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Arbeitsmarkt Wie die Regierung bei Hartz IV sparen will

31.05.2006 ·  Um den Kostenanstieg bei Hartz IV zu begrenzen, wurde das SGB-II-Änderungsgesetz beschlossen. Das SGB-II-Fortentwicklungsgesetz wird an diesem Donnerstag verabschiedet. FAZ.NET nennt die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

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Um den Kostenanstieg bei Hartz IV zu begrenzen, wurde das SGB-II-Änderungsgesetz beschlossen. Das SGB-II-Fortentwicklungsgesetz wird diesen Donnerstag verabschiedet. Die wichtigsten Maßnahmen:

Wohnung: Junge Arbeitslose unter 25 Jahren, die aus dem Elternhaus ausziehen wollen, brauchen dafür eine Erlaubnis der Behörden. Sonst werden die Miet- und Heizkosten nicht erstattet und der Regelsatz um ein Fünftel gekürzt. Volljährige Kinder, die bei den Eltern wohnen, erhalten nur noch 80 Prozent des Regelsatzes. Ersparnis: mehrere 100 Millionen Euro.

Lebensgemeinschaften: Eine Bedarfsgemeinschaft wird unterstellt, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden, gemeinsam Kinder oder Angehörige versorgen (Beweislastumkehr).

Rentenbeitrag: Die Überweisung an die Rentenversicherung sinkt von 78 auf 40 Euro im Monat. Ersparnis: 2 Milliarden Euro.

Vermögensfreibeträge: Der Freibetrag für Schonvermögen zur Altersvorsorge steigt von 200 auf 250 Euro je Lebensjahr; der Freibetrag für andere Vermögensarten wird von 200 auf 150 Euro gesenkt. Ersparnis: 35 Millionen Euro.

Datenabgleich: Einkommen und Vermögen (auch im Ausland) sollen aufgedeckt werden. Sparpotential: 600 bis 800 Millionen Euro.

Außendienst- und Telefonkontrollen: Jede Arbeitsgemeinschaft muß einen Außendienst gegen Leistungsmißbrauch einrichten. Langzeitarbeitslose müssen an Telefonbefragungen teilnehmen. Einsparungen: 350 bis 440 Millionen Euro.

Sofortangebote: Wer einen Erstantrag auf Arbeitslosengeld II stellt, erhält ein Sofortangebot, um die Arbeitsbereitschaft zu testen. Einsparungen: 280 Millionen Euro.

Sanktionen: Wer eine angebotene Arbeit oder Maßnahme ablehnt, dem wird die Leistung für drei Monate um 30 Prozent gekürzt; bei wiederholter Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres um weitere 30 Prozent.

Quelle: nf., F.A.Z., 31.05.2006, Nr. 125 / Seite 12
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