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Amoklauf in Emsdetten Die Rückkehr der bösen Computerspiele

21.11.2006 ·  Schon nach dem Amoklauf von Erfurt wurde nach schärferen Gesetzen gegen „Killerspiele“ gerufen. Was hat sich seither getan? Und wie wirksam wäre ein Verbot?

Von Tobias Rösmann
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Der Satz ist noch keine vier Monate alt. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion schreibt die große Koalition über den Jugendmedienschutz und ein mögliches Verbot von Computerspielen in Deutschland: „Die seit 1. April 2003 geltenden Regelungen haben sich grundsätzlich bewährt.“ Die Medienexperten von CDU und SPD beziehen sich dabei auf eine seit dreieinhalb Jahren geltende Novelle des Jugendschutzgesetzes. Deren Anlaß war der Amoklauf des Erfurter Schülers Robert Steinhäuser im April 2002.

Schon damals hatten Politiker sehr bald nach schärferen Gesetzen gegen sogenannte Egoshooter gerufen, in denen es darum geht, Menschen oder andere Gegner aus dem Weg zu räumen oder zu töten. Spiele wie „Resident Evil“ oder „Counterstrike“ sollten verboten werden, weil sie angeblich einen großen Anteil daran hätten, Jugendliche zu Gewalttäter zu machen. Marek Klingelstein hat seitdem mehr als 8000 Computerspiele getestet und bewertet. Der Mitarbeiter der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit Sitz in Berlin, sagt: „Die Novelle ist eine eindeutige Verschärfung gewesen.“

Alterskennzeichen für Computerspiele

Seitdem gebe es ein rechtlich bindendes Alterskennzeichen für jedes Computerspiel, bevor es auf den deutschen Markt gelange. Bekomme ein Spiel keinen Aufkleber mit einer Jugendfreigabe, dürfe es nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Daß die Prüfgremien der USK sorgfältig arbeiteten, werde von den Obersten Landesjugendbehörden überwacht. Jugendgefährdende Spiele erhalten nach Klingelsteins Worten kein Kennzeichen. Solche Spiele könnten nach ihrem Erscheinen von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert werden.

„Indizieren heißt, daß das Spiel nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, nicht im Regal stehen und nicht beworben werden darf.“ Große Handelsketten nähmen ein solches Spiel gar nicht erst ins Lager; von Internetversandfirmen werde es nicht geführt. Ein Verbot von Spielen, die strafrechtlich einwandfrei seien, hält Klingelstein für falsch: „Das wäre Zensur.“ Außerdem wäre es kaum praktikabel. „Niemand kann verhindern, daß die Spiele aus Österreich importiert oder aus dem Internet heruntergeladen werden.“

Zu lasche Gesetze?

„Deutschlands Jugendschutzsystem stellt im Vergleich zu anderen Ländern hohe Anforderungen“, sagt Stephan Dreyer. Der Jurist vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert seit Anfang Oktober im Auftrag des Bundesfamilienministeriums Umsetzung und Folgen der Gesetzesreform. Bis September 2007 soll die Studie fertig sein.

Ausgangspunkt der Analyse sei gewesen zu prüfen, ob es „hier und da möglicherweise noch Umsetzungsdefizite gibt“. Die überarbeiteten Gesetze ermöglichen seiner Ansicht nach „eine sachgerechte und transparente Entscheidung“. Einen Rückgriff auf europäische Regeln hält er für nicht weiterführend - diese seien lascher, als derzeit in Deutschland vorgesehen.

Wie kam der Amokläufer an die Waffen?

Neben der Debatte um schärfere Medienregeln wird auch die Frage diskutiert werden, wie der Amokläufer aus Emsdetten an die Tatwaffen - vier Gewehre, darunter ein 15-Millimeter-Vorderlader - gelangt ist. Auch das ist keine neue Frage; auch sie wurde schon nach dem Fall Steinhäuser gestellt. Besonders brisant wird das Thema vor dem Hintergrund, daß sich Sebastian B., der Schütze aus dem Münsterland, am Tag nach der Tat eigentlich wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor Gericht hätte verantworten müssen.

Mindestens eine der Waffen soll er angeblich im Internet bestellt haben. Eine Bundesratsinitiative zur schärferen Kontrolle des Waffenbesitzes hatte die bayerische Landesregierung schon 1999 erwogen - nach dem Amoklauf von Bad Reichenhall. Damals schoß ein sechzehnjähriger Lehrling wahllos vom Fenster des Elternhauses in Bad Reichenhall aus auf Passanten und tötete drei Menschen. Als Computerspieler war der Sechszehnjährige nicht bekannt. (Siehe auch F.A.Z.-Leserdebatte: Leserdebatte: „Killerspiele“ verbieten?)

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