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Arbeitsverwaltung Frechheit

03.03.2009 ·  Bei der Reform der Jobcenter legt die Politik eine nicht zu überbietende Frechheit an den Tag: Statt sich dem Grundgesetz anzupassen, verfährt sie einfach umgekehrt. Doch selbst die Kanzlerin scheint nicht bereit zu sein, diesem Treiben im Koalitionsausschuss ein Ende zu setzen.

Von Stefan Dietrich
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Den Einsatz von Wahlcomputern hat das Bundesverfassungsgericht gerade abgelehnt. Da aber schon einige tausend dieser Zählmaschinen in den Kommunen stehen, könnte der Gesetzgeber auf die Idee kommen, ihre Zulässigkeit in die Verfassung zu schreiben. Absurd? Nicht wirklich. Im Koalitionsausschuss sind die Regierungsparteien gerade dabei, genau so bei der Reform der Jobcenter zu verfahren. Karlsruhe hat die Arbeitsgemeinschaften, in denen die Bundesagentur mit kommunalen Behörden zusammenarbeitet, Ende 2007 als verfassungswidrige Mischverwaltung verworfen.

Politiker ziehen daraus eine an Frechheit nicht zu überbietende Konsequenz: Statt die Organisation der Arbeitsverwaltung dem Grundgesetz anzupassen, verfahren sie umgekehrt. Arbeitsminister Scholz hat mit den Ländern eine Grundgesetzänderung ausgearbeitet, die die Mischverwaltung unter neuem Namen legalisieren soll: Sie hießen dann Zentren für Arbeit und Grundsicherung und würden als neue Mammutbürokratie neben dem Monstrum Bundesagentur entstehen.

Die Ehre der Union hat jetzt der Parlamentarische Geschäftsführer ihrer Bundestagsfraktion, Röttgen, mit den Worten gerettet, dies sei „nicht der Umgang mit dem Grundgesetz, den wir als CDU/CSU-Fraktion verteidigen“. Es war höchste Zeit, dass die Unionsfraktion sich in dieser Angelegenheit, die der Sozialdemokrat Scholz bisher mit den Ländern allein verhandelt hat, zu Wort meldete. Die Bundeskanzlerin scheint nämlich um des lieben Friedens mit den Ministerpräsidenten und der SPD willen bereit zu sein, diesem Treiben seinen Lauf zu lassen.

Das wäre nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch politisch fatal. Die Union gäbe als Regierungspartei auf, was sie in der Oppositionszeit gegen erbitterten Widerstand von Rot-Grün durchgesetzt hat: das Modell der Optionskommunen, in denen die Arbeitsverwaltung in den Händen lokaler Behörden liegt. Allein die Existenz dieses auf 69 Kommunen beschränkten Konkurrenzmodells hat nach vorliegenden Untersuchungen dafür gesorgt, dass die Arbeitsgemeinschaften sich anstrengen mussten, um den Wettbewerb mit einer wohnortnahen Aufgabenerfüllung zu bestehen. Ließe man ausgerechnet jenes Organisationsmodell sterben, das Karlsruhe nicht beanstandet hat, hätten wir wieder den Schlendrian, der einst die Bundesanstalt für Arbeit in Verruf gebracht hat.

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