Elf Landkreise haben angekündigt, gegen die Arbeitsmarktreform der Bundesregierung (Hartz IV) Verfassungsbeschwerde einzulegen. Angefochten wird die Finanzierungsregelung für die Unterkunfts- und Heizkosten für die Empfänger des vom 1. Januar 2005 an ausgezahlten Arbeitslosengeldes II. „Es handelt sich hier um einen unmittelbaren Aufgabendurchgriff des Bundes, ähnlich wie beim Grundsicherungsgesetz, gegen das ebenfalls noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist“, sagte ein Sprecher des Landkreistages.
Die Hartz-Reform sieht unter anderem eine Novellierung des Wohngeldes vor; künftig wird diese Leistung „Unterkunfts- und Heizkosten“ genannt und von den Kommunen ausbezahlt und größtenteils finanziert. Zuvor wurde sie hälftig von Ländern und Kommunen bezahlt. Die Spitzenverbände der Kommunen, vor allem aber der Deutsche Landkreistag, befürchten, daß die ihnen von der Bundesregierung zugesicherte finanzielle Entlastung durch die Arbeitsmarktreform sich nicht einstellen könnte. 29,1 Prozent der Ausgaben für die Unterkunfts- und Heizkosten erstattet die Bundesregierung, 70,9 Prozent müssen Kreise und kreisfreie Städte bezahlen. Die klagenden Landkreise befürchten eine Mehrbelastung in Höhe von 90 Millionen Euro.
Defizit von fast 200 Millionen Euro
Diese Mehrbelastung werde allerdings etwas geringer ausfallen, weil die Länder gehalten seien, wegen des Wegfalls ihrer Zuständigkeit für das Wohngeld (bei ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfängern) dieses Geld an die Kommunen weiterzugeben. Nach einer Umfrage des Bayerischen Landkreistages müssen die Kommunen des Bundeslandes im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe insgesamt mit einem Defizit von annähernd 200 Millionen Euro rechnen. In Sachsen ist von 100 Millionen Euro zusätzlicher Belastung die Rede.
Auf Druck der kommunalen Spitzenverbände wurde zwischen Bund und Kommunen eine „Revisionsklausel“ vereinbart, falls die verabredeten Gelder nicht ausreichen sollten. Der Landkreistag hält diese Klausel nicht für ausreichend und es zudem für verfassungswidrig, wenn der Bund den Kommunen unmittelbar eine Aufgabe - in diesem Fall das Wohngeld - überträgt. Ein direkter Durchgriff des Bundes sei nach dem Grundgesetz nur möglich, wenn die Ausführung des Gesetzes gefährdet sei; das sei bei der neuen Regelung des Wohngeldes aber nicht der Fall.
Die Zeit drängt
Der Landkreistag muß die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Jahr einreichen, weil relevante Regelungen des neuen Sozialgesetzbuchs II schon seit dem 1. Januar 2004 in Kraft sind und eine Verfassungsbeschwerde nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich ist.
Einzelne Landkreise - vor allem aus Bayern - legen auch Verfassungsbeschwerde gegen die Bestimmung des Gesetzes ein, nach der Kommunen, die nicht optieren, zu einer Zusammenarbeit mit der Bundesagentur in Arbeitsgemeinschaften gezwungen werden. Nach der Rechtsauffassung des Landkreistages, die dieser wiederholt geäußert hatte, sind die Arbeitsgemeinschaften (Arges) eine verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung, bestehend aus einer Einrichtung des Bundes, also der Bundesagentur für Arbeit, und den Kommunen, denen im Grundgesetz die Selbstverwaltung garantiert ist. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Henneke, sagte, sein Verband verzichte auf eine einstweilige Verfügung, weil die Landkreise den Start der Hartz-Reform am 1. Januar nicht behindern wollten.
„Am Anfang kann nicht alles rund laufen“
Nach Berechnungen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg werden von Januar 2005 an etwa 2,86 Millionen Haushalte oder 3,44 Millionen Bürger ein Anrecht auf das neue Arbeitslosengeld haben.
Unterdessen forderten Politiker am Wochenende abermals, an der Hartz-Reform Korrekturen vorzunehmen. „Wir erwarten, daß berechtigte Bedenken nicht nur angehört werden, sondern daß die Bundesregierung die Probleme auch abstellt“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Engelen-Kefer der Zeitschrift „Focus“. Bundesverkehrsminister Stolpe (SPD) kündigte an, die Regierung werde sich die Unterschiede zwischen Ost und West beim Arbeitslosengeld II „schnell ansehen“. Es sei nicht zu vermitteln, daß an unterschiedlichen Leistungen für Bürger im Osten und Westen „eisern“ festgehalten werde. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Steinbrück (SPD) sagte, es liege in der Natur der Sache, daß bei einer solch grundlegenden Reform „am Anfang nicht alles rund laufen kann“.
Der sächsische Ministerpräsident Milbradt (CDU) forderte ebenfalls Nachbesserungen bei der Arbeitsmarktreform. Der CDU-Politiker verlangte, die Anrechnung von 400-Euro-Jobs auf das Arbeitslosengeld II zu entschärfen. „Ich hoffe, daß man zu Anrechnungsmöglichkeiten kommt, die dem alten Verfahren entsprechen“, sagte Milbradt der Zeitung „Financial Times Deutschland“. Andernfalls würden viele Menschen in die Schwarzarbeit gedrängt. Die 400-Euro-Jobs sind nach Milbradts Auffassung in Ostdeutschland sehr wichtig. Bisher hätten die Empfänger von Arbeitslosenhilfe einen großen Teil ihrer Einkünfte daraus behalten dürfen.