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Arbeitsmarktreform „Das Tauziehen ist beendet“

01.07.2004 ·  Nach hartem Ringen haben sich Regierung und Opposition geeinigt, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen. Wirtschaftsminister Clement verkündete, es beginne eine „neue Qualität der Arbeitsvermittlung“.

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Nach monatelangem Streit haben sich Regierung und Opposition auf das neue Arbeitslosengeld II geeinigt. Im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat beschlossen beide Seiten am späten Mittwoch abend in Berlin, den Kommunen 3,2 Milliarden Euro aus Bundesmitteln für die Unterbringung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung zu stellen.

„Das Tauziehen ist beendet, jetzt beginnt die Arbeit“, verkündete Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Mit dem sogenannten Hartz-IV-Gesetz beginne eine „neue Qualität der Arbeitsvermittlung“.

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sprach von einem „tragbaren Kompromiß“. Es bestehe allerdings die Gefahr, daß die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2005 klappt. Zu wünschen gewesen wäre mehr Förderung für Langzeitarbeitslose. Clement meinte dagegen, daß mit dem Gesetz die Arbeitslosigkeit drastisch gesenkt werden könne. „Ich setze auf Erfolg“, sagte er.

2,5 statt 3,5 Milliarden für die Kommunen

Clement hatte vor der letzten Verhandlungsrunde 2,5 Milliarden Euro Bundesmittel zum Ausgleich für die Kommunen angeboten. Die Union hatte bis zu 3,5 Milliarden gefordert. Nach Angaben von SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler sollen die jetzt vereinbarten Mehrkosten im Haushalt über eine „globale Minderausgabe“ finanziert werden. Man gehe davon aus, daß die Kommunen den erweiterten Finanzrahmen nicht voll ausschöpfen. Dies sei auch ein Signal für die ostdeutschen Länder, die neue Belastungen befürchtet hatten.

Die Einigung sieht vor, daß 69 Kommunen und Landkreise die Möglichkeit erhalten sollen, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen nach dem Optionsgesetz in eigener Regie übernehmen. Die Regierungskoalition hatte diese Möglichkeit zunächst auf 29 Kommunen beschränken wollen. Die Opposition hatte 96 vorgeschlagen. Nach der jetzt gefundenen Lösung ist eine Grundgesetzänderung für die Übertragung von Bundesmitteln an die Kommunen nicht mehr erforderlich.

Zentrale Forderung der Städte erfüllt

Bereits vor der Sitzung am Mittwoch hatten sich Regierung und Opposition auf eine Revisionsklausel verständigt, wonach der tatsächliche Finanzbedarf der Kommunen für die Unterbringung der Langzeitarbeitslosen rasch überprüft werden soll. Wenn eine Kommune weniger Geld erhält, als ihr tatsächlich zusteht, bekommt sie eine Nachzahlung.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Entscheidung des Vermittlungsausschusses, daß sich der Bund an den Unterkunftskosten der Städte und Gemeinden von vornherein jährlich mit 3,2 Milliarden Euro beteiligt. Auch die Vereinbarung über eine Revisionsklausel erfülle eine zentrale Forderung der Städte und Gemeinden. „Damit ist der Weg frei für das größte Reformprojekt in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland.“

Neben der Arbeitsmarktreform bestätigte der Vermittlungsausschuß erwartungsgemäß den Kompromiß zum Zuwanderungsgesetz. Dies teilte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Mittwochabend in Berlin mit. Schily sagte: „Ich bin sehr froh. Jetzt ist der Weg frei für die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat.“ Um das Gesetz war vier Jahre lang erbittert zwischen der rot-grünen Regierungskoalition und der Union gestritten worden.

Eine Einigung erzielte der Vermittlungsausschuß auch über die Umsetzung der EU-Agrarreform. Erneut gescheitert ist dagegen eine Verständigung über den Zuteilungsplan für den Emissionshandel.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, ddp
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