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Antidiskriminierungsgesetz Es gibt kein Zurück mehr

07.03.2005 ·  Kurz vor einer Expertenanhörung zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz zeigt sich die Koalition im Grundsatz unbeirrt: Trotz Kritik aus der Wirtschaft und aus der SPD will sie an dem grünen Vorzeige-Projekt festhalten.

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Unmittelbar vor einer Expertenanhörung im Bundestagsausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz hat die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt kleine Änderungen nicht ausgeschlossen.

Das Vorhaben sorgt seit längerem für Streit innerhalb der SPD sowie zwischen den Koalitionspartnern; vor allem erntet es Kritik aus der Wirtschaft und aus der Union. An den Inhalten des Gesetzes werde die Bundesregierung aber festhalten, sagte Göring-Eckardt am Montag.

Steinbrück: Ich lehne es ab

Während am Wochenende SPD-Verhandlungsführer Olaf Scholz und der Parteivorsitzende Franz Müntefering lediglich kleine Änderungen in Aussicht stellten, hatte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) angekündigt, er werde das Gesetz in seiner jetzigen Form im Bundesrat ablehnen. Innenminister Otto Schily und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (beide SPD) hatten einen zu hohen Bürokratieaufwand kritisiert.

Kritik am Hinausgehen über die EU-Vorgabe

Mehreren der vom Bundestag beauftragten Experten geht das geplante Gesetz zu weit. Nach Informationen der „Welt“ unterstützten sie zwar das Ziel des Gesetzes, Diskriminierungen etwa am Arbeitsplatz zu verhindern. Zugleich bemängelten sie in ihrer Stellungnahme für die Regierung aber das Hinausgehen über die EU-Vorgaben.

Auch die Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller (CDU), und von Brandenburg, Matthias Platzeck (SPD), sowie Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt lehnten am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Sabine Christiansen“ alle Regelungen ab, die über die notwendige Umsetzung einer EU-Richtlinie hinausgingen.

Scholz wies den Vorwurf zurück, die rot-grüne Koalition habe gegenüber den EU-Auflagen draufgesattelt. Die Bestimmungen seien lediglich auf Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen erweitert worden.

Grüne schließen Änderungen nicht aus

Wenn unnötige Bürokratie bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie abgebaut werden könne, seien Änderungen des Gesetzentwurfes vorstellbar, sagte die Grüne Göring-Eckardt. Zu den über die EU-Vorgaben hinausgehenden Regelungen meinte sie, Deutschland sei zu einem besonderen Umgang mit Minderheiten verpflichtet.

Regierungsentwurf umfaßt zusätzliche Kriterien

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sager wies darauf hin, daß es in Ländern wie Irland, Schweden oder Großbritannien bereits solche Regelungen gebe - trotzdem sei das Wirtschaftswachstum dort größer als in Deutschland.

Während die EU-Richtlinie Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, der Rasse und der ethnischen Herkunft verbietet, geht der Entwurf der Regierung weiter und umfaßt zusätzliche Kriterien wie Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung. Angewendet werden könnte das Gesetz in Zukunft etwa bei Neueinstellungen oder der Vermietung von Wohnungen. Abgelehnte Arbeitssuchende oder unterlegene Wohnungsbewerber könnten dann klagen, sie seien wegen eines der fraglichen Kriterien nicht zum Zuge gekommen. Die Wirtschaft befürchtet eine Prozeßflut.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP, ddp und Reuters
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