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Aung San Suu Kyi Weggesperrt

11.08.2009 ·  Das Urteil gegen Aung San Suu Kyi ist nichts als ein plumper Versuch, sie von den „Wahlen“ 2010 fernzuhalten. Die burmesische Militärjunta muss furchtbare Angst vor der Oppositionellen haben - die sie durch jahrelange Verfolgung selbst erst so groß gemacht hat.

Von Peter Sturm
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In der Gedankenwelt der burmesischen Militärjunta und ihres Chefs General Than Shwe ist jetzt alles wieder in Ordnung. Lange hat der General überlegt, bis das „unabhängige“ Gericht ein Urteil über die Oppositionspolitikerin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi verkünden durfte. Herausgekommen ist etwas, das für Than Shwe fast wie ein Gnadenerweis aussehen muss: Die ursprüngliche Strafandrohung hatte fünf Jahre Gefängnis als wahrscheinlich erscheinen lassen. Die Verurteilung zu Zwangsarbeit gar wäre einem Todesurteil für eine nicht mehr ganz junge Frau gleichgekommen.

Das Gericht verhängte nun drei Jahre Hausarrest, die der gnädige General noch einmal halbierte. Dass Aung San Suu Kyi damit genau so lange weggesperrt bleiben wird, bis die von der Junta für 2010 anberaumten „Wahlen“ vorbei sind, ist der plumpe Versuch, eine Politikerin auszuschalten, vor der die Generäle eine furchtbare Angst haben müssen.

Eine Gestalt von fast übermenschlicher Größe

Dabei weiß im In- und Ausland niemand, wie sich Aung San Suu Kyi als Regierungs- oder Staatschefin überhaupt schlagen würde. Gelegenheit zur Bewährung hatte sie schließlich nie. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen von ihr enttäuscht wären, ist sogar ziemlich groß, denn wegen der dauernden Verfolgung durch die Militärs hat sie für die Opposition mittlerweile eine geradezu übermenschliche Größe erreicht. Die Militärjunta hat sich durch das Urteil jetzt erst einmal Ruhe verschafft.

Das war zu erwarten. Wie infam die Aktion aber ist, wird deutlich, wenn man sich das „Vergehen“ Aung San Suu Kyis betrachtet. Da dringt ein Amerikaner (in wessen Auftrag? in welchem geistigen Zustand?) in das doch angeblich gut bewachte Haus der Politikerin ein und lässt sich auch nicht auf Anhieb wieder hinauswerfen. Nachdem er seinen „Besuch“ beendet hat, wird die unfreiwillige Gastgeberin beschuldigt, gegen die „Regeln ihres Hausarrests“ verstoßen zu haben. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um da nachdenklich zu werden. Aber die Gedankenwelt der burmesischen Militärjunta ist eben eine sehr eigene.

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Jahrgang 1958, Redakteur in der Politik.

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