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Aktuelle Stunde des Bundestags Innenministerium vertraut „Staatstrojanern“

19.10.2011 ·  In einer aktuellen Stunde des Bundestags verteidigt das Innenministerium den Einsatz von „Staatstrojanern“. Abgeordnete der Opposition danken dem Chaos Computer Club, der deren rechtswidrigen Einsatz analysiert habe.

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© dapd „Ozapft is“: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung veröffentlichte den Quellcode der in Bayern eingesetzten Überwachungssoftware

In einer aktuellen Stunde des Bundestags zu den sogenannten „Staatstrojanern“ sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU), bei den Vorwürfen handele es sich um „Unterstellungen, die durch nichts belegt sind“. Er rate, „Beamten bei der Nutzung der Informationstechnologie genau das Vertrauen entgegenzubringen, das sie beim Führen ihrer Waffen genießen.“

Der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann dankte dem Chaos Computer Club, der den rechtswidrigen Einsatz von Staatstrojanern analysiert hatte. Es gebe eklatante Schwächen beim Grundrechtsschutz beim Einsatz von Trojanern, sagte Oppermann. Politiker, nicht nur in Bayern, seien „sorglos, ahnungslos, fahrlässig“ mit den Trojaner umgegangen. Außerdem seien „chaotische Verhältnisse“ in der Bundesregierung aufgedeckt worden. Innen- und Justizministerium lägen „im Streit auf offener Bühne“. Es sei notwendig, die Staatstrojaner zu verstaatlichen, statt sie in privater Hand zu belassen, sagte Oppermann.

Das Bundesfinanzministerium teilte unterdessen mit, dass rechtswidrig konfigurierte Überwachungssoftware des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) nicht vom Zoll selbst, sondern von Ermittlern des bayerischen LKA anlässlich der Einreise eines Verdächtigen am Flughafen am 4. April 2009 aufgespielt worden sei. Der Zoll habe Informationen über die Einreise erhalten und das LKA die Gelegenheit einer routinemäßigen Gepäckkontrolle genutzt. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Koschyk (CSU) vor dem Bundestag.

Die Festplatte des Verdächtigen wurde später vom Chaos Computer Club analysiert. Dabei fanden sich Funktionen, die nicht durch die richterliche Ermittlungsanordnung gedeckt waren. Seit 2007 habe die Zollfahndung in sechzehn Fällen für eigene Ermittlungsverfahren Trojaner auf Computer von Verdächtigen aufgespielt.

Koschyk teilte außerdem mit, das die Zollkriminalämter Ermittlungs-Software zur Telekommunikationsüberwachung nur ohne Zusatzfunktionen verwenden. Auch das Zollkriminalamt nutze Software der Firma DigiTask, so wie das Bundeskriminalamt und andere deutsche Sicherheitsbehörden. Ähnlich wie das BKA führe auch das Zollkriminalamt eine eigene Prüfung der jeweils bestellten Software durch, um sicherzustellen, dass die Software nur gemäß richterlicher Anordnung eingesetzt werden könne.

Das Justizministerium verlangt eine umfassende Prüfung des Einsatzes von Ermittlungssoftware. Der Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums, Stadler (FDP), sagte während der Fragestunde des Bundestages, es müsse erst aufgeklärt werden, dann sei über Änderungen und weitere, „grundrechtschonende“ Regelungen nachzudenken. Dazu gehöre auch eine juristische Würdigung von sogenannten „Screen Shots“. Der Grünen-Politiker Wieland fragte, ob das Justizministerium der Bundesanwaltschaft die Anwendung der Quellen-TKÜ, der Überwachung von Internet-Telefonaten, nicht zulasse.

Nach Ansicht des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz sei im Innenausschuss am Mittwoch klar geworden, dass der Staat unbedingt auch die Quellcodes der jeweiligen Software erhalten müsse. Das habe man, so sei Eindruck, gemeinsam gelernt. Es müssten „höchste Rechsstandards garantiert“ werden. Das Ganze sei eine „strategische Debatte“, bei der es um verlorenes Vertrauen der Bürger in den Rechtstaat gehe. Das hätten auch BKA-Präsident Ziercke und Innenminister Friedrich (CSU) verstanden, sagte Wiefelspütz.

Ein Trojaner im Trojaner?

Das Bundeskriminalamt hat keine Kenntnis von den Quellcodes der Trojaner, die es einsetzt. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf mehrere Teilnehmer der jüngsten Innenausschuss-Sitzung des Bundestages.

BKA-Präsident Jörg Ziercke habe demnach während der Sitzung des Gremiums am Mittwochmorgen eingestanden, dass es möglicherweise einen Trojaner im Trojaner gebe. Der Quellcode ist der Bauplan eines Programms, aus dem hervorgeht, was eine Software tut.

Bisher war behauptet worden, dass die hessische Firma DigiTask, die auch das BKA mit Trojanern belieferte, den Quellcode als einzige Firma offen gelegt habe. Dies war nach Angaben von Sitzungs-Teilnehmern aber nicht der Fall. Ziercke sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“ gleichwohl: „Wir haben keinen Verfassungsbruch begangen. Wir haben rechtlich einwandfrei gehandelt.

Das BKA hat die Quellen-TKÜ bisher nur 23 Mal eingesetzt. Das zeigt, wie sensibel wir mit diesem Instrument umgehen.“ Das Bundeskriminalamt ließ sich von DigiTask reduzierte Varianten des Trojaners für jede einzelne Maßnahme zuschneiden. Diese waren weniger aggressiv als jene Spähsoftware, die etwa von Bayern eingesetzt wurde.

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