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Arbeitgeber wehren sich gegen strengeren Datenschutz

25.08.2010 ·  Kabinett billigt Gesetzentwurf / Beschäftigte dürfen nicht per Video ausgespäht werden

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jja. BERLIN, 25. August. Die Wirtschaft wehrt sich gegen einen Ausbau des Datenschutzes von Arbeitnehmern. "Der Gesetzentwurf behindert die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am Mittwoch in Berlin. Die Vorlage bedürfe zudem erheblicher Nachbesserungen, um den Datenschutz der Arbeitnehmer "rechtsklar und praxistauglich" zu gestalten. Die unbestimmten Begriffe darin würden zusätzlichen Streit provozieren.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte sich zu Wochenbeginn auf einen Katalog von Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz verständigt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte dabei gegen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) durchgesetzt, dass heimliche Videoaufnahmen von Beschäftigten vollständig verboten werden. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von de Maizière.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erinnert nun daran, dass deutsche wie internationale Regelungen die Unternehmen dazu verpflichteten, gegen Straftaten im Betrieb vorzugehen. Nach den Reformplänen dürften Daten und Fakten zur Korruption aber nur erhoben werden, wenn bereits ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. "Es wäre dem Arbeitgeber damit künftig nicht mehr möglich, Auffälligkeiten und Hinweisen auf Gesetzesverstöße nachzugehen", sagte Hundt. Aber selbst bei konkreten Anhaltspunkten für ein Delikt sieht die BDA den Unternehmen die Hände gebunden. Denn dann könne zur Beweisführung eine Videoaufnahme notwendig sein. "Das rigorose Verbot einer gezielten Videoüberwachung ist nicht akzeptabel", sagte der BDA-Präsident. "Arbeitnehmerschutz darf nicht Täterschutz sein." Kein Verständnis zeigt der Verband außerdem dafür, dass künftig nicht einmal durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abweichende Regelungen beschlossen werden könnten.

Auch der Einzelhandel wendet sich vor allem gegen das Verbot versteckter Videokameras. "Die jetzt geplanten Regelungen schießen weit über das Ziel hinaus", sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE, Stefan Genth. Die Möglichkeit zur Videoüberwachung sei zur Vorsorge gegen Inventurdifferenzen und andere Straftaten - bis hin zu Raubüberfällen - wesentlich. "Das gilt für die offene und die verdeckte Überwachung gleichermaßen." Für heimliche Aufnahmen setze die Rechtsprechung schon jetzt sehr enge Grenzen und stelle sicher, dass Betriebsrat sowie Datenschutzbeauftragter einbezogen würden.

Nicht weit genug gehen die Änderungen hingegen dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagte: "Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn oder der Deutschen Telekom reicht dies nicht aus, um die Beschäftigten wirksam zu schützen." Vielmehr werde das "Ausspionieren" nun ausdrücklich ermöglicht. Sommer forderte "handfeste Bestimmungen und Verbote zum Schutz der Beschäftigten statt Gummiparagraphen für die Arbeitgeber". Dass die offene Videoüberwachung üblich werden könne, lehne er ab, zumal sie auch zur Verhaltens- und Leistungskontrolle sowie zur Qualitätskontrolle eingesetzt werden dürfe. "Anonymisierte Datenabgleiche bis hin zu eigenen Ermittlungen durch den Arbeitgeber sind das Gegenteil eines echten Arbeitnehmerdatenschutzes", sagte Sommer weiter. Damit werde der "Bespitzelungsskandal" bei der Bahn im Nachhinein gerechtfertigt. Die Aufklärung von Korruption gehöre in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine "elementare Verschlechterung von Arbeitnehmerrechten" sei es schließlich, dass Arbeitgeber durch ärztliche Untersuchungen und sonstige Eignungstests das Profil der Bewerber ausleuchten dürften.

Bundesinnenminister de Maizière sagte, der Entwurf schütze die Arbeitnehmer besser als das geltende Recht. So dürften Arbeitgeber Blutuntersuchungen bei einem Chirurgen, nicht aber bei einem Möbelpacker durchführen. Auch dürften Personalchefs sich nicht mehr in sozialen Netzwerken als "Freund" ausgeben und dann Bewerbern "wilde Partyfotos" vorhalten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete die Pläne als "wesentliche Verbesserung". Arbeitnehmer würden vor "übermäßiger Überwachung und Bespitzelung" geschützt. Nach Ansicht der SPD ist hingegen ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz erforderlich. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Olaf Scholz sagte dieser Zeitung, wenigstens habe es Korrekturen am ersten Entwurf de Maizières gegeben, der eher ein "Arbeitnehmerüberwachungsgesetz" gewesen sei.

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