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Afghanistan-Schutztruppe Merkel: Nicht zu entschuldigen

25.10.2006 ·  Die Kanzlerin und Verteidigungsminister Jung bekunden ihre Abscheu über die mutmaßlichen Vorfälle mit deutschen Soldaten in Afghanistan. Auch Foltervorwürfe überschatten die Entscheidung des Kabinetts, das Anti-Terror-Mandat zu verlängern.

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Die Entscheidungen des Bundeskabinetts zum Weißbuch und zur Verlängerung des Anti-Terror-Mandats sind am Mittwoch überschattet worden durch die Veröffentlichung von Bildern, die deutsche Soldaten in Afghanistan in makabren und obszönen Posen zeigen. Bundeskanzlerin Merkel, Verteidigungsminister Jung (beide CDU) und zahlreiche weitere Politiker aller Parteien bekundeten ihren Abscheu über die Bilder.

Die „Bild“-Zeitung hatte die Aufnahmen veröffentlicht, die angeblich aus dem Frühjahr 2003 stammen. Sie zeigen Soldaten, die mit einem Totenschädel posieren. Auf einem Bild hält ein Soldat sein entblößtes Glied neben den Schädel. Frau Merkel hob hervor, das Verhalten sei „durch nichts zu entschuldigen“. Außenminister Steinmeier (SPD) sagte, das „unentschuldbare“ Verhalten schade dem Ansehen der Bundeswehr und Deutschland insgesamt. Jung sagte: „Das ist ein Verhalten, das unter keinen Umständen geduldet werden kann. Wer sich so verhält, hat in der Bundeswehr keinen Platz.“ Das auf den Bildern dokumentierte Verhalten stehe im „diametralen Gegensatz zu dem, was wir unseren Soldaten an Werten und Verhaltensweisen in Ausbildung und Erziehung mitgeben“. Die beteiligten Soldaten sollen laut „Mitteldeutscher Zeitung“ aus einer Gebirgsjägereinheit in Bayern stammen.

Weißbuch beschlossen

Hingegen zeigte Jung sich „froh und glücklich“, daß - erstmals seit 1994 - das gesamte Kabinett mit dem Weißbuch wieder eine grundlegende Positionsbestimmung der deutschen Sicherheitspolitik beschlossen habe.

Merkel: Totenschändung nicht zu entschuldigen

Im Zusammenhang mit anderen Vorwürfen gegen Bundeswehrsoldaten in Afghanistan konstituierte sich am Mittwoch der Verteidigungsausschuß des Bundestags als Untersuchungsausschuß. Er will ermitteln, ob Vorwürfe des Deutsch-Türken Murat Kurnaz zutreffen, er sei Anfang 2002 von Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) mißhandelt worden. Die KSK-Soldaten hatten damals im Rahmen der amerikanisch geführten Anti-Terror-Operation „Enduring Freedom“ an den Kämpfen gegen Taliban teilgenommen. Kurnaz befand sich in der Zeit in amerikanischem Gewahrsam auf dem Stützpunkt Kandahar.

Kabinett will Anti-Terror-Mission verlängern

Das Kabinett beschloß eine weitere Verlängerung von „Enduring Freedom“ für ein Jahr; eine konstitutive Zustimmung des Bundestags wäre dafür bis Mitte November notwendig. Die Soldaten, gegen die nun wegen der Fotos ermittelt wird, gehörten nicht der Anti-Terror-Mission, sondern der Afghanistanschutztruppe Isaf an.

Nach Angaben von Generalinspekteur Schneiderhan wird derzeit gegen zwei Soldaten konkret ermittelt, einen Mannschaftsdienstgrad (Haupt- oder Stabsgefreiter), der inzwischen aus dem Dienst geschieden sei, und einen Unteroffiziersdienstgrad (Stabsunteroffizier). Jung kündigte an, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würden „die erforderlichen dienstrechtlichen, disziplinarrechtlichen und gegebenenfalls auch strafrechtlichen Konsequenzen gezogen“. „Die Sache ist der Staatsanwaltschaft übergeben worden“, sagte Schneiderhan. Bei der Bundeswehr habe sich zudem ein Zeuge gemeldet, der etwas von den Vorgängen gewußt habe, aber selbst nicht dabei gewesen sei.

„Bild“ beruft sich auf Informantenschutz

Die Aufnahmen sollen nach dem Bericht der „Bild“-Zeitung während einer Patrouillenfahrt unter dem Kommando eines Feldwebels entstanden sein. Unklar bleibt die Herkunft der Gebeine. Es sei aber nicht auszuschließen, daß der Totenkopf „von einem durch Witterungseinflüsse frei gelegten afghanischen Friedhof im Raum südlich von Kabul stammt“, teilte das Verteidigungsministerium mit.

Der Chefredakteur der „Bild“-Zeitung, Dieckmann, hat bislang nicht verraten, woher die Aufnahmen stammen. Man habe sie von einem Informanten und halte sich an den Informantenschutz. Dies sei „Journalistenpflicht, und daran halten wir uns selbstverständlich.“ Seit einer Woche hätten die Aufnahmen vorgelegen. Man habe sie unverzüglich auf ihre Authentizität geprüft und das Bundesverteidigungsministerium damit konfrontiert. Ob und, wenn ja, in welcher Höhe es ein Honorar für die Fotos gab, dazu gibt die „Bild“-Zeitung keinen Kommentar ab. Es sei richtig und wichtig, die Bilder zu bringen, sagte Chefredakteur Diekmann: „Sie haben politische Relevanz, und zwar, weil sie im Zusammenhang mit der Diskussion über das Verhalten von deutschen Soldaten im Auslandseinsatz einen Beitrag leisten.“ Es sei umso wichtiger, solche Bilder zu zeigen, als sie „den vorbildlichen, tadellosen Einsatz der vielen tausend Bundeswehrsoldaten im Ausland belasten“.

