03.11.2003 · Präsidium und Vorstand der CDU haben die als antisemitisch kritisierte Rede des CDU-Abgeordneten Hohmann als „unerträglich“ bezeichnet. Er wird die Union künftig nicht mehr im Innenausschuß vertreten.
Die CDU-Spitze verurteilt die als antijüdisch kritisierten Äußerungen des CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann als „unerträglich“. Parteivorsitzende Angela Merkel sagte am Montag nach Beratungen von Präsidium und Bundesvorstand, Hohmanns Rede zum 3. Oktober stehe im Widerspruch zu den Grundüberzeugungen der Partei. Die Parteiführung rüge ausdrücklich diese Rede.
Die CDU-Spitze gehe davon aus, daß sich ein solcher Fall nicht wiederholt. Sollte dies dennoch der Fall sein, würden Maßnahmen in Partei und Fraktion ergriffen. Hohmann ist zudem nicht mehr Mitglied des Innenausschusses des Bundestages. Dies gab der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, am Montag bekannt. Damit sei er auch von der Berichterstattung für das Zwangsarbeiterentschädigungsgesetz entbunden, hieß es weiter.
Hohmann hatte in der erst vergangene Woche bekannt gewordenen Rede im Zusammenhang mit der von einigen russischen Juden mitgetragenen Oktoberrevolution die Frage aufgeworfen, ob die Juden nicht auch als „Tätervolk“ zu bezeichnen seien. Am Wochenende entschuldigte er sich nach einigem Zögern dafür.
Anzeige erstattet
Gegen Hohmann hat ein Privatmann aus Bonn derweil Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Fulda teilte am Montag mit, sie werde nun prüfen, ob sie Ermittlungen einleite. Zuvor hatte bereits der Zentralrat der Juden in Deutschland angekündigt, gegen Hohmann strafrechtlich vorgehen zu wollen. Wie die Anklagebehörde in Fulda am Montag mitteilte, hat der Bonner Bürger den 55jährigen Politiker wegen Volksverhetzung, Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angezeigt.
Vor der Einleitung eines formellen Ermittlungsverfahrens schützt Hohmann derzeit noch seine Immunität als Parlamentarier. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Harry Wilke, sagte, die Ermittler würden zunächst einmal den Text von Hohmanns umstrittener Rede auf einen Anfangsverdacht hin prüfen. Danach werde entschieden, ob ein formelles Verfahren gegen den CDU-Politiker eingeleitet werde.
„Wollte nicht Einzigartigkeit des Holocausts leugnen“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete hatte sich am Samstag nach einigem Zögern doch noch entschuldigt. An seinem Wohnort Neuhof im osthessischen Kreis Fulda gab er am Sonntag nachmittag eine entsprechende Erklärung heraus. Darin hieß es: „Es war nicht meine Absicht, die Einzigartigkeit des Holocausts zu leugnen. Es war nicht meine Absicht, die Juden als Tätervolk zu bezeichnen. Wenn gleichwohl ein anderer Eindruck entstanden ist, entschuldige ich mich dafür ganz ausdrücklich und bedauere es, wenn ich dadurch Gefühle verletzt habe.“
Weitergehende Erklärungen auch zu seiner politischen Zukunft lehnte Hohmann ab. Er wollte erst noch weitere Gespräche auch Anfang dieser Woche in Berlin abwarten. Auf die Frage, ob er sein Mandat angesichts der massiven öffentlichen Kritik vielleicht niederlegen werde, verweigerte Hohmann die Antwort.