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Antidiskrimierungsgesetz „Angriff auf die Vertragsfreiheit“

21.01.2005 ·  Die Opposition läuft Sturm gegen die weitreichenden Pläne von SPD und Grünen, Diskriminierung in Alltag und Beruf unter Strafe zu stellen. Auch Arbeitgeberpräsident Hundt erwartet ein „Eldorado für Anwälte“. Im Bundestag verteidigte sich die Koalition.

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Die weitreichenden Pläne von SPD und Grünen gegen jegliche Diskriminierung in Alltag und Beruf werden von Union und FDP strikt abgelehnt.

Das Gesetz soll alle Arten von Benachteiligung verhindern - etwa aus Gründen der Abstammung, der Weltanschauung, des Alters, wegen Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung. Die Opposition warf den Regierungsfraktionen bei der ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes am Freitag im Bundestag vor, ihre Vorstellungen „mit der Keule des Gesetzes“ durchsetzen zu wollen.

Koalition: Furcht vor Prozeßflut nur „Propaganda“

Die Koalition verteidigte die Regelungen - die Betroffenen im Fall von Benachteiligung Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung geben - als überfällig und „ausgewogenen Kompromiß“. Der SPD-Abgeordnete Olaf Scholz nannte den Entwurf ein „pragmatisches Gesetz“, mit dem kein „anständiger Bürger“ Probleme habe. Es solle verhindern, dass sich etwa Hotelgäste nicht länger an Behinderten am Nebentisch stören dürfen. „Wir bekennen uns zu dem, was wir da machen.“

Vorwürfe aus der Wirtschaft, das Gesetz werde zu einer Prozeßflut führen, wies Scholz als „Propaganda“ zurück. Die Arbeitgeber hatten das Antidiskriminierungsgesetz als völlig überzogen und finanziell unkalkulierbar zurückgewiesen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt spracht von einem „Eldorado für Rechtsanwälte“.

„Bürokratisches neues Monstrum

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzenden Karl-Josef Laumann (CDU) rügte Überregulierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinien. Die rot-grünen Vorschriften seien „ein weiterer Schritt, das Land bürokratischer zu machen“. Dies schade auch den Arbeitnehmern, da Arbeitgeber aus Angst vor Klagen nur noch nach Zeugnisnoten einstellten und beförderten. Sympathie etwa falle unter den Tisch. Menschen seien aber mehr als „formal nachweisbare Kriterien“. Die CSU-Abgeordnete Maria Eichhorn bedauerte, es fehle der Schutz der Familie vor Benachteiligung.

Für die Grünen sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, mit dem Gesetz solle den Bürgern nicht vorgeschrieben werden, „was sie denken sollen“. Es gehe um Chancengleichheit für alle. „Niemand hat die Illusion, daß Diskriminierung nun über Nacht auf Knopfdruck verschwindet.“

„Angriff auf die Vertragsfreiheit“. Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb wertete das Gesetz als überflüssig. „Wir fangen nicht bei Null an.“ Es gebe bereits viele Regelungen zur Förderung von Chancengleichheit. Antidiskriminierung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die eine „Kultur des Miteinander“ notwendig sei. Dafür sei der rot-grüne Entwurf aber keine Basis. „Wir brauchen kein solch bürokratisches neues Monstrum.“

„Umkehr der Beweislast“

Redner der Opposition gingen scharf gegen die Regelung an, daß Arbeitgeber auch für Gesetzesverstöße von Dritten - etwa Kunden oder Lieferanten - haftbar sein sollen. Kritisiert wurde auch die Möglichkeit, daß Betroffene ihre Rechtsansprüche an andere abtreten können.

Dies führe zu „modernem Ablasshandel“. Nicht einverstanden zeigten sich Union und FDP auch mit einer drohenden „Umkehr der Beweislast“ in Gerichtsverfahren. Sie kritisierten einen bislang beispiellosen „Angriff auf die Vertragsfreiheit“.

Umsetzung von EU-Richtlinien

Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen setzt EU-Richtlinien um, bei denen Deutschland bereits in Verzug ist. Das geplante Antidiskriminierungsgesetz geht aber weit über die EU-Richtlinien hinaus. Das Gesetz soll eine Schlechterstellung aufgrund von Alter, Behinderung, Rasse, Religion oder sexueller Orientierung verhindern.

Auch einer Diskriminierung bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche soll entgegengewirkt werden. Union, FDP und die Wirtschaft lehnen die Regelungen als Eingriff in die private Vertragsfreiheit, als zu weitgehend und zu bürokratisch ab. Sie befürchten eine Klagewelle.

„Arbeitgeber werden nur noch nach Noten einstellen“

Der Unions-Arbeitsmarktpolitiker Karl-Josef Laumann sagte, die Vorschriften seien „ein weiterer Schritt, das Land bürokratischer zu machen“. Durch das Gesetz würden Arbeitgeber zusätzlich belastet: „Die Unternehmen werden sich noch schwerer tun bei Einstellungen.“ Dies schade auch den Arbeitnehmern.

„Dieses Gesetz wird dazu führen, daß Arbeitgeber aus lauter Angst, wegen angeblicher Diskriminierung vor den Kadi gezogen zu werden, nur noch nach Zeugnisnoten einstellen und befördern.“ Menschen mit weniger guten Noten hätten künftig schlechte Karten.

„Gehört in den Papierkorb“

Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) kritisierte die rot-grünen Pläne scharf. Das Gesetz sei „ein bürokratisches Monstrum, das einem krankhaften Hirn entsprungen sein muß und das man eigentlich in den Papierkorb schmeißen kann“, sagte der FDP-Politiker den „Stuttgarter Nachrichten“ . Goll sprach von einem „Anschlag auf die Vertragsfreiheit“ und rief zum Widerstand gegen das Gesetz auf.

Es werde aber nicht funktionieren, über das Zivilrecht ein bestimmtes Verhalten erzwingen zu wollen: „Man wird die Leute nur zum Lügen bringen oder zum Anwalt und vor Gericht treiben.“ So würden viele Vermieter ihre Wohnungen künftig gar nicht mehr vermieten, weil sie die Mieter nicht mehr nach persönlichen Vorlieben aussuchen dürften.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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