landes schon reserviert.

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Jahrgang 1978, Redakteur in der Wirtschaft.

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