17.07.2005 · Die größte Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik kommt schleppend voran, Idee und Wirklichkeit klaffen bisweilen weit auseinander. FAZ.NET zeigt, was aus den sogenannten „Modulen“ der Hartz-Reform wurde.
Die größte Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik kommt schleppend voran, Idee und Wirklichkeit klaffen bisweilen weit auseinander. FAZ.NET zeigt, was aus den sogenannten „Modulen“ der Hartz-Reform wurde.
1. Verbesserter Kundenservice durch Job-Center
IDEE: Alle Beratungs- und Betreuungsangebote aus einer Hand; bessere Betreuung von Arbeitsuchenden und Unternehmen.
WIRKLICHKEIT: Bisher ist gut die Hälfte der Arbeitsagenturen zu modernen Kundenzentren für Arbeitslosengeld-I-Empfänger umgebaut, bis zum Jahresende sollen es alle 179 sein. Für Langzeitarbeitslose sind rund 350 Arbeitsgemeinschaften geplant oder schon eingerichtet, in denen Sozialämter und Arbeitsagenturen die Erwerbslosen gemeinsam betreuen. 69 Optionskommunen dürfen dies in eigener Regie tun.
2. Beschleunigung der Vermittlung
IDEE: Gekündigte melden sich sofort, bei Verspätung wird die Unterstützung gekürzt; Arbeitgeber stellen sie zur Arbeitssuche frei.
WIRKLICHKEIT: Bei verspäteter Arbeitslosmeldung gestaffelte Abzüge von 7 bis 50 Euro je Tag sowie Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen.
3. Zumutbarkeit, Sperrzeiten, Beweislast
IDEE: Junge ledige Arbeitslose müssen bundesweit mobil sein; die Sperrzeiten werden gestaffelt, die Ablehnung einer Stelle wird schärfer sanktioniert als die einer Qualifizierungsmaßnahme; die Beweislast geht vom Arbeitsamt auf den Arbeitslosen über.
WIRKLICHKEIT: Differenzierte Sanktionen sind vereinbart, aber nur nach Häufigkeit der Ablehnung, nicht nach Art der abgelehnten Tätigkeit. Jede nicht sittenwidrige Arbeit ist grundsätzlich zumutbar.
4. Brücken-System für ältere Arbeitslose
IDEE: Eine Lohnversicherung ersetzt einen Teil der Einkommenseinbußen bei Annahme einer niedriger bezahlten Stelle; die Möglichkeiten zur befristeten Beschäftigung Älterer werden erweitert, die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt; wer auf Vermittlung verzichtet, erhält statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutrale monatliche Unterstützung (Brückengeld) und fällt aus der Statistik.
WIRKLICHKEIT: Entgeltsicherung und Erlaß des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung vereinbart, Brückengeld gestrichen, Altersgrenze für erleichterte Befristungen von 50 auf 52 Jahre erhöht; die Regelungen sind bis Ende 2005 befristet, die vom Bundestag beschlossene Verlängerung um zwei Jahre ist vom Bundesrat verhindert worden.
5. Ausbildungszeit-Wertpapier für jugendliche Arbeitslose
IDEE: Ein zweck- und personengebundenes Wertpapier soll Inhabern die Ausbildungsfinanzierung garantieren.
WIRKLICHKEIT: nicht weiterverfolgt.
6. Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
IDEE: An das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I schließt sich für Erwerbsfähige auf unbegrenzte Dauer ein steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II, für nicht Erwerbsfähige ein Sozialgeld in Höhe der Sozialhilfe an. Die Leistungsberechnung wird durch eine Chipkarte und den Verzicht auf die jährliche Dynamisierung vereinfacht.
WIRKLICHKEIT in Hartz IV: Der Übergang von Arbeitslosengeld I zu II wird durch befristete Zuschläge abgefedert, die Vermögensanrechnung wird verschärft; die Einführung der Chipkarte steht noch aus.
7. Beschäftigungsbilanzen und Bonussysteme für Unternehmen
IDEE: Betriebe sollen freiwillig Beschäftigungsbilanzen erstellen. Bei gleichbleibendem oder positivem Saldo erhalten sie einen Bonus in der Sozialversicherung.
WIRKLICHKEIT: nicht weiterverfolgt.
