Anders Behring Breivik hält eine langjährige Gefängnisstrafe für seine Taten für „erbärmlich“. Es könne nur zwei gerechte Urteile geben: Freispruch oder Todesstrafe. „Ich will die Todesstrafe nicht, aber ich hätte das Urteil respektiert“, sagte Breivik am Mittwoch bei seiner Befragung vor dem Gericht in Oslo. „Nach meiner Ansicht ist eine 21 Jahre lange Haftstrafe eine erbärmliche Strafe.“
Der 33 Jahre alte Breivik muss sich vor dem Gericht in Oslo für den Tod von 77 Menschen verantworten. Er ist wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes angeklagt. Für seine Taten könnte er 21 Jahre ins Gefängnis kommen. Falls ihn das Gericht für geisteskrank erklärt, wird er in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte Breivik eine Psychose und Wahnvorstellungen attestiert, in einem zweiten wurde er für geistig gesund und schuldfähig erklärt. Folgt das Gericht dem zweiten Gutachten, droht Breivik die Höchststrafe von 21 Jahren Haft in einem Gefängnis oder auch in einer anderen Einrichtung und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem er nicht mehr als Gefahr für die Gesellschaft angesehen wird.
„Machen Sie mich nicht lächerlich“
Breivik hatte sich zuvor geweigert, tiefer gehende Fragen von Staatsanwältin Inga Bejer Engh zu beantworten. Breivik sollte zu seinem Kontakt zu anderen militanten Rechtsextremisten und dem angeblichen Netzwerk der „Tempelritter“ befragt werden. „Ich möchte das nicht kommentieren. Sie können dieses Thema einfach überspringen“, sagte er mehrmals. „Wenn Sie nicht antworten, kann das gegen Sie verwendet werden“, bemerkte Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.
Breivik antwortete, es sei „nicht in meinem Interesse über Einzelheiten Auskunft zu erteilen, die zu Festnahmen führen könnten“.Breivik wirkt am dritten Verhandlungstag auf Beobachter erschöpft und unsicher. Anscheinend setzen ihm die Fragen der Staatsanwaltschaft zu. „Ich hoffe, Sie legen weniger Gewicht darauf, mich lächerlich zu machen, und mehr auf die Sache“, sagte er an Engh gerichtet.
Zweifel an Existenz der Temperitter
Gleichzeitig unterstellte er Polizei und Staataswaltschaft, bei ihren Ermittlungen zu „Tempelrittern“, versagt zu haben. Zweifel der Staatsanwaltschaft an der Existenz der „Tempelritter“ seien lediglich ein Zeichen, dass die Polizei nicht ausreichend nach ihr gesucht habe, sagte Breivik. „Auf was wollen sie eigentlich hinaus?“, fragte Breivik Staatsanwältin Engh, als diese weitere Details über die „Tempelritter“, ihre Treffen und ihre Mitglieder erfahren wollte, und antwortete dann selbst: „Sie wollen Zweifel an der Existenz des „Tempelritter“-Netzwerks säen.“
Breivik erklärte bei der Befragung zu der Gruppe, er habe bei einer Reise nach Liberia im Jahr 2002 einen „serbischen Kriegshelden“ getroffen, der dort im Exil lebte. Einen Namen nannte er jedoch nicht.
Die Frage um die Existenz der „Tempelritter“ - einer laut Breivik militanten nationalistischen Gruppe, die sich gegen die muslimische Kolonisierung Europas stellt - ist eine der wichtigsten in dem Fall. Sie könnte darüber entscheiden, ob er für psychisch krank erklärt wird und bei einem Schuldspruch in eine geschlossene psychiatrische Anstalt oder in ein Gefängnis eingewiesen wird.
Im Falle der Unzurechnungsfähigkeit würde er so lange in eine Anstalt kommen, bis er als geheilt angesehen wird. Breivik hat gestanden, am 22. Juli 2011 zunächst eine Bombe im Regierungsviertel von Oslo gezündet und dann auf der Insel Utöya unter den Teilnehmern eines Jugendcamps ein Massaker angerichtet zu haben Er muss sich in Oslo für den Tod von 77 Menschen verantworten und ist wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes angeklagt.
Am Mittwoch wollten sich die Staatsanwälte auf die Zeit von 2001 bis 2006 konzentrieren, in der Breivik seinen Hass auf alles Multikulturelle und seine politische Ideologie entwickelte. Sein 1500 Seiten starkes Manifest betrachtet der Massenmörder als „Terrorschule“. Man müsse nicht sonderlich begabt sein, um Anschläge wie im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya zu begehen, gestand er ein.
breivik schafft uns weg
mahmud massad (asaad)
- 19.04.2012, 19:22 Uhr
warum........
Jens Hunger (hero02)
- 19.04.2012, 11:13 Uhr
Es könne nur zwei gerechte Urteile für ihn geben.......
Uwe Bussenius (uwebus)
- 18.04.2012, 19:31 Uhr
21 Jahre reichen zum Nachreifen
Karola Schramm (Alorak)
- 18.04.2012, 17:28 Uhr
Die Gedankenwelt der Neo-Faschisten
Robert Eich (robert1303)
- 18.04.2012, 17:10 Uhr