„Abstoßend und ekelerregend“

Mit Bestürzung und Abscheu haben Politiker aller Parteien auf die veröffentlichten Fotos reagiert. Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbands, Bernhard Gertz, bezeichnete die Bilder als „abstoßend und ekelerregend“. Gertz, sagte: „Solche Leute können wir in unserer Armee nicht brauchen.“ Es müsse konkret geprüft werden, wie es passieren könne, daß trotz guter Ausbildung und Dienstaufsicht solche „Entartungen und Entgleisungen“ vorkommen.

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), reagierte fassungslos: „Ich will und kann nicht glauben, was ich sehe. Es kann darauf nur eine Reaktion geben: Sofortige und schonungslose Aufklärung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln!“

Sorge um den Ruf der Bundeswehr

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Kolbow verlangte dienstrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen. Der CDU-Politiker Ruprecht Polenz und der SPD-Politiker Rainer Arnold äußerten Sorge um den Ruf der Bundeswehr. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast nannte die Fotos entsetzlich.

Kolbow, in dessen Zeit als Staatssekretär im Verteidigungsministerium die Aufnahmen fallen, sagte, das Verhalten stehe im diametralen Verhältnis zu dem, was den Soldaten an Werten und Verhaltensweisen in Ausbildung und Erziehung mitgegeben werde. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Polenz, zeigte sich überzeugt, daß es sich um Einzelfälle handele. Grundsätzlich seien die deutschen Soldaten gut ausgebildet und könnten dem psychischen Druck eines solchen Einsatzes standhalten.

Der SPD-Obmann im Verteidigungsausschuß, Rainer Arnold, sagte ebenfalls: „Das sind Versäumnisse einzelner Soldaten.“ Das Verhalten der Männer sei schlecht für das Ansehen der Bundeswehr. Arnold plädierte dafür, disziplinarrechtlich gegen diese Soldaten vorzugehen. Allerdings sei „schlechter Geschmack nicht strafbar“.

„Gefährlich für die Sicherheit in Afghanistan“

Auch die Opposition zeigte sich empört und forderte eine sofortige Aufklärung. Die Grünen-Vorsitzende Roth zeigte sich „erschrocken und wütend“. Solche Fotos seien „auch gefährlich für die Sicherheit in Afghanistan“. Der FDP-Außenpolitiker Hoyer befürchtet: „Diese Totenschändung wird das Bild des sympathischen, freundlich grüßenden deutschen Soldaten in Afghanistan endgültig zerstören.“ Die Links-Fraktion erneuerte ihre Forderung nach einem Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan. „Der Afghanistan-Einsatz ist und bleibt eine gravierende Fehlentscheidung, in deren Konsequenz bei deutschen Soldaten die Sitten in einem Ausmaß verrohen, das vor kurzem noch undenkbar war“, sagte ihr Vorsitzender Lafontaine.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, nannte die Totenschändung eine „Perversität“. Der katholische Militärbischof, Mixa, sagte, ein derartiges Verhalten zeige, wie „unverzichtbar die Sensibilisierung des ethischen Bewußtseins der Soldaten sei.

Verdacht einer Straftat

Die veröffentlichten Bilder der Bundeswehrsoldaten mit dem Totenschädel, die angeblich in Afghanistan aufgenommen wurden, könnten den Verdacht einer Straftat begründen. Die Störung der Totenruhe ist ein Delikt, das nach dem Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Die Vorschrift (Paragraf 168 StGB) lautet: „Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten eine Leiche, Leichenteile, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines Verstorbenen wegnimmt, wer daran oder an einer Beisetzungsstätte beschimpfenden Unfug verübt oder wer eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Angesichts der Bilder ist daran zu denken, daß die Bundeswehrsoldaten hier vor allen Dingen den letzten Teil der Vorschrift (beschimpfenden Unfug an einem Leichenteil) erfüllt haben könnten - allein schon, weil sie den Schädel zur Schau gestellt haben. Unter beschimpfenden Unfug versteht die Rechtsprechung eine „grob ungehörige, rohe Gesinnung zeigende Haltung, mit dem dem Verstorbenen ein Schimpf angetan wird“, wie es in einem Standardkommentar zum Strafgesetzbuch heißt. Allerdings müssen natürlich die näheren Tatumstände geklärt werden. Handelt es sich tatsächlich um ein „echtes“ Gebein? Sind die Männer auf dem Bild wirklich Soldaten?

Prinzipiell können auch Auslandsstraftaten von Deutschen durch die deutsche Justiz verfolgt werden. Das deutsche Strafrecht gilt auch für solche Taten Deutscher, die am Tatort mit Strafe bedroht sind. Auch die Geltung des deutschen Strafrechts müßte natürlich in diesem speziellen Fall näher untersucht werden.

Quelle: FAZ.NET mit löw.; F.A.Z.
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