8. Personal-Service-Agenturen (PSA)
IDEE: PSA werden von gewerblichen Zeitarbeitsfirmen in Kooperation mit privaten Trägern oder in Eigenregie der Arbeitsämter gegründet. Sie beschäftigen zu Tarifbedingungen Arbeitslose mit dem Ziel der dauerhaften Vermittlung an Kunden. Dafür werden Restriktionen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) aufgehoben. PSA-Kräfte tauchen in der Statistik nicht mehr auf.
WIRKLICHKEIT: Bis Ende Mai 2005 insgesamt 115.000 Eintritte in PSA und 95.000 Vermittlungen, davon weniger als ein Drittel (32,2 Prozent) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Insolvenz des gemeinnützigen Leiharbeitsunternehmens Maatwerk. Liberalisierung des AÜG zum 1. Januar 2004 mit Gleichbehandlung von Leih- und Stammkräften.
9. Ich-AG und Mini-Jobs
IDEE: Selbständige erhalten drei Jahre lang gestaffelte Zuschüsse in Höhe des Arbeitslosengeldes und der Sozialabgaben. Einnahmen bis zu 25 000 Euro werden pauschal mit zehn Prozent versteuert. Mini-Dienstleistungsjobs in Privathaushalten sind bis 500 Euro monatlich steuerfrei. Die privaten Arbeitgeber zahlen eine zehnprozentige Sozialversicherungspauschale und können die Aufwendungen von der Steuerschuld absetzen.
WIRKLICHKEIT in Hartz II: Minijobs bis 400 Euro sind wieder als Zusatzverdienst zulässig, der Arbeitgeber führt pauschal 25 Prozent, für haushaltsnahe Beschäftigung 12 Prozent an die Bundesknappschaft ab. Midi-Jobs bis 800 Euro werden normal besteuert, der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben steigt linear von 4 auf 21 Prozent. Freibetragsneuregelungsgesetz: Vom 1. Oktober 2005 an erhalten erwerbsfähige Langzeitarbeitslose einen Grundfreibetrag von 100 Euro. Zuverdienste von 101 bis 800 Euro bleiben zu 20 Prozent anrechnungsfrei, von 801 bis 1200 (mit Kindern: 1500) Euro zu 10 Prozent.
10. Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit (BA)
IDEE: Einführung eines neuen Personalkonzepts; Steuerung der Mittel über Zielvorgaben; das Controlling und IT-System werden verbessert, die Selbstverwaltungsgremien verschlankt.
WIRKLICHKEIT: Verkleinerte Gremien eingerichtet; Zielvorgaben für Arbeitsagenturen existieren, Vorgaben der Bundesregierung an die BA stehen zum Teil noch aus.
11. Umbau der Landesarbeitsämter
IDEE: Als steuerfinanzierte Kompetenzzentren sollen sie die Unternehmensansiedlung fördern und Beratungsaufgaben übernehmen.
WIRKLICHKEIT: Umbau zu Regionaldirektionen, welche die Einhaltung der internen Zielvorgaben überwachen.
12. Job-Floater
IDEE: Unternehmen mit entsprechender Bonität erhalten bei Einstellung eines Arbeitslosen ein Finanzierungspaket über 100 000 Euro, je zur Hälfte als Förderkredit und Nachrangdarlehen.
WIRKLICHKEIT: Zum 1. November 2002 wurde das Programm „Kapital für Arbeit“ der KfW-Bankengruppe aufgelegt, zum 1. April 2004 durch das Programm „Unternehmerkapital“ abgelöst und weiterentwickelt. Bis dahin wurden 12100 Arbeits- und 1190 Ausbildungsplätze geschaffen.
13. Profis der Nation
IDEE: Politiker, Gewerkschaftler, Arbeitgeber, Wissenschaftler, Lehrer, Künstler, Geistliche, Journalisten, Vereine, Verbände und andere sollen für das Konzept werben.
WIRKLICHKEIT: Auftaktveranstaltung am 13. November 2002 in Wolfsburg mit Bundeskanzler Gerhard Schröder. Im Sommer 2004 gab es vor allem in Ostdeutschland von Gewerkschaften, PDS und Globalisierungsgegnern angeführte „Montagsdemonstrationen“ gegen Hartz IV, an denen sich auch Sozialdemokraten und Unionspolitiker beteiligen.