14.10.2003 · Die Kanzlermehrheit scheint sicher, auch die Abweichler sind auf Kurs: Vier Tage vor der Abstimmung im Bundestag hat die SPD-Fraktion einstimmig die Gesetzesentwürfe zur Reform des Arbeitsmarktes gebilligt.
Die eigene Mehrheit der rot-grünen Koalition für die Abstimmung im Bundestag am Freitag über Reformen am Arbeitsmarkt ist offensichtlich gesichert. In der SPD-Fraktion votierten am Dienstag alle Abgeordneten für die Gesetzentwürfe.
Dies teilte ein Fraktionssprecher nach einer Probeabstimmung mit. Es habe auch keine Enthaltungen unter den vollzählig versammelten Abgeordneten gegeben.
Mit einigen Veränderungen an den Vorhaben zur Reform des Arbeitsmarktes hatte die Führung der rot-grünen Koalition versucht, auf Kritiker in den eigenen Reihen zuzugehen und damit ihre Mehrheit bei den Bundestagsabstimmungen am Freitag zu sichern. Bundeskanzler Schröder zeigte sich über den Verlauf dieser Woche optimistisch. Schon vor einer Sitzung des SPD-Präsidiums am Montag morgen sagte er: „Ich denke, unser Land braucht diesen Reformerfolg und braucht ihn jetzt. Und ich gehe davon aus, daß die Koalition ihn geschlossen und gemeinsam auch sicherstellen wird."
Auch äußerte SPD-Generalsekretär Scholz nach der Sitzung der Parteispitze am Montag die Erwartung, bei sämtlichen Abstimmungen am Freitag werde es zu einer eigenen Mehrheit der Koalitionsfraktionen im Bundestag kommen.
"Klarstellungen", um Abweichler zu gewinnen
Die Änderungsvorschläge waren von den arbeitsmarktpolitischen Fachleuten der beiden Koalitionsfraktionen am Montag morgen fertiggestellt worden. Scholz versicherte mehrfach, die Änderungen seien nicht auf Druck der Kritiker in der SPD zustande gekommen; er suchte den Eindruck zu vermitteln, sie wären ohnehin vorgenommen worden. Es habe mit den Abweichlern auch keine eigenen Verhandlungen gegeben.
Es seien lediglich drei "Klarstellungen" vorgenommen worden. Dazu gehört, daß bei der Vergabe des künftigen Arbeitslosengeldes II, das die bisherige Arbeitslosenhilfe ersetzt, zusätzliche 200 Euro pro Lebensjahr als Freibetrag nicht angetastet würden, sofern diese von den Betroffenen für die Altersvorsorge angespart worden seien und frühestens vom 60. Lebensjahr an zur Verfügung stünden. Scholz wies darauf hin, daß schon nach geltendem Recht 200 Euro je Lebensjahr freigestellt seien und auch Betriebsrenten, Wohnungsvermögen und Einzahlungen nach der "Riesterrente" bei der Vergabe der Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet würden.
Des weiteren hatte sich die Koalition darauf verständigt, daß Verwandte ersten Grades beim Arbeitslosengeld II zur Unterhaltspflicht nicht herangezogen werden; das sei auch nie geplant gewesen. Schließlich sollen die neuen Zumutbarkeitsregelungen bei sogenannten Mini-Jobs nicht zu Formen von "Lohn-Dumping" führen; die "ortsübliche Entlohnung" dürfe nicht unterschritten werden.