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Für zurechnungsfähig erklärt Gericht verurteilt Breivik zu 21 Jahren Haft

 ·  Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht erklärte Breivik, der im vergangenen Sommer 77 Menschen getötet hatte, für zurechnungsfähig und verhängte die Höchststrafe.

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© dpa Breivik vor der Verkündung des Urteils im Gericht in Oslo

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist vor Gericht für zurechnungsfähig erklärt worden. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit muss Breivik die Verantwortung für seine zwei Attentate mit 77 Toten vom vergangenen Sommer übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer gefordert, Breivik für unzurechnungsfähig zu erklären. Damit wäre er nicht ins Gefängnis, sondern in psychiatrische Behandlung geschickt
worden. Der Massenmörder hatte im Prozess gesagt, dass dies für ihn die schlimmste Strafe wäre, da es seine politischen Motive infrage stellen würde. Zwei vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten von Experten hatten zum geistigen Zustand Breiviks widersprüchliche Ergebnisse geliefert.

Die Richter folgten der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht. In ihrer einstimmig gefällten Entscheidung verurteilten sie Breivik wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes.

Anwälte von Opfern Breiviks zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. „Dass Breivik für zurechnungsfähig erklärt wurde, ermöglicht den Familien, mit dem Geschehenen abzuschließen“, sagte der Anwalt Frode Elgesem am Freitag im norwegischen Fernsehen. „Es wird sicher verschiedene Meinungen geben, aber wir haben hier höchstwahrscheinlich ein Urteil, mit dem viele Trauernde und Überlebende leben können.“ Das Osloer Amtsgericht habe eine „mutige und unabhängige Entscheidung getroffen“, sagte Mette Yvonne Larsen, eine weitere Opfer-Anwältin.

Die Vorsitzende Richterin Arntzen begann nach der Urteilsverkündung mit der Verlesung einer ausführlichen, 90 Seiten langen Begründung, die nach ihren Angaben mehrere Stunden dauern sollte. Dabei beschrieb sie zunächst den Werdegang Breiviks, psychische Probleme in seiner Kindheit, seine schwierigen Familienverhältnisse und seine extensive Beschäftigung mit gewaltverherrlichenden Computerspielen.

Am 22. Juli 2011 hatte Breivik zuerst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und so acht Menschen getötet. Später hatte er in einem grausamen Blutbad auf der Fjordinsel Utøya 69 meist jugendlichen Sozialdemokraten das Leben genommen.

Der Dreiunddreißigjährige hatte seine Taten vor Gericht zugegeben, aber keine Reue gezeigt. In seinem Geständnis bezeichnete er die Morde als „grausam, aber notwendig“ und nannte als Tatmotiv Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten.

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Von Philip Eppelsheim

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