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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Akteneinsicht SPD legt Informationsgesetz auf Eis

 ·  Ein neues Gesetz sollte allen Bürgern freie Einsicht in die Akten von Bundesbehörden gewähren. Nun wird es mit Gewissheit nicht mehr vor der Bundestagswahl verabschiedet.

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Ein von der Bundesregierung geplantes, umfassendes Akteneinsichtsrecht wird nicht mehr vor der Bundestagswahl im Herbst verabschiedet. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das Projekt in dieser Legislaturperiode fertig stellen", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, FAZ.NET.

Wiefelspütz betonte, er habe "das Projekt nicht vor die Wand laufen lassen". Allerdings hätten vier Jahre Regierungszeit nicht ausgereicht, die Widerstände gegen eine generelle Akteneinsicht in einzelnen Ministerien wie dem Verteidigungsministerium und dem Kanzleramt auszuräumen.

Mit dem so genannten Informationsfreiheitsgesetz (IfG) wollte die Bundesregierung allen Bürgern freien Zugang zu den Akten, Disketten und Fotos sämtlicher Bundesbehörden verschaffen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollte das Einsichtsrecht eingeschränkt werden.

Kritik an schleppender Gesetzgebung

Das Vorhaben war 1998 auf Betreiben der Grünen in die Koalitionsvereinbarungen mit der SPD aufgenommen worden. Im Mai des vergangenen Jahres hatte das Bundesinnenministerium einen ersten Gesetzentwurf im Internet veröffentlicht. Ursprünglich sollte das IfG Ende des vergangenen Jahres verabschiedet werden und fortan die Vorgänge und Unterlagen des Staates und seiner Verwaltungen den Bürgern transparenter machen.

Journalistenverbände und Datenschützer hatten die schleppende Gesetzgebung immer wieder kritisiert und Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgeworfen, das Gesetz aus politischen Gründen hinauszuzögern. Für die Vorwürfe äußerte Wiefelspütz im Gespräch mit FAZ.NET Verständnis: "Das kann man kritisieren, da kann man sagen: 'Kein Interesse gehabt.'" Er selbst als innenpolitischer Sprecher der SPD habe das Thema aber "immer sehr ernst genommen, ohne Wenn und Aber".

Özdemir: Suche nach Vorwänden

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Cem Özdemir, äußerte den Verdacht, dass "man sich in Wirklichkeit mit dem Thema nicht beschäftigen möchte und stattdessen nach Vorwänden sucht, warum es dieses Akteneinsichtsrecht nicht geben soll".

Özdemir sagte FAZ.NET weiter: "Wenn es das Gesetz jetzt nicht gibt, dann liegt es einzig und allein daran, dass einzelne in der SPD-Fraktion und einzelne Ministerien nicht genug Herzblut entwickelt haben."

Thema bleibt auf der politischen Agenda

Landes-Informationsgesetze gibt es mittlerweile in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und seit Anfang dieses Jahres auch in Nordrhein-Westfalen.

Auch nach der Bundestagswahl will die SPD das Gesetz in jedem Fall weiterverfolgen. Wenn seine Partei die Regierung bilde, werde das Vorhaben mit Sicherheit in der nächsten Wahlperiode in der Koalitionsabsprache enthalten sein, versicherte Wiefelspütz.

Allerdings sei das Gesetz nicht davon abhängig, wer in Deutschland regiere. "Wenn wir nicht mehr in der Regierung wären, würden wir wahrscheinlich sogar noch stärker treiben, denn dann hätten wir nicht mehr die Verantwortung", so Wiefelspütz. Das Thema sei in Deutschland so wichtig, dass es nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden werde.

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