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11.September „Keine Amtshilfe für Todesurteile gegen Terroristen“

22.11.2009 ·  Die Bundesregierung will Beobachter zum Prozess gegen die mutmaßlichen Verschwörer der Terroranschläge vom 11. September 2001 nach New York schicken. Damit solle sichergestellt werden, dass mögliche Todesurteile nicht auf Beweismaterial aus deutschen Ermittlungsverfahren beruhten.

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Die Bundesregierung will Beobachter zum Prozess gegen die mutmaßlichen Verschwörer der Terroranschläge vom 11. September 2001 nach New York schicken. Damit solle sichergestellt werden, dass mögliche Todesurteile nicht auf Beweismaterial aus deutschen Ermittlungsverfahren beruhten, äußerte ein Sprecher des Justizministeriums in Berlin, der einen entsprechenden Bericht der Zeitschrift „Spiegel“ bestätigte.

Das amerikanische Justizministerium hatte in der vergangenen Woche angekündigt, den mutmaßlichen Chefplaner der Anschläge vom 11. September 2001, Khalid Scheich Mohammed, und vier weitere mutmaßliche Verschwörer vom kubanischen Gefangenenlager Guantánamo nach New York bringen zu wollen, um ihnen dort den Prozess zu machen. Wann der Prozess beginnt, ist dem Vernehmen nach noch offen. Die Bundesregierung hatte den amerikanischen Behörden Ermittlungsergebnisse wie üblich unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht als Grundlage für Todesurteile genutzt werden. „Wir werden auch in diesem Fall sehr genau darauf achten, dass die gegebenen Zusicherungen eingehalten werden“, wurde Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) zitiert.

Der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001, Chalid Scheich Mohammed, hat nach Pentagon-Angaben im Gefangenenlager Guantánamo ein umfassendes Geständnis abgelegt.

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