29.05.2008 · In der Aktuellen Stunde zum Fall Gysi ist nicht mehr herausgekommen als die ständige Aufforderung: Angeklagter, gestehen Sie! In der Sache hatte kein Abgeordneter etwas Neues beizutragen. Dennoch wurde die Debatte zu einer Geschichtslektion.
Von Georg Paul HeftyEin parteiisches Gericht ist ein Widerspruch in sich. Der Deutsche Bundestag ist aber parteiisch bis in die Kleinigkeiten. So kamen in der Aktuellen Stunde zum Fall Gysi entsprechend der parlamentarischen Stärkeverhältnisse die Redner der großen Koalition viel öfter zu Wort als die von ihr mit Gysi zusammen angeklagte Linksfraktion.
Dennoch ist nicht mehr herausgekommen als die ständige Aufforderung: Angeklagter, gestehen Sie! In der Sache hat kein Abgeordneter etwas Neues beizutragen gehabt. Das Sachdienlichste war die Berufung auf die Feststellungen des Immunitätsausschusses von 1998, Gysis informelle Stasi-Mitarbeiterschaft sei erwiesen. Warum dann der neuerliche Versuch, zu einem Urteil zu kommen - statt das damalige politische Urteil weiterwirken zu lassen?
Ein Eingeständnis
Dennoch wurde die Aktuelle Stunde zu einer Geschichtslektion. Die Betroffenheit einstiger Opfer des DDR-Regimes unter den Abgeordneten kontrastierte mit den Gewissheiten derer, denen die Gnade der späten Geburt zuteil wurde. Und dazu kam die Erklärung des einstigen SED-, späteren PDS- und heutigen Linkspolitikers Gysi, dem zumindest nicht zu verdenken ist, dass er seine Erregung dem Plenum nicht länger vorführen wollte.
Gysi machte ein Eingeständnis - nicht das geforderte der Stasi-Mitarbeit, sondern das der SED-Mitarbeit. Es ist merkwürdig, dass keiner der folgenden Redner dies zu bewerten wusste. Doch hat Gysi wohl recht, dass er mit der Spitze des Regimes - welche die Stasi eben nicht war - verbandelt war, so wie es dem Sohn eines prominenten Staatssekretärs anstand.
Eine Ungeheuerlichkeit
Und es ist plausibel, wenn er auf die Rivalität zwischen dem Apparat des Zentralkomitees der SED und dem Stasi-Apparat verweist, um den Vorwurf seiner Stasi-Mitarbeit zu bestreiten.
Der Vorwurf seiner Gegner, Gysi habe die Unbelehrbarkeit seines Mandanten Bahro angeprangert und dessen Abschiebung in die Bundesrepublik vorgeschlagen, ist eine Ungeheuerlichkeit aus der Sicht des freiheitlichen Rechtsstaates. Damals brachte dieser Vorschlag Bahro wirklich in die Freiheit der Bundesrepublik - ob mit oder gegen dessen Willen ist jetzt nicht zu klären. Mandantenverrat ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch historische Kategorie. Wer Gysi zum Rückzug aus dem Bundestag zwingen will, sollte nicht an ihn appellieren, sondern der Linken die Wähler abwerben.
Georg Paul Hefty Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.
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